Ein unbekannter Mann griff am Bahnhof in Rothrist eine junge Frau an. Gemäss Aussagen des Opfers bedrohte der ungefähr 40 bis 60-jährige Täter sie mit einem Messer, erbeutete einen geringen Bargeldbetrag und missbrauchte sie sexuell.
Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat eine Strafuntersuchung eröffnet.
Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei Aargau bitten die Öffentlichkeit um Mithilfe.
In der Nacht auf Donnerstag, 22. Juni 2017, zirka 00.15 Uhr überfiel ein unbekannter Mann eine junge Frau, die sich im Bereich der Bahnhofunterführung in Rothrist befand. Gemäss Aussagen des Opfers bedrohte er die 21-jährige mit einem Messer und forderte die Herausgabe von Bargeld.
Anschliessend packte er sie und missbrauchte sie sexuell, während dem sie sich wehrte und um Hilfe schrie.
Dem Unbekannten gelang in der Folge die Flucht.
Fahndung verlief ergebnislos Der Frau gelang es, eine Drittperson in der Nachbarschaft zu kontaktieren, die umgehend den Polizeinotruf 117 alarmierte. Die rasch ausgelöst Fahndung mit mehreren Polizeipatrouillen der Kantons- und Regionalpolizei sowie einem Diensthund verlief ohne Erfolg.
Gemäss Aussagen des Opfers kann das Signalement des Täters wie folgt umschrieben werden:
Unbekannter Mann, zirka 40- bis 60-jährig, ca. 160 cm gross, feste Statur, kurzer Haarschnitt (6 – 12 mm), trug beige-graue Dreiviertel-Hosen mit Seitentaschen, sprach Schweizerdeutsch.
Gestützt auf die Angaben des Opfers wurde ein Phantombild erstellt. Die Bevölkerung wird um Mithilfe bei der Klärung der Straftat ersucht. So stellen sich folgende Fragen:
– Wer kann Angaben zu den Ereignissen in der Tatnacht machen? Wurden verdächtigte Feststellungen gemacht?
– Erkennt jemand die Person auf dem Phantombild?
Zeugenaufruf Die Kantonspolizei Aargau, Dezentrale Ermittlung in Buchs (062 835 80 20) nimmt sachdienliche Hinweise zur Ermittlung der Täterschaft entgegen.
Frau in Rothrist missbraucht: Sexualstraftäter steht heute vor Gericht von Emiliana Salvisberg und Caroline Kienberger - az Aargauer Zeitung 19.7.2018 um 04:00 Uhr
Im Juni 2017 wurde eine junge Frau in der Rothrister Bahnhofsunterführung sexuell genötigt. Heute Donnerstag steht der mutmassliche Täter vor dem Bezirksgericht Zofingen.
Die Tat geschah kurz nach Mitternacht: Am 23. Juni 2017 nötigte ein Mann in der Rothrister Bahnhofsunterführung eine junge Frau. Er bedrohte sie mit einem Messer und forderte Bargeld (wir berichteten). Danach soll er sie gepackt und in einer Nische sexuell missbraucht haben. Dabei wehrte sich die Frau und schrie um Hilfe. Dem Schweizerdeutsch sprechenden Mann im Alter zwischen 40 und 60 Jahren gelang die Flucht.
Nachdem die Fahndung mittels Diensthund und Phantombild vorerst erfolglos blieb, konnte der Mann schliesslich nach rund zwei Wochen verhaftet werden. Die Strafverfolgungsbehörden machten ihn mittels DNA-Spuren ausfindig. Heute Donnerstag muss sich der Mann vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. Die Anklage lautet auf sexuelle Nötigung und Raub. Gemäss Staatsanwaltschaft hat er die Tat grundsätzlich gestanden.
Forderung an den Gemeinderat
Der Fall hatte hohe Wellen geworfen und viele Menschen in der Region schockiert. Die SP Rothrist sah sich zum Handeln gezwungen. Muriel Fiechter Oberholzer und Mirjam Erne (Präsidentin der SP Rothrist), wandten sich Anfang Juli des letzten Jahres mit einer Eingabe an den Rothrister Gemeinderat. Sie forderten konkrete Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Bahnhofsunterführung. Dies vor allem auch, weil die Unterführung ein Teil des Schulwegs der Kinder aus dem Aarequartier ist. Des Weiteren wurde der schlechte Zustand der Unterführung moniert. «Die eine Hälfte ist weiss gestrichen und gut beleuchtet, die andere Hälfte liegt im Halbdunkel», argumentierte die SP Rothrist. Zudem gebe es im schlechter beleuchteten Unterführungsteil eine Nische, wo früher Telefonkabinen standen. In dieser Nische würden immer wieder Leute herumlungern und Passanten anpöbeln, wurde weiter beanstandet. In der Eingabe forderte die SP, auch im Namen der betroffenen Eltern, die ganze Unterführung hell zu streichen, besser zu beleuchten und die Nischen baulich zu schliessen. Unterführung nun sicherer Kurz nach der Eingabe der SP Rothrist hat der Gemeinderat gehandelt und sich der Problematik rund um die Unterführung angenommen.
«Die Nische wurde bereits kurz nach der Tat durch ein Schild verbaut und ist nun nicht mehr zugänglich», sagte Walter Gloor, Leiter Bauen und Planen der Gemeinde Rothrist, gestern auf Anfrage. Auch die geforderten Malerarbeiten sowie die Verbesserung der Beleuchtung seien ebenfalls erfolgt. Gespannt warten nur viele aus der Region auf das Urteil des Bezirksgerichts.
Sieben Jahre Haft und zehn Jahre Landesverweis für Sexualstraftäter
von Corinne Wiesmann - Zofinger TagblattZuletzt aktualisiert am 20.7.2018 um 14:06 Uhr
Nach dem brutalen Missbrauchsfall in der Rothrister Bahnhofunterführung wurde ein 54-Jähriger verurteilt.
«Die Geschädigte musste das erleben, wovor sich jede Frau fürchtet», hält der leitende Staatsanwalt Simon Burger gleich zu Beginn seines Plädoyers fest. Und auch der Anwalt des Angeklagten sagt: «Es ist etwas vom Schlimmsten, was einer jungen Frau geschehen kann.» Der Angriff, der Gegenstand der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zofingen war, geschieht in der Nacht vom 22. Juni 2017.
Es ist kurz nach Mitternacht, als eine junge Frau in Rothrist aus dem Zug steigt. Sie kommt gerade aus den Ferien zurück. Als Letzte verlässt sie die Bahn, nimmt die Unterführung, um zur Hauptstrasse zu gelangen. Beim Treppenaufgang zur Hauptstrasse hält sie kurz an, um ihren Koffer hochzutragen. In der Mitte der Treppe packt sie plötzlich jemand von hinten und hält ihr die Augen zu. Später wird die junge Frau bei der Polizei aussagen, sie habe gedacht, es sei jemand, den sie kenne. Doch schnell realisiert sie, es handelt sich nicht um einen Spass.
Der Beitrag von Tele M1: 7 Jahre Gefängnis und 10 Jahre Landesverbot für Sexualstraftäter
Der 55-jährige Grieche soll am Bahnhof Rothrist eine Frau brutal missbraucht und danach ausgeraubt haben. Dank DNA-Proben kam man ihm auf die Spur.
Ihr Angreifer hält ihr nun mit einer Hand den Mund zu, so fest, dass sie kaum atmen kann. Mit der anderen Hand presst er ein Japanmesser gegen ihren Hals. Die Frau versucht sich zu wehren, schreit nach Hilfe. «Wenn du schreist, schlitze ich dir die Kehle auf», droht der Mann. Mit dem Messer am Hals zwingt er sein Opfer zurück in die Unterführung.
Beim Aufgang zum Gleis 4 händigt ihm die junge Frau sämtliches Bargeld aus, das sie bei sich trägt. Sie bietet ihm auch ihre Markenhandtasche an. Das Geld steckt der 54-Jährige ein, doch sein Motiv für den Angriff ist ein anderes. Es kommt zur Vergewaltigung. Als sich die junge Frau erneut wehrt, lässt der Angreifer von ihr ab und flieht.
Er schiebt Schuld dem Opfer zu Gut zwei Wochen nach der Tat kann der 54-Jährige dank DNA-Spuren, die unter den Fingernägeln des Opfers sichergestellt werden, verhaftet werden. In den ersten Einvernahmen sagt der Täter aus, das Ganze sei vom Opfer aus gegangen und sie habe alles ohne Widerstand mitgemacht. Später relativiert er diese Aussage, anerkennt, dass das Opfer wohl aus Angst gefügig war. Während der Gerichtsverhandlung lässt er aber immer wieder durchblicken, dass er glaubt, sein Opfer hatte Spass an den Misshandlungen. So behauptet er etwa, sie habe ihn freiwillig oral befriedigt. «Ich habe sie nicht gedrängt, sie hat es einfach getan», erklärt er. Staatsanwalt Simon Burger betitelte diese Aussagen als völlig absurd. Er sprach denn auch von einem besonders brutalen Vorgehen und prangerte die fehlende Einsicht und Reue des Täters an.
Der Täter selbst bestritt vor Gericht vehement, ein Messer benutzt zu haben. Auch das Geld der jungen Frau habe er nicht eingesteckt, sondern am Tatort zurückgelassen. Ein Raub sei ihm somit nicht zur Last zu legen. Die sexuelle Nötigung sei zudem nicht grausam gewesen. Er habe seinem Opfer keine besonderen Qualen aufgenötigt. Das Bezirksgericht sieht dies anders. In seiner Urteilsbegründung erachtet das Gericht das Vorgehen des 54-Jährigen als besonders grausam. Er habe unnötige Gewalt angewendet und für das Opfer demütigende Handlungen ausgeführt.
Zehn Jahre Landesverweis Das Bezirksgericht spricht den Mann der qualifizierten sexuellen Nötigung sowie des Raubes für schuldig. Es verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Zudem wird gegen den Griechen ein Landesverweis von zehn Jahren ausgesprochen. Dem Opfer, das beim Prozess anwesend war, hat er einen Schadenersatz von rund 5000 Franken sowie eine Genugtuung von 15'000 Franken zu bezahlen.