Aktualisiert: 20.11.17 14:45 RICHTER GLAUBEN ANGEKLAGTEN NICHT
BGH bestätigt Urteil nach Mord an schwangerer Freundin
Nach dem Mord an seiner schwangeren Freundin muss ein 26-Jähriger eine lebenslange Haftstrafe antreten. Der Mann soll der 22-Jährigen den Schädel eingeschlagen und sie dann in die Donau geworfen haben.
Ingolstadt - Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Ingolstadt zurückgewiesen. Das Urteil vom Februar sei damit rechtskräftig, berichtete die Sprecherin des Landgerichtes, Heike Linz-Höhne, am Montag.
Der Mann hatte seiner 22 Jahre alten Freundin im Herbst 2015 in Ingolstadt den Schädel zertrümmert und das noch lebende Opfer in die Donau geworfen. Dadurch kam auch das ungeborene Kind der jungen Frau ums Leben. Als Tatmotiv wurde angenommen, dass der Mann sein Leben habe fortsetzen wollen, ohne sich um die Mutter und deren Kind kümmern zu müssen. Der Angeklagte hatte in dem Prozess die Tat bis zuletzt bestritten, sein Anwalt hatte daher Freispruch verlangt.
Die Bundesrichter in Karlsruhe verwarfen trotz der Beteuerungen des 26-Jährigen seine Revision als unbegründet. Wegen des Vornamens des Opfers wurde die Tat als Mordfall Anastasia bekannt.