Der 24-Jährige, der vor neun Monaten eine Joggerin im Kreis Rottweil mit einem Hammer attackiert hat, muss wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung in Haft.
Mehr als neun Monate nach dem Angriff mit einem Hammer auf eine Joggerin in Schiltach (Kreis Rottweil) ist der Täter zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Rottweil ordnete die Unterbringung des 24-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an, wie ein Justizsprecher am Donnerstag sagte. Das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung liegt über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte (Az.: 1 Ks 23 Js 2034/17).
Schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung
Der Mann soll im Februar die Joggerin abgepasst und mit einem Hammer am Kopf verletzt haben. Den Angaben zufolge hatte er dann versucht, die 52-Jährige in sein Fahrzeug zu zerren, um sie zu vergewaltigen. Als sich zwei Passanten näherten, habe er die Frau liegen gelassen und sei geflüchtet.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst von versuchtem Mord gesprochen. Im Plädoyer änderte die Anklageseite dies aber in versuchte besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung. Dass der Mann die Joggerin töten wollte, ist ihm aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht nachzuweisen.