POL-F: 180403 - 329 Frankfurt-Zeilsheim: 36-Jährige tot aufgefunden
03.04.2018 – 14:04
Frankfurt (ots) - (fue) Am Montag, den 02. April 2018, gegen 08.30 Uhr, wurde der Rettungsdienst von einem 26-jährigen, wohnsitzlosen Mann zu einer Wohnung in der Bechtenwaldstraße gerufen. Dort, so seine Angaben, habe er eine 36-jährige Frau regungslos aufgefunden.
Durch die Besatzung des Rettungswagens konnte nur noch der Tod der Frau festgestellt werden. Nach Aussagen des 26-Jährigen habe man bereits seit den Nachmittagsstunden des 01. April in der Wohnung zusammen Alkohol und Drogen konsumiert. Erst in den Morgenstunden des 02. April habe er die 36-Jährige vermisst und schließlich reglos im Bad aufgefunden.
Im Halsbereich der Toten konnte eine Strangmarke festgestellt werden. Die Kriminalpolizei geht von einem Tötungsdelikt aus.
In seinen Aussagen verwickelte sich der 36-Jährige in Widersprüche, er soll am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Ermittlungen in der Sache dauern an.
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Zeilsheim Zechkumpanin getötet Eine 36-Jährige ist am Montagmorgen tot in ihrer Wohnung im Stadtteil Zeilsheim aufgefunden worden.
03.04.2018 17:18 Uhr
Die Frau sei mit einem Werkzeug stranguliert worden, dafür sprächen Spuren am Hals. Als dringend tatverdächtig gilt ein 26-Jähriger, der mit dem späteren Opfer auf einer Zechtour war und den Tod der Frau auch meldete. Beide hätten seit dem Nachmittag des Sonntags Drogen und Alkohol konsumiert, am Morgen habe er sie dann tot in der Wohnung gefunden, sagte er.
Allerdings verwickelte sich der 26-Jährige, der bei der Polizei bislang nur wegen Drogenvergehen bekannt war, während der Vernehmung in Widersprüche, was den Ablauf der gemeinsamen Stunden anging. Er sollte noch am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt werden.
Polizeipräsidium Frankfurt am Main POL-F: 180403 - 329 Frankfurt-Zeilsheim: 36-Jährige tot aufgefunden 03.04.2018 – 14:04
Frankfurt (ots) - (fue) Am Montag, den 02. April 2018, gegen 08.30 Uhr, wurde der Rettungsdienst von einem 26-jährigen, wohnsitzlosen Mann zu einer Wohnung in der Bechtenwaldstraße gerufen. Dort, so seine Angaben, habe er eine 36-jährige Frau regungslos aufgefunden.
Durch die Besatzung des Rettungswagens konnte nur noch der Tod der Frau festgestellt werden. Nach Aussagen des 26-Jährigen habe man bereits seit den Nachmittagsstunden des 01. April in der Wohnung zusammen Alkohol und Drogen konsumiert. Erst in den Morgenstunden des 02. April habe er die 36-Jährige vermisst und schließlich reglos im Bad aufgefunden.
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Freundin mit Stromkabel erdrosselt Ein 27-jähriger Mann hat seine Freundin in Frankfurt-Zeilsheim erdrosselt. Nun wurde er zu zehn Jahren haft verurteilt.
Weil er seine Lebensgefährtin mit einem Stromkabel erdrosselt hat, ist ein 27-jähriger Mann am Montag in Frankfurt zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts ging von Totschlag und Körperverletzung aus - schon Wochen vor dem Tod der Frau an Ostern 2018 hatte der Marokkaner die 36-Jährige mit der Faust geschlagen.
Der Gewalttat in Frankfurt-Zeilsheim war ein Streit vorausgegangen: Die Frau hatte den Mann aus der Wohnung geworfen, er ließ die Frist verstreichen. Nach einer lautstarken nächtlichen Auseinandersetzung flüchtete die Frau ins Badezimmer und schloss sich ein. Der Angeklagte zerschlug mit einer Hantel das Türschloss und tötete die Frau mit dem Kabel. „Sie haben den Tod des Opfers nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern bewusst herbeigeführt“, sagte der Vorsitzende Richter. Strafmildernd wurde ihm sein enormer Alkohol- und Drogenkonsum angerechnet.
Der Angeklagte bestritt die Tat bis zur Urteilsbegründung vehement und unterbrach dabei mehrfach den Richter. Die Verteidigung hatte eine Selbstmordversion ins Spiel gebracht. Sie hatte deshalb auch einen Teil des Badezimmers im Gerichtssaal aufbauen lassen. Nach Überzeugung der Richter sprach die Indizienlage jedoch eindeutig zu Lasten des Angeklagten. Dazu gehörte unter anderem das Verletzungsbild am Hals des Opfers.
Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft beantragt, die Verteidiger Freispruch. Die Rechtsanwälte kündigten Revision beim Bundesgerichtshof an. (dpa)