Prozess Mord im Tiergarten – lebenslange Haft gefordert
dpa / 20.06.2018, 16:06 Uhr - Aktualisiert 20.06.2018, 20:24 Berlin (dpa) Im Prozess um die Ermordung einer Kunsthistorikerin im Berliner Tiergarten hat die Staatsanwaltschaft auf lebenslange Haft für den 18-jährigen Angeklagten plädiert. Dieser habe die 60 Jahre alte Frau überraschend angegriffen, erdrosselt und ausgeraubt, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Landgericht. Beweise wie DNA-Spuren an der Leiche würden den 18-Jährigen überführen. Der Ankläger sprach sich gegen die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts aus. Zum Urteil kommt es möglicherweise am Nachmittag des 25. Juli. Zuvor sollen die Verteidiger plädieren.
Der aus Tschetschenien stammende 18-Jährige soll die arglose Frau im September 2017 im Tiergarten auf ihrem Heimweg attackiert haben. Er habe die Passantin gesehen und „die Gunst der Stunde genutzt“, so der Staatsanwalt. „Er wollte Beute machen.“ Mit dem Handy der Frau und etwas Kleingeld sei er geflohen. Es sei ein heimtückischer Mord aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat gewesen. Obwohl er mit 18 Jahren Heranwachsender ist, sei das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Bei dem Angeklagten, der bereits wegen Raubes in Haft saß, sei nicht mehr mit einer „Nachreife“ zu rechnen.
Der 18-Jährige – ein russischer Staatsangehöriger, der wohnungslos war und eigentlich abgeschoben werden sollte - hatte zu Prozessbeginn vor knapp drei Monaten geschwiegen. In einer früheren Stellungnahme hatte er die Vorwürfe bestritten. Er habe die Leiche gefunden und nach Wertsachen durchsucht, erklärte er. Aus Angst, mit der Toten in Verbindung gebracht zu werden, habe er Berlin verlassen. Der Mann war eine Woche nach dem Verbrechen in Polen festgenommen worden.
Verurteilung wegen Mordes einer Kunsthistorikerin im Tiergarten in Berlin rechtskräftig
Beschluss vom 24. Januar 2019 – 5 StR 663/18
Das Landgericht Berlin hat den zur Tatzeit mutmaßlich 18 Jahre und drei Wochen alten tschetschenischen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen überfiel der Angeklagte die 60-jährige Kunsthistorikerin Susanne F. am späten Abend des 5. September 2017. Das Opfer war im Großen Tiergarten in Berlin nach einem Gaststättenbesuch auf dem Weg zu einer Bushaltestelle. Der Angeklagte griff die Frau von hinten an und erwürgte sie. Er raubte ihr Smartphone und mindestens zwei Euro. Die Leiche versteckte er in einem Gebüsch.
Das Landgericht hat drei Mordmerkmale angenommen (Heimtücke, Habgier und Ermöglichung einer Straftat). Weil in dem Angeklagten keine Entwicklungskräfte in größerem Umfang mehr wirksam seien und er somit einer erzieherischen Einflussnahme nicht mehr zugänglich sei, hat es nicht das Jugendstrafrecht, sondern das allgemeine Strafrecht angewendet. Die nach § 106 Abs. 1 JGG dann grundsätzlich mögliche Strafmilderung hat es abgelehnt, weil angesichts der bisherigen Entwicklung des Angeklagten, bei dem vielfältige erzieherische Hilfen gescheitert seien, eine Wiedereingliederung nicht zu erwarten sei. Es hat den Angeklagten deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Berlin, Urteil vom 25. Juni 2018 – (518 KLs) 234 Js 414/17 (4/18)
Karlsruhe, den 4. Februar 2019
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
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Ein Witwer über den Mord an seiner Frau in Berlin „Meine Frau ist tot, weil die Behörden versagt haben“
16.04.2019 - 14:47 Uhr
Auf dem Heimweg von einem Treffen mit Freundinnen begegnete Susanne Fontaine (60) am späten Abend des 5. September 2017 ihrem Killer. Passanten fanden die tote Frau Tage später in einem Gebüsch des Berliner Tiergarten.
Zitat Der Täter hätte schon längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen.
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Tod im Tiergarten Urteil gegen Mörder von Susanne Fontaine rechtskräftig 06.02.2019, 15:06 Uhr
Der Tschetschene Ilyas A. hatte gegen seine Verurteilung wegen des Tiergarten-Mordes Revision eingelegt. Die hat jetzt der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.
ZitatDie Verurteilung des Mörders der Berliner Kunsthistorikerin Susanne Fontaine rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt mitgeteilt. Das Berliner Landgericht hatte im vergangenen Juni einen zur Tatzeit 18-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. "Weil in dem Angeklagten keine Entwicklungskräfte in größerem Umfang mehr wirksam seien und er somit einer erzieherischen Einflussnahme nicht mehr zugänglich sei, hat es nicht das Jugendstrafrecht, sondern das allgemeine Strafrecht angewendet."
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