Buldern. Am Samstag gegen 17.15 Uhr machten Passanten auf einem kleinen Privatweg zwischen Schloss Buldern und dem Reitgestüt Eulenhof einen grausigen Fund.
Von Markus Michalak
An einer Teichanlage in einem Müllsack befand sich, wie ein Rechtsmediziner jetzt abschließend bestätigte, eine Kinderleiche im Säuglingsalter. Nach ersten Erkenntnissen muss der Todeszeitpunkt bereits einige Zeit zurückliegen. "Wir stehen ganz am Anfang der Ermittlungen und können noch keine Angaben zum Todeszeitpunkt oder der -ursache machen. Auch das Alter und das Geschlecht sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellbar. Erst eine Obduktion wird uns darüber Klarheit geben", erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt am späten Samstagabend. "Wir haben vorsorglich eine Mordkommission eingerichtet, um die gesamten Umstände des Ablebens des Kindes aufzudecken", ergänzte er. Zunächst hatte ein Spezialist aus Münster Zweifel daran geäußert, ob es sich wirklich um einen menschlichen Leichnam handelt. Doch nun hat die Polizei traurige Gewissheit: Es ist ein totes Baby. Der Verwesungsprozess ist offenbar bereits weit fortgeschritten. Die Obduktion soll nun näheren Aufschluss über die Todesursache sowie die Identität des Säuglings ergeben.
Die Dülmener Zeitung wird ihre Berichterstattung aktualisieren, sobald es etwas Neues gibt.
Münster/Dülmen (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, Polizei Coesfeld und Polizei Münster
Am späten Samstagnachmittag (23.09., 17:15 Uhr) entdeckten Passanten in der Parkanlage des Schloß Buldern an einer Teichanlage in einem Müllsack eine Kinderleiche im Säuglingsalter. Nach ersten Erkenntnissen liegt der Todeszeitpunkt bereits einige Zeit zurück. "Wir stehen ganz am Anfang der Ermittlungen und können noch keine Angaben zum Todeszeitpunkt oder der -ursache machen. Auch das Alter und das Geschlecht sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellbar. Erst eine Obduktion wird uns darüber Klarheit geben", erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Wir haben vorsorglich eine Mordkommission eingerichtet, um die gesamten Umstände des Ablebens des Kindes aufzudecken".
POL-COE: Dülmen, Buldern/ Polizei sucht Zeugen nach Fund des toten Säuglings
25.09.2017 – 17:15
Coesfeld (ots) - Nachtrag zur Pressemitteilung "Toter Säugling in Parkanlage entdeckt" (ots, 23.09.2017, 22.13 Uhr)
Am Sonntag (24.09.) wurde der in Dülmen-Buldern aufgefundene tote Säugling im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster obduziert. Dabei wurde festgestellt, dass es sich bei dem Leichnam um einen neugeborenen Jungen handelt. "Hinweise auf erkennbare, äußere Gewalteinwirkung konnten nicht erlangt werden. Die Ermittlungen zur Todursache und zum Todeszeitpunkt dauern an", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. Die Herkunft des kleinen Jungen ist noch unbekannt. Möglicherweise hat die Kindesmutter die Schwangerschaft verdrängt, verleugnet oder verheimlicht und wurde von dem Geburtsgeschehen überrascht. Vielleicht befand sich die Mutter des noch namenlosen Babys in einer ausweglosen Situation und benötigt deshalb Hilfe. Im Zusammenhang mit dem Auffinden des toten Säuglings bittet die Polizei um Mithilfe: 1. Wem ist ein Mädchen oder eine Frau aufgefallen, die sich in den letzten Monaten verändert hat. Dies könnte sich durch auffällige Gewichts zu- oder abnahmen, Veränderungen des Kleidungsstils, Vermeidung von Sport oder anstrengenden Tätigkeiten und einem sozialen Rückzug gezeigt haben? 2. Wer hat Wahrnehmungen im Bereich des Fundortes des Schlosses Buldern gemacht, die im Zusammenhang mit dem toten Säugling stehen könnten? Hinweise, die auch diskret behandelt werden können, bitte an die Polizei unter der Rufnummer 02594 7930. Für Medienauskünfte steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0172 2913810 zur Verfügung.
POL-COE: Mutter des toten Jungen ermittelt 27.09.2017 – 13:48 Coesfeld (ots) - Mehrere Zeugenhinweise und eigene Ermittlungen führten Polizisten zur Mutter des toten Säuglings. Die junge Frau aus dem Münsterland gab in ihrer Vernehmung an, dass sie ungewollt schwanger wurde und sie dieses zunächst nicht bemerkt habe. Erst bei einer gynäkologischen Routineuntersuchung habe sie von der weit fortgeschrittenen Schwangerschaft erfahren. Mit ihrer Frauenärztin habe sie sich über ihre persönliche Lage und den Möglichkeiten vor und nach der Geburt ausgetauscht. Ihrem sozialen Umfeld habe sie die Schwangerschaft verheimlicht. Im Juli habe die junge Frau den Säugling dann plötzlich und unerwartet tot zur Welt gebracht. Sie erklärte alleine zu Hause und mit der Situation überfordert gewesen zu sein. "Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keine Zweifel an der Darstellung der jungen Mutter, werden aber durch weitere Ermittlungen und Untersuchungen die Aussage nun überprüfen", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. Für Medienauskünfte steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0251 494 2415 zur Verfügung.