4 Stiche in den Kopf, fünf in den Oberkörper, konnten Rechtsmediziner feststellen. Insgesamt waren es 35 Verletzungen.
Die am 6.12.2017 in Hanau niedergestochene Frau starb im Krankenhaus. In Hanau wurde eine Frau am Abend niedergestochen. Sie starb später im Krankenhaus.
Das Opfer wollte sich offenbar von ihrem Mann trennen.
Der 57-jährige Ehemann sitzt in Untersuchungshaft. Täter und Opfer sind afghanische Staatsbürger.
Mann in U-Haft Tödlicher Dolchangriff: Frau erlitt vier Stiche in Kopf 08.12.17 08:08
Hanau - Nach dem tödlichen Angriff eines 57-Jährigen auf seine Ehefrau kommen jetzt weitere Details zur Tat ans Licht.
Nach der tödlichen Attacke auf eine 52 Jahre alte Frau in Hanau haben Rechtsmediziner vier Dolchstiche allein im Kopf des Opfers identifiziert. Fünf weitere tiefe Stiche hätten den Oberkörper getroffen, sagte der Hanauer Oberstaatsanwalt Dominik Mies. Der 57 Jahre alte Ehemann sitzt unter Mordverdacht in Untersuchungshaft. Er soll seine Frau am Mittwoch auf offener Straße erstochen haben - sie starb wenig später im Krankenhaus. Nach den Worten von Mies sind Täter und Opfer afghanische Staatsbürger. Als mögliches Motiv vermuten die Ermittler, dass der Mann die Trennung von seiner Frau nicht akzeptieren konnte und die Familienehre verletzt sah. Laut Obduktion habe das Opfer insgesamt rund 35 Verletzungen am Körper, darunter auch viele kleinere Schnitte und Blutergüsse, sagte Mies. (dpa)
Landgericht Frankfurt Mordanklage gegen Ex-Soldat nach Gewaltexzess 02.03.2018
Hanau. Nach einem Blutbad vor der Hanauer Marienkirche hat die Staatsanwaltschaft gegen den Ehemann einer mit 40 Messerstichen niedergemetzelten Frau Anklage erhoben. Oberstaatsanwalt Dominik Mies sagte zu den Gründen, der ehemalige Soldat aus Afghanistan habe grausam und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. „Diese Brutalität ist bemerkenswert gewesen”, sagte er am Freitag. Zuvor hatten die „Bild”-Zeitung und der „Hanauer Anzeiger” darüber berichtet.
Der Aufsehen erregenden Bluttat am 6. Dezember ging ein Beziehungsstreit zwischen den 2010 nach Deutschland gekommenen Eheleuten voraus. Die Frau (52) habe sich von ihrem Mann (57) getrennt. „Das wollte er nicht akzeptieren. Durch die Trennung sah er offenbar die Ehre der Familie verletzt”, sagte Mies. Das Mordopfer lebte mit ihren beiden Töchtern in Hanau.
Am Abend des 6. Dezember sollte es zu einer Aussprache der beiden kommen. Sie mündete in einem brutalen Gewaltexzess. Laut Staatsanwaltschaft stach der Ex-Soldat mit einem beidseitig geschliffenen, knapp 20 Zentimeter langen Dolch auf die 52-Jährige ein und fügte ihr 40 Stich- und Schnittwunden zu. Wie im Rausch habe er fünf Mal mit der Waffe in die Schädelhöhle gestochen. „Bei einem der Hiebe durchstieß er sogar den Schädel - vorn rein, hinten raus”, verdeutlichte Mies.
Als nächstes muss das Landgericht Hanau über die Zulassung der Anklage und eine Prozess-Eröffnung befinden.
Der geständige Dolch-Mörder nimmt das Urteil regungslos entgegen: lebenslange Haft. Aber der Angeklagte - ein Ex-Soldat aus Afghanistan (58) - verzieht bei der Verkündung am Donnerstag vor dem Landgericht Hanau keine Miene. Auch dann nicht, als der Vorsitzende Richter Peter Graßmück versucht, ihm die Folgen seines Handelns eindringlich näherzubringen. „Sie haben schwere Schuld auf sich geladen“, sagt er. Ein Dolmetscher übersetzt.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau (52) mit einem beidseitig geschliffenen Dolch aus niedrigen Beweggründen tötete, weil er von ihr verlassen worden war. Er sei bei der Tat im Dezember 2017 in der Hanauer Innenstadt mit „absolutem Vernichtungswillen“ vorgegangen, verdeutlichte Richter Graßmück.
Der Mann erstach seine Frau nicht einfach, er metzelte sie in einem Gewaltexzess in aller Öffentlichkeit nieder. Das Opfer erlitt etwa 40 Stich- und Schnittverletzungen, darunter Durchstiche in den Schädel. Oberstaatsanwalt Dominik Mies sagte, das Ausmaß der Brutalität sei bemerkenswert gewesen. Wie im Rausch habe er auf die am Boden liegende und wehrlose Frau eingestochen. Eine Zeugin berichtete, der Afghane habe den Dolch mit beiden Händen gegriffen und über den Kopf ausholend zehn bis 20 Mal in die Frau hineingerammt. Als er seine geplante Tat vollendet hatte, bat er aufgeschreckte Augenzeugen darum, die Polizei zu verständigen. Er ließ sich am Tatort widerstandslos festnehmen und räumte die Tat bei der Polizei ein.
Fachleute sprechen bei solch explosiver Gewalt und einer Vielzahl an tödlichen Verletzungen von „Übertöten“. Der Wiesbadener Kriminalpsychologe Rudolf Egg sagte: „Das Übertöten des Opfers ist ein Zeichen von hoher Aggressivität des Täters. Anhand der massiven Verletzungen zeigt sich, dass er das Opfer nicht nur töten, sondern zerstören wollte. Er wollte damit wohl seine Verachtung und Wut zum Ausdruck bringen.“ Womöglich habe er sich im Kern seiner Persönlichkeit verletzt gefühlt und diese besonders expressive Form der Gewalt angewandt.
Im Prozess wird nachgezeichnet, wie es zu diesem verhängnisvollen Dezember-Abend 2017 kam. Die Eheleute zogen mit ihren beiden Töchtern vor acht Jahren nach Deutschland. Doch die Beziehung ging in die Brüche. Die Frau trennte sich von ihrem Mann. Aus Angst vor ihm ging sie ins Frauenhaus. Der Mann versuchte sie zurückzugewinnen, allerdings mit Todesdrohungen. Denn er fühlte sich durch die Trennung in seiner Ehre verletzt. Er sagte in Vernehmungen laut Richter Graßmück: „Wenn ich allein bleiben muss, bringe sich sie um.“ Und: „Wenn sich die Ehefrau trennt, hat der Ehemann einen schlechten Ruf.“
Der von Besitzansprüchen gegenüber seiner Frau getriebene Mann habe für die Ehrverletzung Rache nehmen wollen, sagte Graßmück. Er besorgte sich im September 2017 einen Dolch, beidseitig geschliffen, eine „beeindruckend schwere Waffe“, wie Graßmück sagte. Mit dem Dolch unter der Jacke lauerte er ihr nahe der Marienkirche in Hanau auf. Dann geht alles ganz schnell: Es kommt zu einem Disput, die Frau läuft weg. Der Mann holt sie ein und massakriert sie mit der Klinge.
Der Angeklagte beging seine Tat bei vollem Bewusstsein, wie das Gericht befand. Er sei zwar laut einem Gutachter depressiv, aber eine krankhafte seelische Störung habe nicht vorgelegen. Deswegen wurde er als voll schuldfähig eingeschätzt. Der psychologische Gutachter hatte auch erkannt, dass der Mann auf Ehrverletzungen und Kränkungen extrem reagieren könne. Im Prozess war von dieser Emotionalität nichts zu spüren.
Seine älteste Tochter hingegen wurde bei der Urteilsverkündung von ihren Emotionen überwältigt. Die saß im Zuschauerraum. Suchte die Blicke ihres Vaters - vergeblich. Nach dem Urteil versuchte sie ihm noch einen Brief zu geben. „Doch die lassen mich nicht“, sagte sie mit Blick auf das Justizpersonal. Während ihr Vater abgeführt wurde, brach Mineh (19) vor dem Gerichtssaal in Tränen aus. Es ist das Ende einer Familientragödie. (dpa)