14.11.2017 Der Paragraf 211 des Strafgesetzbuches ist schon seit langer Zeit umstritten. Denn die Art der Definition, wer als Mörder eingestuft wird und wer nicht, ist ein Überbleibsel der nationalsozialistischen Ideologie. Nun hat das Justizministerium einen Reformvorschlag vorgelegt.
§ 211 – Der Mord-Paragraf
Mord oder Totschlag? Diese Entscheidung bestimmt maßgeblich die Höhe des Strafmaßes bei Tötungsdelikten. Allerdings ist die Art und Weise, wie ein Täter eingeordnet wird, schon seit Langem umstritten. Denn der Mord-Paragraf 211 beginnt mit den Worten „Mörder ist, wer …„. Schon daraus lässt sich erkennen, dass der Gesetzgeber von einem bestimmten Tätertypus ausgeht.
Die Nazis haben mit ihrer Tätertypologie-Lehre den Gedanken verfolgt, dass es bestimmte Menschen gibt, die genetisch dazu quasi vorprogrammiert sind, Morde und Totschläge zu begehen. Das ist natürlich ein zutiefst rassistisches und zutiefst menschenfeindliches Konzept. – Arne Semsrott, Projektleiter bei FragDenStaat.de Davon geht man aber in der heutigen Gesellschaft nicht mehr aus. Man wird nicht als Mörder geboren, sondern die Umstände und Hintergründe der Handlung sind entscheidend für die Bewertung einer Tat. Die Klassifizierung bestimmter Personengruppen als „Mörder“ oder „Totschläger“ entstammt damit einem überholten Menschenbild.
Strafrechtsreform – diesmal wirklich?
Bereits 2014 hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) damit Schlagzeilen gemacht, den Paragrafen ändern zu wollen. In der Folge wurde ein Expertenteam beauftragt, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie genau eine neue Version aussehen könnte.
Nun hat das Justizministerium erstmals einen Reformvorschlag vorgelegt. Bis dieser allerdings umgesetzt werden kann, müssen noch einige Hürden überwunden werden. Das liegt auch an den verschiedenen Ansichten der Parteien zu diesem Thema.
Wahrscheinlich finden sich auch in der CDU Leute, die zumindest diese beiden Paragrafen mit der Tätertypenlehre abschaffen würden. Aber bisher hat sich die CDU geweigert, das zu ändern.
Mord-Paragraf Es geht nicht nur um diese Tätertypologie, sondern auch um den zweiten Aspekt des Ganzen. Nämlich die Frage, ob unter bestimmten Umständen ein Mord nicht mehr automatisch lebenslänglich bekommt.
ZitatNazis wollten Strafrecht an ihre Rechtsvorstellungen anpassen "Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet." § 211 Abs. 2 StGB
aus obigem Artikel
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