Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft Frankenthal/Pfalz und Polizeipräsidium Rheinpfalz
Eine auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal am 11.10.2019 durchgeführte Obduktion ergab als Todesursache bei Abdul D. ein zentrales Regulationsversagen infolge Erhängens.
Ausweislich des Kurzprotokolls des Rechtsmedizinischen Instituts in Mainz sind die Befunde mit einem suizidalen Geschehen in Einklang zu bringen. Hinweise auf eine Gewalteinwirkung durch Dritte bestehen nicht. Ein toxikologisches Zusatzgutachten wird noch erstellt.
Das Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kriminalpolizei dauert weiter an, da noch Zeugen zu vernehmen sind und Schriftgut ausgewertet werden muss.
Stuttgart Crime 18.10.2019 09:01 849 Mia-Mörder schlug vor Selbstmord Häftling Glas über den Kopf Rheinland-pfälzischer Rechtsausschuss beschäftigt sich mit Fall
Mainz - Während der Haftzeit des Mörders der 15-jährigen Mia ist es nach Angaben des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin zu mehreren Vorfällen gekommen.
In der letzten Zeit vor seinem Selbstmord habe es aber keine Hinweise auf eine Suizid-Absicht gegeben, berichtete der FDP-Politiker am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtages in Mainz.
Mertin sagte, in der Nacht vom 29. auf den 30. Juli 2018 habe ein Mitgefangener den Notruf betätigt und gesagt, Abdul D. wolle sich umbringen. Der Afghane hatte sich Mertin zufolge Schnittverletzungen an der Brust zugefügt, nach eigenen Angaben mit einer Rasierklinge. Er sei in einer Klinik behandelt worden, währenddessen sei in seiner Einzelzelle an der Toilettentür eine Schlinge aus Kleidungsstücken gefunden worden. Daraufhin sei er zeitweise in einen besonders gesicherten Haftraum gekommen mit permanent laufender Videokamera.
Wenige Tage vor dem Suizid, am 6. Oktober, habe es einen körperlichen Übergriff eines Mitgefangenen gegeben. Abdul D. habe sich gewehrt und ein Glas auf dessen Hinterkopf geschlagen. Er sei entschieden worden, dass die Tür seiner Einzelzelle zur Wohngruppe geschlossen blieb. (...)
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Mia-Mörder erhängte sich in Zelle: Kein Hinweis auf Alkohol und Drogen Frankenthal: Toxikologisches Gutachten bekannt
Frankenthal - Ein toxikologisches Gutachten hat nach dem Tod des verurteilten Mörders der 15-jährigen Mia keinen Hinweis auf fremde Substanzen im Körper des Toten ergeben. Eine Skulptur in Form zweier Handflächen mit der Aufschrift "Miawarum?" und eine Rose liegen vor dem Tatort (Archivbild). Eine Skulptur in Form zweier Handflächen mit der Aufschrift "Miawarum?" und eine Rose liegen vor dem Tatort (Archivbild).
Der Afghane war im Oktober leblos in seiner Zelle in Schifferstadt gefunden worden.
Es seien keine Spuren zum Beispiel von Drogen, Alkohol oder Medikamenten festgestellt worden, die kurz vor dem Tod eingenommen worden seien, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankenthal am Dienstag auf Anfrage.
Bereits zuvor hatte die Justiz mitgeteilt, das es im Todesermittlungsverfahren nach dem Selbstmord von Abdul D. in der Jugendstrafanstalt keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gebe. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, sagte der Sprecher.
Eine Obduktion der Leiche hatte ergeben, dass der aus Afghanistan stammende Abdul D. sich erhängt hat. Er hatte 2017 im pfälzischen Kandel seine Ex-Freundin Mia wohl aus Eifersucht getötet. Dafür war er 2018 in Landau zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
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15.01.2020 Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) vom 15.01.2020
Einstellung des Todesermittlungsverfahrens wegen der Selbsttötung eines Gefangenen in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) hat kürzlich das von ihr geführte Todesermittlungsverfahren eingestellt, da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten nicht vorliegen.
Am 10.10.2019, gegen 06:00 Uhr, wurde Abdul D. in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt leblos in seiner Zelle aufgefunden. Der junge Mann hatte im Dezember 2017 in Kandel die damals 15-jährige Mia getötet.
Ein Anfangsverdacht für eine Straftat hat sich nicht ergeben.
Abdul D. hat sich erhängt. Es gibt keine Anhaltspunkte auf Fremdeinwirkung. Aktuelle suizidale Absichten waren für die Anstaltsleitung nicht erkennbar.
Klaus Lelek bringt es wirklich auf den Punkt und damit ist nicht nur der Artikel über Kandel gemeint.
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ZitatTatsächlich gingen die Ermittler zunächst von einem Totschlags-Delikt aus. Erst die Staatsanwaltschaft Landau raffte sich ganze 20 Tage später – wohl unter dem Eindruck der beginnenden Proteste – dazu auf die Bluttat als MORD zu bewerten. Laut einem Artikel der WELT sogar als Mord mit „Heimtücke“. Ein Tatbestand, der nach Erwachsenen-Strafrecht regelmäßig zu sogenannter „anschließender Sicherheitsverwahrung“ führt.
Merkwürdigerweise blieb das Gericht jedoch auffallend weit unter dem üblichen Strafmaß – es sieht für Mord mindestens zehn und für heimtückischen Mord sogar 15 Jahre vor – und verurteilte Abdul am Ende fast wie einen Totschläger zu achteinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte 10 Jahre gefordert. Beeinflussten die Proteste das Urteil? Schon im Vorfeld agierte das Gericht zu Gunsten des Angeklagten, indem es, trotz eines Gutachtens, dass den Mörder auf mindestens 20 Jahre schätzte, das Alter auf 17,5 Jahre festlegte. In Anbetracht der Tatsache, dass ein junger deutscher „Rechtsextremer“ nach einem Anschlag auf eine Moschee, bei der außer einer Tür niemand zu Schaden kam für zehn Jahre in den Knast wanderte, ist das Strafmaß im Fall der ermordeten Mia beinah menschenverachtend.
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ZitatJeder, der es wagte die Bluttat von Kandel – eine von vielen im „grenzenlos“ toleranten Deutschland – zu hinterfragen, wurde reflexartig und flächendeckend verleumdet, verklagt, bespitzelt, terrorisiert und als „braunen Dreck“ beschimpft.
Zitat [quote]Zwar wurde auch nach Kandel eine Blut- und Mordtat nach der anderen begangen – Beispiele: Freiburg (Maria), Flensburg (Mirelle) Neustadt (Nicola) Wiesbaden (Susanna) Worms (Syndia), Bad Kreuznach (Messerattacke in Entbindungsstation) aber der Protest auf der Straße blieb zahlenmäßig überschaubar oder kam oft über eine Mahnwache nicht hinaus.
ZitatVielleicht sollte man unter diesem Aspekt die Demos in Kandel neu bewerten, ebenso wie die Tatsache, dass Morde wie in Kandel, die an einer Leine aufgereiht mehrere Kilometer ergeben, inzwischen fast zur Tagesordnung gehören, keine größeren Proteste mehr auslösen, immer noch als „Einzelfälle“ gelten und als „Femizide“ sprich Opfer allgemeiner männlicher Gewalt, eingestuft werden. Wer immer die Proteste zum Erliegen gebracht hat – von innen oder außen – hat ganze Arbeit geleistet.
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