Das Landgericht Regensburg schreibt Justizgeschichte: Zum ersten Mal wird ein Krimineller im Anschluss an eine Jugendstrafe zu einer nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt. Es trifft den Sexualmörder Daniel I., der bereits zehn Jahre im Gefängnis gesessen hat.
Zum ersten Mal in der deutschen Justizgeschichte muss ein nach dem Jugendstrafrecht Verurteilter im Anschluss an seine verbüßte Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Regensburg entschied am Montag, dass von dem Sexualmörder Daniel I. auch nach zehn Jahren Jugendhaft eine erhebliche Gefahr ausgehe und er deshalb nicht freigelassen werden könne. Er sei psychisch krank und nicht ausreichend therapiert.
Der Verurteilte nahm das Urteil ohne sichtliche Rührung entgegen. Die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte besteht erst seit vergangenem Jahr. Bislang war noch nie davon Gebrauch gemacht worden. Eine weniger massive Maßnahme als die Sicherungsverwahrung hätte nicht ausgereicht, um ähnliche Taten zu verhindern, betonte das Gericht. Die Verteidigung hatte eine Freilassung unter strengen Auflagen gefordert.
"Es geht nicht um nachträgliche Bestrafung"
Es gehe bei dem Urteil nicht um Schuld, Sühne oder nachträgliche Bestrafung, betonte das Gericht. Entscheidend sei die Frage, welche Gefahr von I. ausgehe. Die Richter zeigten sich überzeugt, dass der Verurteilte mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut ähnliche Taten "gegen Leib, Leben und sexuelle Selbstbestimmung" begehen würde, wenn er schon jetzt entlassen würde. Die Gutachter hatten ihm eine sexuelle Störung mit sadistischer Ausprägung attestiert.
Alleine die Tat spreche Bände, erklärte das Gericht. Der Schreiner hatte als 19-Jähriger nahe Kelheim eine Sozialpädagogin beim Joggen überfallen, sie erwürgt und dem sterbenden Opfer die Kleider vom Leib gerissen. Anschließend hatte sich der Mann über dem nackten Körper der 31 Jahre alten Frau selbst befriedigt. Aufgrund des Verhaltens bei der Tat könne schon ein Laie erkennen, dass der Mann psychisch krank ist, betonte der Richter. Der Täter habe schon früher immer wieder Gewaltvorstellungen gehabt, bei denen er sich Frauen auf brutale Art sexuell gefügig machte. Dies seien "abartige, krankhafte und perverse Fantasien", meinte der Richter. Bislang sei der verurteilte Mörder aber nicht ausreichend therapiert.
"Zeitfenster von mehreren Jahren"
Trotz des Gerichtsbeschlusses, den Mann in Haft zu belassen, eröffnete das Gericht ihm eine Perspektive für ein späteres Leben in Freiheit. Der Schreiner müsse bei einer Therapie lernen, mit seiner Krankheit umzugehen. Zudem müsse ein Netzwerk von Helfern aufgebaut werden, das dem 31-Jährigen bei einer Entlassung zur Seite stehe. Sonst bestehe die Gefahr, dass der Mann in Stresssituationen wieder gewalttätig werde. Die Vorbereitung einer Haftentlassung steht nach Überzeugung der Richter mittelfristig aber nicht zur Debatte. "Das sind Zeitfenster von mehreren Jahren", sagte der Richter.
Bis dahin wird der Fall wohl auch weiter für juristische Diskussionen sorgen. Der Anwalt des 31-Jährigen hatte bereits im vergangenen Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Haftunterbringung seines Mandanten geklagt. In einer Eilentscheidung urteilten die Verfassungsrichter damals, dass der Schreiner zunächst im Gefängnis bleiben müsse. Eine Hauptentscheidung der Karlsruher Richter steht aber noch aus.