Drama im Knast Doppel-Mörder vergewaltigt Ehefrau im Besucherraum 06.11.17, 14:58 Uhr
Ein Häftling des Gefängnisses in Diez soll seine Ehefrau in einem Besucherraum vergewaltigt haben. Der verurteilte Mörder habe sie am Donnerstag außerdem mit einem selbst gebauten „Stichwerkzeug“ verletzt, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Montag mit. Lebensgefahr bestehe nicht. Wie kam es zur Vergewaltigung in Diez? Wie es in dem Raum zu dem Vorfall kommen konnte, sei „ein Rätsel, das wir lösen müssen“, sagte ein Sprecher. Vier weitere Besuche hätten dort zur gleichen Zeit stattgefunden. Bei dem Stichwerkzeug handelt es sich einem Sprecher des Justizministeriums zufolge um eine Scherbe. Der Südwestrundfunk (SWR) hatte zuvor über den Fall berichtet. Zu Besuch beim Ehemann in JVA Diez Die Frau war laut Staatsanwaltschaft mit ihren beiden Kindern zu Besuch in der Justizvollzugsanstalt (JVA). In dem Besucherraum soll der 35-jährige Mann zunächst aggressiv gegenüber seiner Frau geworden sein. Anschließend habe er sie dort zum Geschlechtsverkehr gezwungen und auf sie eingestochen. „Ein Mithäftling versuchte daraufhin, den Beschuldigten dazu zu bewegen, von seiner Ehefrau abzulassen“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Angestellte der JVA hätten den 35-Jährigen schließlich überwältigen können. Der Mann sitzt im Gefängnis, weil er wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung. Das Ministerium will den Vorfall intern mit der Leitung der JVA Diez aufarbeiten und „Konsequenzen daraus ziehen“. (dpa/mja)
Neue Regelungen zu Gefangenenbesuchen in der JVA Diez – Ministerium der Justiz wird kurzfristig Abläufe in allen Justizvollzugsanstalten des Landes überprüfen
In Reaktion auf den Vorfall in der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez vom 2. November 2017, bei dem die Ehefrau eines Gefangenen während eines Besuches von diesem tätlich angegriffen wurde, haben Beamte des Ministeriums der Justiz gestern die JVA Diez aufgesucht und die Abläufe bei Gefangenenbesuchen gemeinsam mit der Anstaltsleitung auf etwaigen Verbesserungsbedarf hin überprüft.
Gegenstand der Prüfung war dabei auch die sogenannte Spielecke im Besuchsraum, in der es mutmaßlich zu dem Angriff kam. Die Spielecke ist ein mit tischhohen Regalen zum Aufbewahren von Spielzeug abgetrennter Bereich in einer der Ecken des Raumes. Diese Spielecke konnte bisher nicht nur durch die besuchenden Kinder genutzt werden, sondern – zur Aufrechterhaltung der sozialen Beziehungen zu Angehörigen und Kindern – auch durch die Gefangenen und besuchende Angehörige zum Zwecke des gemeinsamen Spielens, sofern die Gefangenen für Besuche mit offener Tischordnung – also ohne Trennvorrichtung – zugelassen waren. Eine gewisse Privatsphäre ist im Interesse der dort spielenden Kinder bisher geduldet worden. Den Beamten, die für die Besuchsüberwachung zuständig waren, war eine vollständige Einsicht der Spielecke von ihrem Arbeitsplatz aus bisher nicht möglich.
Im Hinblick auf den Vorfall vom 2. November 2017 wurde gestern jedoch entschieden, dass die Spielecke durch bauliche Maßnahmen zwingend in das Blickfeld der Besuchsbeamten verlagert werden muss. Bis zur Umsetzung der baulichen Änderungen darf sie ab sofort nicht mehr benutzt werden. Welche Personen (Kinder, Besucher, Gefangene) die Spielecke nach dem Umbau nutzen dürfen, wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass zukünftig ausnahmslos mindestens zwei Besuchsbeamte ununterbrochen im Besuchsraum zu Überwachungszwecken anwesend sein müssen.
Das Ministerium der Justiz wird in den kommenden Tagen und Wochen kurzfristig auch alle weiteren Justizvollzugseinrichtungen aufsuchen und gemeinsam mit den jeweiligen Anstaltsleitungen etwaigen Änderungsbedarf im Ablauf von Gefangenenbesuchen erörtern.
26.03.2018 | Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung usw. in der JVA Diez am 02.11.2017, Staatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklage gegen Häftling
-3. Folgemitteilung - 2070 Js 66308/17 -
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen den Häftling erhoben, der am 02.11.2017 seine Ehefrau in der Justizvollzugsanstalt Diez tätlich angegriffen haben soll.
Mit der bereits zugestellten Anklage legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten zur Last, er habe seine Ehefrau, die sich von ihm habe trennen wollen, anlässlich eines Besuchs in der Haftanstalt zunächst mit einer Porzellanscherbe bedroht, die er zuvor an einem Stück Plastik befestigt habe. Sodann habe er Kleidung der Geschädigten mit dem Kopf eines Einwegrasierers zerschnitten und den Geschlechtsverkehr mit ihr ausgeübt. Nachdem die Geschädigte zu weinen begonnen habe, habe sie sich auf einen Stuhl setzen dürfen. Als sie geäußert habe, nunmehr nicht mehr zu Besuch kommen zu wollen, habe er sie zunächst gewürgt, ihr einen Faustschlag in das Gesicht versetzt, ihre Halskette zerrissen und sodann in Tötungsabsicht mit der erwähnten Porzellanscherbe auf ihre Schläfe sowie in den Hals- und Brustbereich eingestochen. Auch habe er dem Sohn der Geschädigten den Arm auf den Rücken gedreht und ihm so Schmerzen zugefügt. Als das Handeln des Angeschuldigten durch einen ebenfalls im Besuchsraum anwesenden Mitgefangenen bemerkt worden sei, habe dieser versucht, den Angeschuldigten an weiteren Stichen zu hindern. Daraufhin habe der Angeschuldigte auch auf ihn eingeschlagen und versucht, ihn zu stechen.
Die Staatsanwaltschaft bewertet dieses Geschehen als Vergewaltigung, versuchten Mord, Körperverletzung, gefährliche Köperverletzung sowie Nötigung.
Hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesem Geschehen beschuldigten Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Diez dauern die Ermittlungen an.
Rechtliche Hinweise:
Eine Vergewaltigung begeht gemäß § 177 Abs. 1, Abs. 6, Abs. 8 StGB u.a., wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt, der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht und hierbei einen gefährlichen Gegenstand verwendet. Das Delikt ist mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht.
Einen versuchten Mord begeht gemäß § 211 StGB u.a., wer versucht, aus niedrigen Beweggründen einen Menschen zu töten. Mord ist mit lebenslanger Haft bedroht.
Eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB begeht, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Für sie droht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren an.
Wird die Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen, ist das Delikt mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen der Auffassung ist, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Angeschuldigten verbunden. Für diese gilt vielmehr weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht hat das Hauptverfahren bislang nicht eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung noch nicht bestimmt. Wegen des weiteren Verfahrensgangs bei Gericht wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.
gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalr
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle