Leichenfund in Brandenburg Polizei geht von Tötung aus Im Ahrensfelder Ortsteil Eiche (Barnim) ist am Wochenende eine Leiche gefunden worden. Wie die Polizei nun mitteilte, geht sie von einem Mord aus.
Nach dem Fund einer Leiche am Sonntag im Wuhlefließ im Ahrensfelder Ortsteil Eiche (Barnim) geht die Polizei von einem Tötungsverbrechen aus. Grund ist das Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung. Deshalb hat die Mordkommission der Brandenburger Polizeidirektion Ost in Frankfurt (Oder) den Fall übernommen.
Bei dem Opfer handelt es sich nach Angaben der Ermittler um einen 54 Jahre alten Mann aus Berlin. Passanten hatten die Leiche am Sonntagvormittag im Wasser des Wuhlefließes entdeckt.
Stephan A. wurde am 14. Januar 2018 leblos im Ahrensfelder Ortsteil Eiche (Barnim) gefunden. Der 54-Jährige war als vermisst gemeldet. Die Polizei möchte nun die Umstände seines Todes klären und fragt: Wer hat Stephan A. gesehen?
Ahrensfelde. Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Aufklärung des Todes von Stephan A.: Der 54-jährige Mann wurde am Sonntag, dem 14. Januar 2018, gegen 11.10 Uhr im Ahrensfelder Ortsteil Eiche im Bachlauf der Wuhle leblos aufgefunden. Er war seit dem 12. Januar 2018 als vermisst gemeldet.
Die Mordkommission der Polizeidirektion Ost versucht, die Umstände seines Todes aufzuklären und bittet dafür die Bevölkerung um Hinweise: Wer hat den Verstorbenen zwischen dem 12. und 14. Januar 2018 gesehen? War er zu diesem Zeitpunkt in Begleitung anderer Personen?
Hinweise zum Auto und Mantel des Toten gesucht
Der Verstorbene fuhr einen grauen Audi A6 mit dem amtlichen Kennzeichen BAR-BY 807. Wer hat diesen Wagen in besagtem Zeitraum gesehen?
Er trug zudem häufig einen Mantel, welcher bislang nicht ausfindig gemacht werden konnte. Wo ist ein Mantel aufgetaucht, welcher dem abgebildeten Modell gleicht?
Ihre sachkundigen Hinweise nehmen die Ermittler unter der Rufnummer 03338 / 361-0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Ahrensfelde/Berlin (MOZ) Der Mord am Berliner Bauunternehmer Stephan A., der im Januar 2018 tot am Wuhlefließ gefunden worden war, bleibt zunächst ungesühnt. Das Landgericht Berlin sprach am Donnerstag die beiden Angeklagten aus Lettland und Georgien aus tatsächlichen Gründen vom Mordvorwurf frei. Das hatten nicht nur die Verteidiger gefordert, auch Staatsanwalt Frank Pohle hatte vorher entsprechend plädiert. Beide Männer werden außerdem für die mehr als neun Monate dauernde Untersuchungshaft entschädigt, die Verfahrenskosten trägt die Staats-kasse.
"Keine sichere Überzeugung" - immer wieder fiel in der mündlichen Urteilsbegründung dieser Satz. Jene Gewissheit, die es für die Richter gebraucht hätte, um beide Männer lebenslänglich hinter Gitter zu stecken, stellte sich im Verlaufe der 16 Verhandlungstage selten ein. Eigentlich nur in einem Punkt, so die Richter: Stephan A. wurde am 12. oder 13. Januar 2018 durch Würgen getötet um am Folgetag an der Wuhle gefunden. Was sich alles nicht ergeben hatte, das waren essentielle Eckdaten: eine Tatzeit, ein -ort, was dort genau passiert ist, schließlich noch ein mögliches Motiv.
Ein Motiv hätten dagegen andere haben können, so die Richter: Der Bauunternehmer habe sich mit vielen angelegt, sein Geschäftsgebaren sei unseriös gewesen. Die Löhne gab es in bar, sie kamen schleppend, manchmal gar nicht, wohl an der Steuer und den Sozialkassen vorbei. Einer der Angeklagten war bei A. "Unterchef". Die Bauarbeiter kamen weitgehend aus Osteuropa. Zuletzt hatte A. ihnen Geld geschuldet.
Keine eindeutigen Spuren zum Mordhergang gefunden
Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass A. in Berlin von beiden Angeklagten in einem Auto getötet, später in einen anderen Wagen umgeladen und schließlich hinter der Landesgrenze abgelegt wurde. Zwischen 50.000 und 100.000 Euro sollen sie aus A.s Wohnung mitgenommen haben. Allerdings fanden sich nirgendwo eindeutige Spuren. Was es gab, war eine verdächtige Kommunikation beider Angeklagter, die sie bei der ersten Vernehmung verschwiegen hatten. Staatsanwalt Pohle war zwar überzeugt, dass beide mit der Tat etwas zu tun hatten, aber "es bleibt alles undeutlich", die Indizien ließen keine sicheren Rückschlüsse zu.
Kritik gab es von verschiedenen Seiten an den Ermittlungen der Polizei in Brandenburg. Das Gericht sprach von "einseitigen Ermittlungen", möglicherweise habe man sich zu schnell auf beide festgelegt. Die Verteidiger hatten vorher die möglichen Versäumnisse klar benannt. So sei ein Mantrailer-Hund vom Fundort der Leiche zu einer Tür in einem nahen Gewerbegebiet gelaufen. Der Spur nachgegangen seien die Beamten nicht. Sie zählten auch weitere Personen aus A.s Umfeld auf, die ein Motiv gehabt haben könnten, und nannten den Geschäftspartner oder auch seine Lebensgefährtin, bei der mit dem sich abzeichnenden Ende der Beziehung auch die finanzielle Unterstützung enden könnte. Bei der Staatsanwaltschaft wird die Tötung von Stephan A. jetzt als ungelöster Fall betrachtet und dazu weiter ermittelt.
"Es bietet sich an, den offenen Fragen nachzugehen", sagte Rechtsanwalt Malte Höpfner, der A.s Mutter als Nebenklägerin vertrat, der MOZ. Bei ihm stieß auf absolutes Unverständnis, dass es der Brandenburger Polizei nicht gelang, einen Gerichtsmediziner zum Tatort an der Landesgrenze zu schicken – fast zur gleichen Zeit wurde ein Doppelmord in Rathenow entdeckt. Höpfner hatte in seinem Plädoyer versucht, den vierfachen Vater Stephan A. in ein milderes Licht zu setzen, als es die Staatsanwaltschaft und letztlich auch die Richter taten. Eine Strafe für die Angeklagten forderte aber auch er nicht. "Der Mord bleibt ungesühnt, das ist absolut unbefriedigend", sagte er nach dem Urteil.