POL-SU: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bonn und der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg: Verdacht der Vergewaltigung einer Minderjährigen 22.05.2017 – 09:42
Hennef (ots) - Nach bisherigen Ermittlungen ist es am Mittwochabend (17.05.2017) gegen 23.30 Uhr zu einem sexuellen Übergriff zum Nachteil eines minderjährigen Mädchens im Bereich des Allner Sees in Hennef gekommen.
Das Opfer hatte sich nach der Tat einer Freundin anvertraut, welche die Polizei verständigte. Der Tatverdächtige, ein 26 Jahre alter Mann aus Eritrea, konnte kurz nach Alarmierung der Polizei am Hennefer Bahnhof aufgegriffen und wegen des dringenden Tatverdachts der Vergewaltigung widerstandslos festgenommen werden.
In seiner anschließenden Vernehmung bestritt er die Tat. Die Geschädigte befindet sich in der Obhut ihrer Eltern und wird durch Opferschützer betreut.
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat gegen den Tatverdächtigen, der sich seit Sommer 2014 in Deutschland aufhält und bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, einen Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Am Freitagnachmittag wurde er einem Richter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. (Bi)
Acht Jahre Haft. Mit so einem Urteil hatte Lisa M. (alle Namen geändert) nicht mehr gerechnet. Die 14-Jährige, die sich unter einer schwarzen Wollmütze versteckt hatte, konnte es kaum fassen.
Wenige Minuten vor der Urteilsverkündung noch war das Mädchen verzweifelt gewesen, hatte sich in den Armen ihrer Mutter versteckt und geschluchzt.
Denn die Staatsanwältin hatte der Zeugin im Bonner Vergewaltigungsprozess gegen einen 27-jährigen Asylbewerber aus Eritrea nicht geglaubt und für Ramir T. Freispruch gefordert. Sie hatte Zweifel, ob die Vergewaltigung am Allner See in der Nacht zum 17. Mai 2017 sich so abgespielt hat, wie es die 14-Jährige erzählt hat.
Richter glaubt Schülerin
Die Jugendstrafkammer des Bonner Landgerichts hingegen hat der jungen Schülerin ohne Einschränkungen geglaubt und den Angeklagten zu acht Jahren Haft verurteilt. „Es kann nur so gewesen sein, wie das Mädchen es geschildert hat“, betonte Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen in der ausführlichen Urteilsbegründung. Ihre Aussage sei so besonders detailliert, psychologisch stimmig und glaubwürdig gewesen.
Tatort wie ein Kampffeld
Von „einem freiwilligen Schäferstündchen“, wie der Angeklagte es auch behauptet hatte, könne keine Rede sein: Der Tatort unter einer Autobahnbrücke an der Sieg, sei ein „reines Kampffeld gewesen“.
Überall wurden später Utensilien der 14-Jährigen verstreut gefunden: Zigaretten, Tabak, eine Haarspange. „Was Lisa M. in dieser Nacht erlebt hat“, so Schmitz-Justen, „war ein ganz massiver brutaler Übergriff mit Gewaltszenen und gleich mehreren Sexualpraktiken.“
Er gehöre sicher zu den „Top Fünf“ der schlimmsten Fälle, die vor der Kammer je verhandelt worden sind.
tatort_vergewaltigung_allner_see Der Tatort unter der Autobahnbrücke an der Sieg
Vertrauen der Schülerin missbraucht
„Zusätzlich noch das Entsetzen über einen Vertrauensmissbrauch“, so Schmitz-Justen. Denn Ramir T. war zwei Jahre lang ihr bester Freund gewesen, dem sie sich anvertraut hatte. Beim Chillen und Kiffen hatte sie ihn am Allner See kennengelernt, und sogar ein Geheimnis anvertraut.
Denn ein Jahr zuvor war Lisa M. schon einmal Opfer einer sexuellen Übergriffs geworden. Aber diese Geschichte hatte die damals 13-Jährige selber provoziert und fühlte sich deswegen auch schuldig. Gemeinsam mit zwei Freundinnen hatte sie sich in einem Portal als 20-jährige Asiatin ausgegeben, die zum Sex bereit seien. Aber dieser Spaß pubertierender Mädchen wurde missverstanden. Einer der Freier verfolgte Lisa M., lauerte ihr an der Schule auf und missbrauchte sie. Seither mied sie die Nähe zu Männern. Das wusste auch der verliebte Ramir T., den sie immer wieder zurückgewiesen hatte.
Verzweifelter Kampf
„Lisa M. ist keine Schauspielerin“, hieß es im Urteil. Im Gegenteil. Sie habe ein wahres Geschehen geschildert. Allein die Verletzungen der 14-Jährigen durch den verzweifelten Kampf mit Ramir T. seien objektiver Beweis genug. Auch hatte nicht sie die Polizei in der Tatnacht alarmiert, sondern eine Freundin von Lisa M, der sie die Geschichte „völlig aufgelöst, zitternd und bleich“ erzählt hatte.
Vier Wochen in der Psychiatrie
Die Folgen für das Mädchen sind furchtbar: Angstzustände, Selbstvorwürfe, Schulversagen. Im Vorfeld des Prozesses verlebte sie im Oktober vier Wochen in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie. „Ein ganz typisches Indiz für ein Vergewaltigungsopfer“, so Schmitz-Justen: Es mache sich hässlich, zeige nicht, dass es ein Mädchen ist. So auch Lisa M. Sie hat sich ihre langen Haare kurzgeschoren, und trägt die schwarze Wollmütze tief im Gesicht. Wer nicht genau hinschaut, könnte denken, sie ist ein Junge.