Bis zur Besinnungslosigkeit gewürgt Vergewaltigung im Englischen Garten: Prozess gegen 28-Jährigen beginnt Ralph Hub/John Schneider , 23.03.2018 - 16:53 Uhr
Der Prozess am Landgericht beginnt am Montag. Die Ankläger gehen von versuchtem Mord aus.
München - Die Tat versetzte viele Münchner in Angst. Eine 45-jährige Joggerin war am vierten Adventssonntag 2016 im Englischen Garten bei St. Emmeram vergewaltigt worden. Vier Monate später konnte die Polizei einen Tatverdächtigen festnehmen. Am Montag beginnt der Prozess gegen ihn.
Der 28-jährige Murat A. (Name geändert) muss sich in dem Fall der Münchnerin auch wegen versuchtem Mord verantworten. Der mutmaßliche Täter hatte sein Opfer so lange mit ihrem eigenen Stirnband gedrosselt, dass sie das Bewusstsein verlor. Der Vergewaltiger floh. Die Frau hätte erfrieren können. Doch sie erwachte glücklicherweise und konnte in einem Gasthaus Hilfe holen.
Doch der Täter hatte sie in der Dunkelheit des Dezemberabends von hinten gepackt und zu Boden gebracht. Ihre Beschreibung bleibt daher vage. Die Ermittler kommen zunächst nur schwer voran.
Murat A. leugnet alles - trotz eindeutiger DNA-Spuren Dann der Durchbruch: Ein Raubüberfall in Feldmoching wird dem Angeklagten zu Verhängnis. Er arbeitete Ende 2016 als Aushilfe in einer Firma. Sein Chef wird am 14. Dezember in seinem Büro von zwei bewaffneten Männer bedroht. Die Täter entkommen mit 1.300 Euro aus einer Geldkassette.
Die Kripo ermittelt und fordert alle Mitarbeiter des Unternehmens zur Speichelprobe auf, um sie als Verdächtige ausschließen zu können. Auch Murat A. ist dabei. Freiwillig gibt er seine Speichelprobe ab. Fühlt er sich zu sicher?
Die Probe kommt ins Labor. Im Februar liegt das Ergebnis vor. Der genetische Fingerabdruck wird mit den beim BKA gespeicherten Daten abgeglichen. Das Ergebnis passt zur DNA eines zweifachen Vergewaltigers. Denn die DNA von Murat A. war auch Ende 2015 nach der Vergewaltigung einer 28-Jährigen in Rosenheim entdeckt worden. Das passt zu den wechselnden Wohnorten des Mannes.
Er war im Oktober 2015 mit seiner Frau und seinem kleinen Sohn nach Bayern eingereist. Die Familie lebt Ende 2015 zunächst in Rosenheim. Später dann in Berg am Laim, wo sein zweites Kind zur Welt kommt. Trotz dieser Indizien leugnet Murat A. nach seiner Festnahme die Taten.
Das Gericht hat zwölf Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil würde demnach am 17. Mai gesprochen.
Mutmaßlicher Vergewaltiger vom Englischen Garten ließ Joggerin ohnmächtig liegen Der wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall angeklagte 28-Jährige hat am ersten Prozesstag am Münchner Landgericht geschwiegen. Polizisten nannten erschreckende Details der Vergewaltigung einer Joggerin auf Höhe des Englischen Gartens.
Von: David Herting
Stand: 26.03.2018 |Bildnachweis
Der Angeklagte im Gericht | Bild: Bayerischer Rundfunk 2018 Vergewaltigung: Prozessauftakt in München Polizisten, die die Joggerin in Oberföhring kurz nach der Tat befragten, berichteten von deutlichen und zum Teil schweren Verletzungen im Gesicht der 45-Jährigen. Die Frau soll gegen 20 Uhr beim Joggen im Münchner Stadtteil Oberföhring auf Höhe des Englischen Gartens von hinten überfallen und gewürgt worden sein, bis sie in Ohnmacht fiel. Während ihrer Ohnmacht soll sie von dem Täter vergewaltigt worden sein.
Unter Schock aus Gebüsch gekrochen Unbestimmte Zeit später, so die Aussagen verschiedener Polizisten, sei die Frau im Schock aus einem Gebüsch gekrochen, in das sie der Angeklagte gezogen haben soll. Sie Frau habe zunächst versucht, weiter zu joggen. Dann habe sie ihre Schmerzen bemerkt und war zu einer 200 Meter entfernten Gaststätte gegangen. Von dort aus rief ein Kellner die Polizei.
Auf ihrem Weg in die Klinik hat die Frau einer Polizistin erzählt, dass sie glaubte, mit den Kopfhörern ihres iPod gewürgt worden zu sein und sich so mit Händen und Füßen gewehrt zu haben, dass der Angreifer auf jeden Fall ebenfalls Verletzungen haben muss.
Prozess wird am Dienstag fortgesetzt Am zweiten Prozesstag an diesem Dienstag werden weitere Zeugen der Tat in München-Oberföhring gehört. Eventuell wird eines der beiden Opfer ebenfalls aussagen.
Der Angeklagte soll schon im November 2015 eine Frau in Rosenheim überfallen, brutal gewürgt und vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm im Fall der Münchner Joggerin versuchten Mord vor, weil Mordmerkmale wie "Heimtücke" und "Befriedigung des Geschlechtstriebs" vorlägen.
Verteidiger: Mandant will derzeit nicht aussagen Zum Auftakt des Prozesses am Münchner Landgericht I hatte der Anwalt des 28-Jährigen erklärt, sein Mandant wolle derzeit nicht aussagen. Details zur Person erfuhr das Gericht aus der Akte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus dem Erstinterview des Türken. Seinen Angaben zufolge ist er verheiratet, hat zwei Kinder und ist 2015 aus der Türkei Richtung Deutschland geflohen. Weil er Kurde sei, habe er sein Dorf verlassen müssen, weil er ständigen Schikanen, Verfolgungen, Folterungen und Inhaftierungen entgehen wollte.
Mann vergewaltigte Frauen in Rosenheim und München - jetzt ist das Urteil gefallen Aktualisiert: 12.07.18 14:13
Im Fall der Vergewaltigung einer Joggerin im Englischen Garten und einer weiteren Frau in Rosenheim wurde am Mittwoch in München das Urteil verkündet.
München - Sein Gesicht zeigt er nicht, mit geballten Fäusten hält er eine weiße Plastiktüte vors Gesicht – solange, bis die Fotografen den Saal verlassen. Emrah T. wirkt teilnahmslos, auch die Urteilsverkündung verfolgt er ohne Regung, hält seine Augen die ganze Sitzung über geschlossen. 14 Jahre und sechs Monate muss der 28-jährige Vergewaltiger in Haft – unter anderem musste er sich wegen versuchten Mordes verantworten.
„Die Beweislast ist erdrückend“ „Ich bin schockiert, mit welcher Brutalität Sie für angeblich ein paar Minuten Spaß vorgegangen sind“, sagte Richter Michael Höhne bei der Urteilsverkündung am Landgericht. Emrah T. selbst schwieg – wie schon den gesamten Prozess über. Doch die Spuren sprachen gegen ihn. „Die Beweislast ist erdrückend“, sagte Richter Höhne. Zwei Mal hat der gebürtige Türke demnach Frauen brutal angegriffen und missbraucht. Beide Male war seine eigene Frau schwanger, und er fand „seine sexuellen Bedürfnisse nicht befriedigt“, so Höhne.
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Am 26. November 2015 griff Emrah T. eine Spaziergängerin, damals 29, auf einem Fußweg in Rosenheim an, zerrte sie die Böschung hinunter und vergewaltigte sie. Die angehende Ärztin stand Todesängste aus, flüchtete schließlich ohne Schuhe und Hose auf die Straße und schrie um Hilfe. Emrah T., der ein paar Wochen zuvor mit seiner damals schwangeren Frau und seinem kranken Sohn aus der Türkei nach Deutschland geflohen war, konnte entkommen – und ging nach der Tat wieder in die Klinik zurück, in der sein Sohn behandelt wurde.
Im Dezember 2015 kam die Familie in einer Asylunterkunft in München unter. Hier ereignete sich ein Jahr später die zweite Tat – zu dem Zeitpunkt war die Ehefrau mit dem dritten Kind schwanger. Am 18. Dezember 2016 v erfolgte Emrah T. im Englischen Garten die Joggerin Birgit S. (45). Auf der Isarinsel in Oberföhring packte er sie von hinten und würgte sie. Die bewusstlose Frau brachte er in ein Waldstück des Parks, würgte sie minutenlang, zog sie aus und vergewaltigte sie. Dann überließ er die reglose Frau bei Temperaturen knapp über null Grad ihrem Schicksal. „Er nahm ihren Tod billigend in Kauf“, erklärte Richter Michael Höhne. Birgit S. kam schließlich nach mehreren Minuten wieder zu sich und konnte sich zum Gasthof St. Emmeramsmühle retten, wo ihr sofort geholfen wurde.
Durch Zufall identifiziert Emrah T. wurde schließlich per Zufall identifiziert. Eigentlich wollte die Polizei nur einen Raub abklären und nahm den Angestellten einer Feldmochinger Firma freiwillige Speichelproben ab – wo auch Emrah T. arbeitete. Überraschend passten seine DNA-Spuren zu den Vergewaltigungsfällen in der Datenbank. Am letzten Tag der Beweisaufnahme ließ Emrah T. immerhin über seinen Verteidiger ein Teilgeständnis verlesen, in dem er sich für die Taten entschuldigte.
Schuldig gesprochen wurde der 28-Jährige mit dem Bubi-Gesicht wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung im Münchner Fall und besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer Körperverletzung im Fall aus Rosenheim. Eine Dolmetscherin übersetzte dem gebürtigen Türken die gesamte Urteilsverkündung. Richter Michael Höhne: „Nutzen Sie die Haftstrafe für eine Gewalt- und Sexualtherapie.