Fahndung bisher vergeblich – Vor Flucht drohte Abschiebehäftling mit Attentat
Andernach/Koblenz (dpa) – Ein aus einer psychiatrischen Klinik entkommener und noch flüchtiger Abschiebehäftling hat zuvor mit einem Selbstmordanschlag gedroht. Er habe geäußert, «sich vor Abschiebung durch Suizid entziehen und noch mehrere Menschen mit in den Tod nehmen zu wollen», heißt es in einem Beschluss des Amtsgerichts Andernach, aus dem ein Sprecher des Landkreises Mayen-Koblenz gestern zitierte.
Der vermutlich aus Marokko stammende Abschiebehäftling war für seine vom Gericht angeordnete Ausreise in das Abschiebegefängnis in Ingelheim gebracht worden. Dort hatte er am 18. Oktober in seiner Zelle Feuer gelegt. Daraufhin wurde er wegen Suizidgefahr in die Rheinhessen-Fachklinik nach Alzey gebracht. Der Häftling nutzte ein Fußballspiel im Innenhof der Klinik und floh über ein Flachdach.
Foto fehlt, Täterbeschreibung fehlt. Es fehlt sogar eine Zeitangabe, WANN dem mutmaßliche Marokkaner die Flucht gelungen ist.
Ordentlicher Journalismus wäre anders, z.B. "Am soundsovielten um soundsoviel Uhr gelang es dem Mann bei einem Fußballspiel im Innenhof über ein Flachdach zu flüchten. Wer kann sachdienliche Hinweise geben?
Der Mann wird wie folgt beschrieben: Größe Haarfarbe Statur Hautfarbe Gefühltes Alter Bekleidung"
Sicherheitsdienst hätte gefährlichen Abschiebehäftling nicht an Flucht hindern dürfen
Privatfirmen dürfen Flüchtende nur bei Straftaten festhalten
Freitag, 10.11.2017, 23:14
Ein gefährlicher, mehrfach geflüchteter Mann sollte aus Rheinland-Pfalz abgeschoben werden. Überwacht wurde er von einem privaten Sicherheitsdienst - doch der Häftling konnte dennoch fliehen. Jetzt wird bekannt: Die Mitarbeiter hätten ihn gar nicht festhalten dürfen. Das Innenministerium hat Konsequenzen angekündigt.
Der zur Bewachung eines gefährlichen Abschiebehäftlings eingesetzte private Sicherheitsdienst hätte den Mann bei seiner Flucht aus einer Klinik in Alzey nicht festhalten dürfen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Mitarbeiter der Firma sei ausgeschlossen. Nur wenn der Flüchtende dabei eine Straftat begangen hätte, dürfte er festgehalten werden.
Das teilte das rheinland-pfälzische Integrationsministerium am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Der Sicherheitsdienst ist instruiert, im Notfall sofort die Polizei zu alarmieren.“
Der vermutlich aus Marokko stammende Abschiebehäftling entkam in einer psychiatrischen Klinik seinen beiden Bewachern. Er ist weiter auf der Flucht. Der Mann wird vom Ministerium als „sehr aggressiv“ eingestuft. Er war laut einer Richterin in Andernach kreuz und quer durch Europa gereist und dabei mehrfach vor seiner Rücküberführung oder Verhaftung geflohen. Auch hatte er gedroht, sich selbst und andere Menschen zu töten.
Nur bei Straftaten wäre Festhalten angebracht
Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hätten den Mann bei seiner Flucht nur festhalten dürfen, wenn er währenddessen eine Straftat begangen hätte, erklärte das Ministerium weiter. Also wenn er zum Beispiel seine Bewacher verletzt oder eine Scheibe zur Flucht einschlägt. Die Sicherheitsmitarbeiter dürften den Bewachten auch verfolgen. In diesem konkreten Fall habe sich die Frage aber gar nicht gestellt, da der Mann auf das Dach der Rheinhessen-Fachklinik kletterte und dadurch keine Verfolgung möglich gewesen sei.
Generell sei eine Bewachung von Abschiebehäftlingen durch private Sicherheitsfirmen aber zulässig, so auch im Abschiebegefängnis in Ingelheim, erklärte das Ministerium zunächst weiter. Denn die Bediensteten würden stets durch Beamte des Landes angeleitet. Der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen hatte dem SWR gesagt, solch eine Bewachung sei aus seiner Sicht verfassungswidrig. Sogenannte hoheitliche Aufgaben müssten laut Grundgesetz von Beamten wahrgenommen werden.
Sicherheitsleute sind keine Polizisten
Das Ministerium erwiderte, die hinzugezogenen Mitarbeiter nähmen ja gerade keine hoheitlichen Aufgaben wahr, weil sie nur die Anordnungen der Beamten ausführten. Auch bei der Bewachung des Abschiebehäftlings im Krankenhaus gebe es eine Betreuung von Landesbeamten. „So sind diese bei jedem Schichtwechsel dabei und werden im Zweifelsfalle zu Rate gezogen.“
Der Abschiebehäftling hatte am 18. Oktober in seiner Zelle Feuer gelegt und war daraufhin wegen Suizidgefahr in die psychiatrische Klinik nach Alzey gebracht worden. Zunächst regelte das Land die Bewachung des Mannes über einen privaten Dienst. Dann übernahm der Landkreis Mayen-Koblenz, der ebenfalls einen Sicherheitsdienst beauftragte.
Innenministerium zieht Konsequenzen
Inzwischen hat die Landesregierung auf den Vorfall reagiert. Gefährliche Abschiebehäftlinge sollen in Rheinland-Pfalz künftig nur noch von der Polizei bewacht werden. Das betreffe die sogenannten Hochrisikofälle, sagte Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) am Freitag in Mainz. Das bisherige System der Bewachung bei Abschiebehäftlingen, die an Krankenhäuser und Psychiatrien überstellt worden seien, sei "an seine Grenzen gestoßen", sagte Spiegel. Es gebe immer mehr straffällige und aggressive Personen in Abschiebehaft. "Wir ziehen daraus jetzt Konsequenzen." Es ist aber laut Landesregierung nicht geplant, die Abschiebehaft wieder dem Innenministerium zu unterstellen.
ZitatEin gefährlicher, mehrfach geflüchteter Mann sollte aus Rheinland-Pfalz abgeschoben werden. Überwacht wurde er von einem privaten Sicherheitsdienst - doch der Häftling konnte dennoch fliehen. Jetzt wird bekannt: Die Mitarbeiter hätten ihn gar nicht festhalten dürfen. Das Innenministerium hat Konsequenzen angekündigt.
Haben wir es denn eigentlich nur noch mit doofen zu tun?
Wenn dieser Umstand doch bekannt war, hätte man schon sofort die Polizei ins Boot nehmen sollen.
Was soll so etwas? Der lacht sich doch jeden Abend in den Schlaf.
Wundert mich bloss, das das bekannt wurde, das private Sicherheitsdienste solche Flüchtenden nicht festhalten dürfen.
Wenn sich da nichts ändert hauen die alle ab auf nimmerwiedersehen!
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Hier läuft im Moment alles aus dem Ruder. Blinder Aktionismus angesichts einer nicht mehr überschaubaren Lage führt zu solchen kostenintensiven und vollkommen sinnlosen 'Bewachungsmaßnahmen'.
Däumchen drehend müssen Security Leute zusehen, wie der Mann aus dem Innenhof auf das Dach klettert. Dann kann man sich die Security auch gleich schenken. Ein Witz ist das.