Täter bringt Kind zu Großeltern 50-Jähriger tötet Ehefrau in Bad Schwartau
Von Anastasia Iksanov
p17.12.17, 19:10 Uhr
Bad Schwartau - Grausame Tat in Bad Schwartau (Kreis Ostholstein): Ein 50-jähriger Mann soll seine Frau (45) in ihrer Wohnung am Cleverhofer Weg getötet haben. Nach der Tat fuhr er mit dem gemeinsamen Kind zu seinen Eltern und gab es bei ihnen ab. Schließlich stellte er sich der Polizei. Die Staatsanwaltschaft wird heute einen Antrag auf die Unterbringung des 50-Jährigen in der U-Haft stellen.
Die Tat ereignete sich am Sonntagvormittag, die Hintergründe sind noch unbekannt. Der Leichnam der 45-Jährigen wurde in die Rechtsmedizin gebracht. Hier soll geklärt werden, wie die Frau zu Tode kam.
Der Mann erschien am Mittag in einer Polizeiwache in dem Ort in Schleswig-Holstein, in dem seine Eltern wohnen. Er befindet sich derzeit in Polizeigewahrsam und wird jetzt zu der Tat vernommen. Gestern rückte die Mordkommission zum Mehrfamilienhaus aus, sperrte den Bereich großflächig ab und sicherte Spuren in der Wohnung des Paares.
Das Geschlecht und das genaue Alter des Kindes sind bisher unbekannt. Laut Staatsanwaltschaft geht es aber noch in die Grundschule.
POL-HL: OH-Bad Schwartau / Tötungsdelikt -Untersuchungshaft wurde erlassen 19.12.2017 – 10:52 Lübeck (ots) - Gemeinsame Medien-Information der Lübeck Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Lübeck
Das Amtsgericht Lübeck hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaftbefehl wegen Verdachts des Totschlags gegen den 50-jährigen Beschuldigten erlassen. Dem Mann wurde ein Pflichtverteidiger beigeordnet und er wurde der Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Nachfragen zu diesem Sachverhalt sind zu richten an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Lübeck.
Rückfragen bitte an: Pressestelle der Staatsanwaltschaft Lübeck, Travemünder Allee 9, 23568 Lübeck, 0451-371-1101, pressestelle@stahl.landsh.de Textveröffentlichung: Stefan Muhtz Polizeidirektion Lübeck Pressestelle Stefan Muhtz Telefon: 0451-131-2015 Fax: 0451-131-2019 E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de
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Ehefrau erstochen: 10 Jahre Haft für Bad Schwartauer
Das Landgericht Lübeck verurteilt 50-Jährigen wegen Totschlags. Mordmerkmale seien nicht zweifelsfrei feststellbar.
Lübeck/Bad Schwartau Im Prozess gegen den Bad Schwartauer, der bereits am ersten Verhandlungstag gestanden hatte, seine Frau getötet zu haben, ist am Freitag das Urteil gefallen. Vor dem Lübecker Landgericht wurde der 50-Jährige zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Damit folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Es gebe ein direktes Opfer, sagte der Vorsitzende Richter Christian Singelmann in seiner Urteilsbegründung, und das sei Marita Z. „Opfer und Verlierer ist aber vor allem der Sohn.“ Diesem mittlerweile siebenjährigen Jungen widmete der Richter auch die ersten Sätze, bevor er zur eigentlichen Begründung kam. Der Streit um das Sorgerecht, Wechselmodell wie vom Vater gewünscht, Residenzmodell wie von der Mutter bevorzugt, hatte letztlich zu der Tat geführt.
An das Kind denken „Es bleibt zu hoffen, dass dieser Kampf nun nicht weitergeführt wird“, so Singelmann. Leider gebe es Anzeichen dafür, dass dem so sei, so habe der Sohn nicht an der Beerdigung seiner Mutter teilnehmen dürfen. „Es sollten alle an das Kind denken“, lautete seine Aufforderung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Ehe von Rüdiger und Marita Z. schon vor geraumer Zeit gescheitert, die Stimmung durch den Sorgerechtsstreit immer angespannter war. Am Tattag, dem Dritten Advent 2017, habe Marita Z. ihrem Mann vorgeworfen, den gemeinsamen Sohn zu manipulieren, ihm gedroht, dass er den Jungen gar nicht mehr sehen dürfe. Daraufhin schlug Rüdiger Z. seiner Frau mit einem Kaffeebecher ins Gesicht, anschließend stach er ihr mit einem Messer in den Rücken, als dieses abbrach, holte er sich ein zweites.
Übermaß an Gewalt Insgesamt zehn Stiche in den Rücken hatte die Rechtsmedizin gezählt, der Tod durch Verbluten sei binnen weniger Minuten eingetreten. Von einem „Übermaß an Gewalt“ sprach Richter Christian Singelmann, und das, obwohl der gemeinsame Sohn mit im Haus war.
Wie genau die Tat abgelaufen ist, das konnten auch die Richter nicht mehr klären. Sicher ist nur, dass es einen direkten Vorsatz gab: „Der Angeklagte hatte die Absicht, das Leben seiner Frau zu vernichten“, so Singelmann. Allerdings gebe es keine eindeutigen Anzeichen, dass die Tat geplant gewesen sei. Dagegen spreche vor allem auch die schlechte Ausführung. Auch Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe seien nicht sicher feststellbar. „Im Ergebnis kommen wir da nicht guten Gewissens hin“, erklärte der Richter, auch wenn das Gericht es gut verstehe, dass es sich bei der Bewertung der Nebenkläger um Mord handelt.
Absicht zu töten Auch eine Affekttat schloss das Gericht aus, vor allem, weil Rüdiger Z., nachdem er seine Frau umgebracht hatte, gleich zu einer „vielfältigen Organisation“ überging. „Was er bedacht und organisiert hat, ist beachtlich“, so Singelmann. So deckte er die Leiche seiner Frau ab, damit der Sohn sie nicht sieht, packte Kleidung für sich und Kleidung und Bargeld für das Kind ein, schrieb sogar einen Zettel für den Schulfreund des Sohnes, der am Nachmittag erwartet wurde. Dann fuhr er zu seiner Mutter, der er die Tat gestand und der er eine Liste mit Informationen über Schließfächer und Konten schrieb. Er rief seine Schwiegermutter an, der er berichtete, ihre Tochter getötet zu haben, meldete sich bei seinem Chef, dass er ein Projekt nicht zu Ende führen könne, und stellte sich dann der Polizei. „Das ist so auffällig rational und durchorganisiert, wie wir es selten einmal erlebt haben“, sagte der Richter. Das Geständnis und die Bereitschaft Zs., für alle seinem Sohn durch die Tat entstehenden materiellen und immateriellen Schäden aufzukommen, bewertete das Gericht positiv.
Letztlich wurde Rüdiger Z., der das Urteil nahezu regungslos, aber leicht nickend, entgegen nahm, zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.