Schlimmer Fall vor Gericht Mädchen (14) im Beichtstuhl vergewaltigt?
Von A_Barbara_Kirchner Barbara Kirchner
30.11.17, 20:14 Uhr
Seit Jahrhunderten fühlen sich Menschen in Kirchen sicher und behütet. So ging es auch Danni (14/ Namen geändert).
Doch ausgerechnet im Beichtstuhl soll ihr ein Internet-Bekannter Gewalt angetan haben. Der heute 63-jährige Felix M. (Name geändert) muss sich wegen Vergewaltigung derzeit vorm Landgericht verantworten.
Über das Internet kennengelernt
Über die Internetplattform „Knuddels“, die eigentlich junge Leute anspricht, lernte Danni Felix M. kennen. Was sie nicht ahnen konnte: Der Mann war bereits wegen sechsfachen Missbrauch zu eineinhalb Jahren verurteilt worden.
Eine Woche lang chattete der damals 60-Jährige mit dem Schulmädchen. Er schickte ihr auch unsittliche Bilder, wollte von ihr ebenfalls solche Aufnahmen. Eine Freundin hatte Danni vor dem älteren Mann gewarnt. Trotzdem trafen sich die beiden in der Neusser Innenstadt. Dort machte Danni den Vorschlag, in die Kirche zu gehen. Ihre Anwältin: „Dort fühlte sie sich sicher. Sie glaubte nicht, dass ihr hier etwas passieren könnte.“
Ein Trugschluss. Felix M. täuschte vor, sich den Beichtstuhl genau anschauen zu wollen. Er setzte sich hinein und zog das verängstigte Mädchen zu sich. Verzweifelt habe sie sich gewehrt, gab sie als Zeugin an. Auch gesagt: „Ich will das nicht.“ Doch Felix M. ließ nicht von ihr ab und fiel über sie her.
Mädchen schwieg aus Scham
Aus Scham verschwieg das Mädchen die Tat, wollte nichts mehr mit ihrem mutmaßlichen Peiniger zu tun haben.
Einen Tag danach entdeckte der Vater den Chat-Verlauf seiner Tochter mit dem so viel älteren Mann. Er reagierte sofort. Holte Danni aus der Schule ab und alarmierte die Polizei. So flog alles auf. Vor Gericht behauptet Felix M.: „Ich wollte mir nur mit ihr den Beichtstuhl anschauen.“ Doch dann habe das Mädchen Zärtlichkeiten austauschen wollen.
Nach der Tat saß Felix M. erst mal im Knast. Bis Februar letzten Jahres musste er seine alte Strafe verbüßen. Am Freitag fällt das Urteil im Missbrauchsprozess.
Mädchen im Beichtstuhl missbraucht: Haft für 63-Jährigen
Von: dpa Letzte Aktualisierung: 1. Dezember 2017, 15:22 Uhr
Weil er im Beichtstuhl einer Kirche in Neuss ein 14-jähriges Mädchen sexuell missbraucht hat, muss ein 63-Jähriger ins Gefängnis. Das Landgericht Düsseldorf verurteilt den vorbestraften Sexualverbrecher am Freitag zu einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung.
Die Tat hatte sich Anfang Mai 2014 ereignet. Täter und Opfer hatten sich zuvor über die Internetplattform Knuddels kennengelernt. Laut Anklage soll der damals 60-Jährige der Schülerin unsittliche Bilder geschickt und sie um ähnliche Fotos gebeten haben.
Trotz Warnungen von Freundinnen verabredete sich die 14-Jährige mit dem älteren Mann in der Neusser Innenstadt. Sie soll dann vorgeschlagen haben, in die Kirche zu gehen. Dort hatte sie der Angeklagte dann laut Urteil in den Beichtstuhl gezerrt. Dass der Mann das Mädchen auch vergewaltigt hat, wovon die Anklage ausging, ließ sich dem Gericht zufolge nicht beweisen.
Der Mann ist vorbestraft. Im Februar 2012 hatte ihn das Amtsgericht Mettmann wegen sechsfachen Missbrauchs von Kindern zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Weil er mit der Tat im Beichtstuhl gegen die Bewährung verstieß, hatte er die erste Strafe bereits absitzen müssen.
Der Missbrauch kam erst ans Licht, als der Vater des Mädchens den Chatverlauf seiner Tochter mit dem älteren Mann entdeckte und Anzeige erstattete. Die 14-Jährige hatte die Tat aus Scham verschweigen wollen.
14-Jährige in Kirche missbraucht Das Landgericht Düsseldorf verurteilt einen vorbestraften 63-Jährigen zu einem Jahr und vier Monaten Haft.
02.12.2017 , 05:09 Uhr Von Andreas Buchbauer
Neuss Tatort: Beichtstuhl. In der Marienkirche soll ein 63 Jahre alter Mann ein zum Tatzeitpunkt 14-jähriges Mädchen sexuell missbraucht haben.
Gestern wurde er vom Landgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer — die Tat liegt mehr als drei Jahre zurück, die Anklage erfolgte 2015 — wird ein Monat davon als bereits abgesessen angerechnet.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann noch in Revision gehen. Das erklärte Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve gestern.
Der Anwalt des vorbestraften Mannes, der im Februar 2012 vom Amtsgericht Mettmann wegen sechsfachen Missbrauchs von Kindern zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Kennengelernt hatten sich der gestern Verurteilte und das 14-jährige Mädchen auf der Internetplattform „Knuddels“. Der Mann soll ihr auch unsittliche Bilder geschickt haben — und solche von der Teenagerin gefordert haben. Trotzdem und ungeachtet von Warnungen einer Freundin, traf sich das Mädchen allerdings mit ihm — zu diesem Zeitpunkt kannte sie den Mann lediglich kurz aus dem Internet. „Sie haben eine Woche lang gechattet“, sagt Dagmar Loosen, Anwältin des Mädchens.
Bei dem Treffen in der Neusser Innenstadt hat das zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alte Mädchen dem Mann vorgeschlagen, in die Marienkirche zu gehen. Offenbar suchte sie die Geborgenheit des Gotteshauses. Der Mann schlug vor, sich den Beichtstuhl anzuschauen. Dort soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Dass der Mann das Mädchen auch vergewaltigt hat, wovon die Anklage ausging, ließ sich dem Gericht zufolge nicht beweisen.
Fälle, in denen Erwachsene in Chats und über soziale Medien im Internet den Kontakt zu Minderjährigen suchen, sind keine Seltenheit. Die Polizei mahnt Jugendliche daher zu Vorsicht bei Informationen und Bildern, die im Internet preisgegeben werden, zudem sollten sie vorhandene Privatsphäre-Einstellungen nutzen. Zudem sollten sie genau überlegen, wen sie als Freunde oder Follower in ihre Freundeslisten hinzufügen.
Bevor es zu einem Treffen mit einem Bekannten aus dem Internet kommt, sollten Jugendliche in jedem Fall einen Erwachsenen als Vertrauensperson einweihen. Ein Treffen sollte nur an belebten und öffentlichen Orten stattfinden — und es sollte immer in Begleitung, am besten durch einen Erwachsenen, stattfinden.
Medienkompetenz zu vermitteln — das ist auch das Ziel des Sinus-Netzwerks im Rhein-Kreis Neuss. Sinus steht für „Sicher im Netz unterwegs“ und hat drei Zielgruppen: Schüler, Lehrer und Eltern. Bei Netzkompetenz geht es auch um die Gefahren, die im Internet lauern. Gala Garcia Frühling, Medienberaterin und Geschäftsführerin des Sinus-Netzwerks, betont, dass Profile in sozialen Netzwerken möglichst nicht öffentlich sind und keine Rückschlüsse auf das Alter zulassen sollten. „Am besten ist es, wenn Jugendliche gar nicht erst von Fremden angepinnt werden können“, sagt Gala Garcia Frühling.