FAMILIENDRAMA: FLÜCHTLING STICHT HOCHSCHWANGERE FRAU ZU TODE Von Alexander Bischoff
Leipzig - Unfassbare Familientragödie in Leipzig: Im Stadtteil Lindenau hat ein Mann (37) im Streit seine hochschwangere Frau (35) erstochen. Später stürzte er sich zum Fenster heraus.
Der Notruf traf kurz nach 10 Uhr morgens in der Rettungsleitstelle ein: "Kommen Sie schnell, ein Mann ist aus dem Fenster gestürzt."
Als die Rettungskräfte wenig später in dem Mehrfamilienhaus in der Uhlandstraße eintrafen, bot sich ihnen ein schreckliches Bild. Im Hof lag ein schwerverletzter Afghane. In dessen Wohnung fanden die Einsatzkräfte eine hochschwangere Frau, die leblos in einer großen Blutlache lag.
Der Notarzt versuchte noch, sie zu reanimieren. Doch die Rettung kam zu spät. Die Frau war bereits tot. Wie die Einsatzkräfte vor Ort unschwer feststellen konnten, starb die Afghanin an Messerstichen.
Der Ehemann wurde unter Polizeischutz in eine Leipziger Klinik eingeliefert. Dort wird er unter strenger Bewachung behandelt.
Die Polizei bestätigte zwar einen Einsatz in Lindenau, will sich aber zum Zeitpunkt nicht dazu äußern. Im Laufe des Tages soll es eine Erklärung der Staatsanwaltschaft geben.
Wut und Eifersucht als Motiv? Prozessauftakt um Mord an schwangerer Frau in Lindenau: „Er handelte in absolutem Vernichtungswillen“
Für alle LeserEin besonders grausiges Verbrechen beschäftigt seit Mittwoch die 1. Strafkammer des Leipziger Landgerichts. Ein 39-Jähriger Mann aus Afghanistan soll seine hochschwangere Ehefrau im August 2017 in Leipzig-Lindenau erstochen haben. Der Mann äußerte sich zum Prozessauftakt noch nicht. „Er handelte in absolutem Vernichtungswillen und spielte sich zum Herrn über Leben und Tod auf“, heißt es lapidar in der Anklageschrift. Mehrfach habe der Angeklagte Ghulam R. (39) am Vormittag des 11. August 2017 in einem Wohnhaus in der Uhlandstraße mit einem Messer auf seine Ehefrau Mahin R. (34) eingestochen. Mindestens vier wuchtige und tiefe Stiche trafen die in der 32. Woche schwangere Afghanin in den Brustbereich, sie und das ungeborene Kind hätten keinerlei Überlebenschance gehabt, sagte Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller.
Nach der Tat stürzte sich der mutmaßliche Täter aus dem vierten Stock des Mehrfamilienhauses, überlebte den Suizidversuch aber schwer verletzt.
Wut und Eifersucht sollen die schreckliche Tat ausgelöst haben: Demnach unterstellte Ghulam R. seiner Ehefrau, mit der er Ende 2015 nach Deutschland gekommen war, eine Liebesaffäre. „Er muss von dieser Wahnvorstellung nicht abzubringen gewesen sein“, sagte sein Anwalt Rainer Wittner gegenüber Medienvertretern. Gleichwohl gäbe es für eine außereheliche Liaison des Opfers bis heute keine Anhaltspunkte. Besonders tragisch zudem: Das Paar hatte bereits zwei Söhne im Alter von 9 und 11 Jahren. Beide kamen nach dem Verbrechen in staatliche Obhut.
Der Angeklagte wird durch Strafverteidiger Rainer Wittner (l.) vertreten. Foto: Lucas BöhmeDer Angeklagte wird durch Strafverteidiger Rainer Wittner (l.) vertreten. Foto: Lucas Böhme Der Strafverteidiger stellte nach Verlesung der Anklage eine geständige Einlassung für den nächsten Prozesstermin in Aussicht. Die Zusammenarbeit mit seinem Mandanten habe sich nicht einfach gestaltet, es sei schwierig gewesen, den Inhalt der Akten mit ihm zu bereden, so Rechtsanwalt Wittner. Der gelernte Schneider sei vom Bildungsgrad her in einem „eher niedrigen Bereich“ zu verorten, habe seine Frau auch im Vorfeld der Tat immer wieder massiv bedroht, so dass ihr schließlich sogar eine separate Schutzwohnung zur Verfügung gestellt werden musste. Diese befand sich allerdings im gleichen Gebäude. Auf ungeklärte Weise habe sich Ghulam R. Zutritt verschafft und dort das Tötungsverbrechen verübt.
Eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit seines Klienten zum Tatzeitpunkt schloss Wittner nicht aus. Es sei harte Arbeit nötig gewesen, die Erinnerungen an das Geschehen mit ihm zu rekonstruieren und gemeinsam aufzuarbeiten, da er Erinnerungslücken geltend machte und sich seine Mentalität zudem schwer auf deutsches Strafrecht übertragen ließ, deutete der Anwalt an. Genauere Angaben machte er unter Verweis auf das Mandatsgeheimnis nicht. „Es ist eine einzige große Tragödie“, sagte Wittner.
Der Prozess soll am 21. Februar fortgesetzt werden. Dann sind unter anderem auch Hausbewohner als Zeugen geladen. Drei weitere Termine wurden bis einschließlich 8. März geplant.
Lebenslange Haft für Mord an schwangerer Frau in Leipzig Weil er seine schwangere Ehefrau erstochen hat, muss ein 39 Jahre alter Afghane lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Leipzig verurteilte ihn wegen Mordes und Schwangerschaftsabbruchs.
Leipzig Ein 39 Jahre alter Afghane ist am Donnerstag in Leipzig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 1. Strafkammer am Landgericht sah es als erwiesen an, dass Ghulam Abas R. am 11. August 2017 seine hochschwangere Frau in Lindenau mit vier Messerstichen umgebracht hat. Er sei deshalb des Mordes aus niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch schuldig.
Zwischen dem mutmaßlichen Mörder und seiner Frau Mahin hatte es offenbar schon länger gekriselt. R. vermutete, dass das dritte, noch ungeborene Kind der 34-Jährigen nicht von ihm sei. „Sie musste sogar auf den Koran schwören, nicht fremdzugehen“, berichtet Verteidiger Rainer Wittner. Die Frau habe zu ihrem Mann gesagt: „Du bist doch krank.“ Der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf kommentierte die Tat so: „Das Motiv lag auf sittlich niedrigster Stufe.“ Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Afghanen zwar eine „affektive Störung“, die sich aber im normalen Bereich bewege. Anders ausgedrückt: Der 39-Jährige ist voll schuldfähig.
Das Paar und die jetzt elf und zwölf Jahre alten Söhne, die Ende 2015 nach Deutschland einreisten, lebten in einer Wohnung der Caritas in der Uhlandstraße. Weil sich der Konflikt zwischen den Eheleuten immer weiter verschärfte, zog die Frau schließlich in eine Schutzwohnung, allerdings im selben Haus. Die Situation eskalierte schließlich.
R. habe ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge gezogen und auf die Brust seiner Frau eingestochen. Die Obduktion ergab später einen Durchstich des Herzen. Die Frau hatte keine Chance. „Der Angeklagte spielte sich damit zum Herrn über Leben und Tod auf“, hieß es in der Anklage.
Anschließend sei der Angeklagte ins Treppenhaus gegangen. Dort hätten ihn auch die beiden Söhne mit blutverschmierten Händen gesehen. Sie befinden sich inzwischen in staatlicher Obhut.
Im vierten Stock, so die Ermittlungen, öffnete der Afghane ein Fenster, stürzte sich aus zwölf Metern Höhe in den Hof und überlebte schwer verletzt den Suizidversuch.
Ghulam Abas R. nahm das Urteil regungslos auf. Die Anklage hatte neben einer lebenslangen Haft auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Anwalt Wittner hatte auf Totschlag plädiert. Staatsanwaltschaft und Verteidigung prüfen nun, ob sie Revision einlegen werden.