14-Jähriger aus Elz in U-Haft Weil er um 21 Uhr ins Bett sollte: Mutter fast totgeschlagen Veröffentlicht am 15.09.17 um 10:35 Uhr
Die Ärzte kämpfen um das Leben der Mutter, der Sohn sitzt in U-Haft. Gegen den 14-Jährigen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes. Über sein Motiv hat er ausgesagt. Nach einer Attacke auf seine Mutter sitzt ein Junge aus Elz (Limburg-Weilburg) in Untersuchungshaft. Gegen den 14-Jährigen wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Als Grund für die Attacke gab er laut Staatsanwaltschaft an, er habe sich zu streng erzogen gefühlt. So habe er abends um 21 Uhr ins Bett gehen müssen. Zuvor war der 14-Jährige strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.
Mutter schwebt noch in Lebensgefahr Der Sohn hatte am Mittwoch in der Wohnung der Familie mehrfach mit einem Beil auf seine Mutter eingeschlagen und sie dabei schwer verletzt. Der Tat war laut Polizei ein Streit vorausgegangen. Die Verletzte wurde mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Sie schwebt noch immer in Lebensgefahr. Der Jugendliche wurde noch am Tatort festgenommen. Er habe selbst die Polizei gerufen, sagte ein Sprecher. Sendung: hr-iNFO, 15.09.2017, 9 Uhr
Jugendlicher (14) wieder auf freiem Fuß Joachim Heidersdorf vonJoachim Heidersdorf Bernd Bude Der 14 Jahre alter Junge aus Elz, der seine 49-jährige Mutter in der gemeinsamen Wohnung im September dieses Jahres mit einem Beil niedergeschlagen und lebensgefährlich verletzt hat, ist auf Antrag der Limburger Staatsanwaltschaft wieder auf freiem Fuß. Es besteht keine Fluchtgefahr. Er wurde wegen des dringenden Tatverdachts auf versuchten Mord inhaftiert.
„Die Frau ist auf dem Weg der Besserung und wird wohl keine bleibenden Schäden davontragen“, sagte Limburgs Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen auf Anfrage dieser Zeitung. Ursprünglich ging die Staatsanwaltschaft von einer schweren Körperverletzung aus. Die Ermittlungsrichterin bewertete die Tat nach mehrstündiger Vernehmung jedoch als versuchten Mord, so dass der 14-Jährige ins Wiesbadener Jugendgefängnis eingewiesen wurde. Die Anklagevertreter waren schon nach der Festnahme davon überzeugt, dass der Junge während der Tat seine Absicht aufgegeben hat, die Mutter zu töten und somit von der Vollendung einer Tötung Abstand genommen hat – das nennt man „Rücktritt vom Versuch“.
Der 14-Jährige soll am 14. September 2017 hinter der Haustür auf seine Mutter gewartet und sie nach dem Betreten der Wohnung sofort mit einem Beil angegriffen haben. Durch die Schläge mit dem Beil sei ihr Schädel geöffnet worden. Danach alarmierte der Täter die Rettungskräfte und beteiligte sich aktiv an weiteren Aktionen, die Blutungen zum Stillstand zu bringen. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Verletzte keine dauerhaften Schäden davontragen wird, kommt es laut Herrchen wohl zu einer Anklage wegen „gefährlicher Körperverletzung“.
Über die Hintergründe kann nur spekuliert werden. „Ein wirkliches Motiv ist nicht erkennbar“, sagte Oberstaatsanwalt Herrchen seinerzeit dieser Zeitung. In den ersten Vernehmungen habe der Bub, ein Einzelkind, nach seinen Angaben die zu strenge Erziehung durch seine Eltern beklagt. Als Beispiel habe der 14-Jährige angeführt, dass er in der Regel abends um 21 Uhr ins Bett musste. Mitschüler berichten, der Junge habe meistens um 18 Uhr zu Hause sein müssen und sei deswegen sauer gewesen. Der 14-Jährige galt als netter und unauffälliger Junge. Nachbarn, Klassenkameraden und Sportkameraden sagen kein schlechtes Wort über ihn. Er war weder streitlustig oder gar gewalttätig noch in irgendeiner Form verhaltensgestört.Die Familie sei gut situiert und in der Gemeinde angesehen. Vater und Mutter Diplomingenieure; er häufiger in der Welt unterwegs, sie Architektin. Der aus Elz stammende Mann ist auch in der dortigen Feuerwehr aktiv.
Für die Feuerwehrleute war es deshalb ein besonders schwerer Einsatz. Sie suchten einen Landeplatz für den Rettungshubschrauber und brachten die Crew zu dem älteren Zweifamilienhaus in Elz, in dem sich das Familiendrama abgespielt hatte.
Die Ermittler streben nun eine jugendpsychiatrische Untersuchung des jungen Mannes an. Dieser Untersuchung müssen jedoch sowohl der 14-Jährige, als auch die Eltern zustimmen.