Angriff auf Parkdeck in Dortmund: Jugendliche (16) ersticht Mädchen (15) am 24.02.2018 um 12:18 Uhr
Mädchen aus Dortmund wohl mit Messer erstochen
In Dortmund endete ein Streit am Freitag mit dem tragischen Tod eines Mädchens. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilen, kam es auf dem Parkdeck am Bahnhof in Dortmund-Hörde am Freitagabend gegen 23 Uhr zu einer Auseinandersetzung zwischen einer 16-Jährigen und einer 15-Jährigen. Beide kamen aus Dortmund.
„Der Streit begann zunächst verbal, wurde dann körperlich und endete letztlich in dem tödlichen Angriff“, sagt der zuständige Dortmunder Staatsanwalt Jörg Schulte-Göbel im Gespräch mit DER WESTEN
Das Mädchen erlitt bei der Auseinandersetzung eine Stichverletzung. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die 15-Jährige mit einem Messer angegriffen wurde. Absolute Sicherheit herrsche aber noch nicht.
Angerückte Retter brachte sie nach dem Angriff in ein Krankenhaus, wo die 15-Jährige aber trotz Reanimationsmaßnahmen verstarb.
POLIZEI DORTMUND POL-DO: Folgemeldung zum Tötungsdelikt in Dortmund-Hörde 24.02.2018 – 16:02 Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0316
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Dortmunder Polizei
Durch die Staatsanwaltschaft Dortmund wurde ein Haftbefehl wegen Totschlags gegen die 16-jährige Dortmunderin beantragt. Diesem wurde antragsgemäß durch das Amtsgericht Dortmund stattgegeben.
Presseauskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Dortmund, Herr Schulte-Göbel, Tel. 0172-3752758.
VOR DEM URTEIL Tödliches Parkdeckdrama: Siebeneinhalb Jahre Haft beantragt 31.01.2019 - 18:08 Uhr
Fahndung beendet - Vermisste Dortmunderin (19) gefunden DORTMUND. Eine heute 17-Jährige soll im Januar 2018 eine Bekannte in Dortmund erstochen haben. Der Angeklagten droht eine Verurteilung wegen Totschlags.
Im Prozess um einen tödlichen Streit unter Jugendlichen auf einem Parkdeck in Dortmund-Hörde hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag siebeneinhalb Jahre Jugendhaft beantragt.
Die heute 17-jährige Angeklagte soll am 23. Februar 2018 mit einem Messer auf eine 15-jährige Bekannte eingestochen haben. Ein Stich traf das Herz. Der Antrag der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren am Dortmunder Landgericht lautet auf Totschlag. Die Verteidigung hat dagegen maximal sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.
Das Urteil soll am 13. Februar gesprochen werden. Der Prozess findet komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (dpa)
Die Tat sorgt bundesweit für Entsetzen: Auf einem Parkdeck in Dortmund ersticht eine Jugendliche ein Mädchen im Streit. Nun hat ein Gericht die Täterin zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Nach einem tödlichen Streit in einem Dortmunder Parkhaus ist eine 17-jährige Schülerin zu sechs Jahren und vier Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Die Richter des Dortmunder Landgerichts bestraften die Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verurteilung wegen Totschlags beantragt.
Vor rund einem Jahr soll die damals 16-Jährige eine ein Jahr jüngere Bekannte mit einem Messer attackiert haben, nachdem es zu einem Streit zwischen den beiden deutschen Jugendlichen gekommen war. Ein Stich hatte die 15-Jährige in der linken Oberkörperseite getroffen. Er ging direkt ins Herz. Das Opfer hatte zwar noch ein paar Schritte gehen können, war dann aber zusammengebrochen und kurze Zeit später im Krankenhaus gestorben.
"Die Tat ist ihr unbegreiflich", sagte Verteidigerin Henriette Lyndian vor Prozessbeginn. "Ihr war anfangs überhaupt nicht klar, was da passiert ist." Die beiden Mädchen hätten sich "gezofft und gerangelt", dann sei die Situation eskaliert. "Es ging um Banalitäten", so Lyndian. "Das hat sich aufgeschaukelt." Was passiert sei, tue der 17-Jährigen auf jeden Fall unheimlich leid. Sie suche auch nicht nach Rechtfertigungen und Entschuldigungen. "Sie ist einfach nur sehr, sehr traurig."
Nach Erkenntnissen der Ermittler gehörten die beiden Mädchen zu einer Gruppe von Jugendlichen, die sich regelmäßig auf einem Parkdeck im Dortmunder Stadtteil Hörde getroffen hat. Direkt befreundet sollen sie allerdings nicht gewesen sein. Die gesamte Hauptverhandlung fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
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