Aus einem Brand in der Albtalstraße in Karlsruhe mit einer offenbar schwerverletzten 65-Jährigen Frau, wie er von der Feuerwehr am Morgen noch gemeldet wurde, ist ein Gewaltverbrechen geworden.
Bei der Kripo wurde inzwischen die Sonderkommission „Kolping“ – der Tatort befindet sich unweit vom Kolpingplatz – mit 37 Beamtinnen und Beamten eingerichtet, die noch am Nachmittag die Arbeit aufnahm. Die Kriminaltechnik hat mit den umfangreichen Spurensicherungsmaßnahmen begonnen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Abend mit.
Opfer eines Gewaltverbrechens
Feuerwehr und Polizei wurden gegen 9 Uhr von einem Wohnungsbrand in der Albtalstraße 4 verständigt. Bei den Löscharbeiten wurde die leblose 66-jährige Mieterin von der Feuerwehr geborgen. Die Retter konnten der Frau nicht mehr helfen, sie war bereits tot. Andere Mieter in dem Haus kamen nicht zu Schaden. Die Ermittlungen der hinzugerufenen Kriminalpolizei ergaben, dass die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sein könnte. Offenbar wurde der Brand zur Vertuschung der Tat gelegt. Bisher gibt es keinerlei weiteren Erkenntnisse über die Hintergrunde der Gewalttat sagte Polizeisprecher Dieter Werner den BNN.
Obduktion veranlasst
Zur Klärung der genauen Todesursache wird die Staatsanwaltschaft die Obduktion der Verstorbenen veranlassen. Zu den ersten Maßnahmen der Polizei gehörte es, die Abfuhr des Sperrmülls in mehreren Straßen der Südweststadt zu stoppen. Polizisten durchsuchten auf der Suche nach dem Tatwerkzeug den Sperrmüll in der Albtalstraße, der Beiertheimer Straße, der Ebertstraße, der Kantstraße, der Kurfürstenstraße, der Südendstraße und der Welfenstraße.
POL-KA: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe 18.05.2017 – 17:33 Karlsruhe (ots) - (KA) Karlsruhe - 66 Jahre alte Frau mögliches Opfer eines Tötungsdeliktes - Kriminalpolizei hat Sonderkommission eingerichtet
Feuerwehr und Polizei wurden am Donnerstag gegen 09.00 Uhr von einem Wohnungsbrand in der Albtalstraße 4 verständigt. Im Rahmen der Löscharbeiten wurde die leblose 66-jährige Mieterin von der Feuerwehr geborgen. Die Rettungskräfte konnten der Frau nicht mehr helfen, sie war bereits tot. Die Ermittlungen der hinzugerufenen Kriminalpolizei ergaben, dass die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sein könnte. Bei der Kripo wurde die Sonderkommission "Kolping" mit 37 Beamtinnen und Beamten eingerichtet, die noch am Nachmittag die Ermittlungsarbeit aufnahm. Die Kriminaltechnik hat mit den umfangreichen Spurensicherungsmaßnahmen am Tatort begonnen.
Zur Klärung der genauen Todesursache wird die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Obduktion der Verstorbenen veranlassen.
Oliver Walter, Staatsanwaltschaft Karlsruhe Dieter Werner, Pressestelle
Obduktion bestätigt: Brand in Südweststadt sollte Verbrechen vertuschen
Am Donnerstag wurde bei einem Brand die 66-Jährige Verena Löbitz von der Feuerwehr tot geborgen.
Die Obduktion ergab: Sie starb nach einem Gewaltverbrechen. Die Staatsanwaltschaft setzt nun eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise aus.
Nach einem Brand, bei dem die Bewohnerin tot in der Wohnung aufgefunden wurde, ermittelt jetzt die Sonderkommission "Kolpingplatz" die Hintergründe.
Dazu gehört derzeit, "das Umfeld des Opfers aufzuhellen", wie Staatsanwaltschaft und Polizei in einer gemeinsamen Pressemeldung berichten. Daher veröffentlichen sie nun Name und Bild des Opfers. Weiterhin sind die Ermittler damit befasst, eine ganze Reihe von Spuren abzuklären. Zugleich dauern die kriminaltechnischen Spurensicherungsmaßnahmen noch an.
Fest steht mittlerweile, dass die 66-jährige Verena Löbnitz am Donnerstagmorgen nach einem Brand in ihrer Wohnung im ersten Obergeschoss des Anwesens Albtalstraße 4 nur noch tot von der Feuerwehr geborgen wurde. Nachdem die Ermittler der Soko "Kolping" von einem Gewaltverbrechen ausgegangen waren, hat sich dies im Rahmen der am Freitag durchgeführten Obduktion bestätigt.
Im Zusammenhang mit dem Mord an der 66-jährigen Verena L. aus Karlsruhe wurde am Mittwoch, 2. August, eine 61-jährige Tatverdächtige verhaftet.
Karlsruhe (kn) Der Mord an der 66-jährigen Verena L. aus Karlsruhe hat die Kriminalpolizei fast drei Monate in Atem gehalten. Jetzt ist es der Sonderkommission "Kolping" offensichtlich gelungen, die Täterin zu fassen. Nach Angaben der Polizei wurde am Mittwochmorgen, 2. August, eine 61-jährige Tatverdächtige? festgenommen. Sie sitzt inzwischen in Haft. 40-köpfige Sonderkommission im Einsatz
Wie berichtet, fanden Feuerwehr und Polizei am Donnerstag, 18. Mai, nach dem Brand eines Wohnhauses in der Albtalstraße 4 in Karlsruhe, die 66-jährige Verena L. tot in ihrer Wohnung. Die Untersuchungen ergaben, dass die Frau Opfer eines Verbrechens geworden war. Bei ihren Ermittlungen hatte die 40-köpfige Sonderkommission in den vergangenen Wochen nach eigenen Angaben über 1.300 Personen befragt und überprüft. Die von der Kriminaltechnik in der Wohnung des Opfers gesicherten Spuren waren teilweise durch den Brand stark in Mitleidenschaft gezogen worden und mussten beim Landeskriminalamt in Stuttgart zeitintensiv analysiert und ausgewertet werden, so die Polizei.
Beschuldigte früh ins Visier der Ermittler geraten
Bereits in einem frühen Stadium der Ermittlungen sei die Beschuldigte, die als Haushaltshilfe bei dem Opfer beschäftigt war, ins Visier der Soko geraten, hieß es von Seiten der Polizei. Im weiteren Verlauf hätten sich die Verdachtsmomente gegen die 61-Jährige erhärtet. Die Beschuldigte hat sich laut den Beamten bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern derzeit noch an.
Landgericht Karlsruhe Haushaltshilfe wegen Mordes vor Gericht Eine 61-jährige Haushaltshilfe muss sich ab Montag in Karlsruhe vor Gericht verantworten. Sie wird beschuldigt, ihre Auftraggeberin bestohlen und ermordet zu haben.
Ein Eingangsschild des Landgericht Karlsruhe. Für den Prozess gelten strenge Eingangskontrollen Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil die Leiche der 66-Jährigen erst nach einem Brand im Mai 2017 in den Trümmern ihrer Wohnung entdeckt worden war. Weil die alte Dame sehr zurückgezogen lebte, gab es für die Polizei wenig Anhaltspunkte. Eine Sonderkommission befragte und überprüfte 1.300 Menschen in der Karlsruher Südweststadt. Eine Belohnung von 3.000 Euro wurde ausgesetzt.
Schließlich geriet eine 61-Jährige ins Visier der Polizei. Sie war als Haushaltshilfe bei der Frau tätig und steht im Verdacht, ihre Arbeitgeberin beraubt und ermordet zu haben. Um die Spuren zu verwischen, soll sie danach Feuer gelegt haben. Die Angeklagte bestreitet die Tat. Für den Prozess sind insgesamt 22 Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird im April gerechnet.
Bluttat an Karlsruherin: Staatsanwalt plädiert auf Mord
Im Prozess um den Mord an einer 66-jährigen Karlsruherin plädiert die Staatsanwaltschaft für die verdächtige Putzfrau auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und besonders schwerer Brandstiftung.
Der Sohn des Opfers, der als Nebenkläger auftritt, forderte nach Angaben des Karlsruher Landgerichts vom Freitag eine Verurteilung wegen Totschlags ohne ein Strafmaß zu nennen. Die Plädoyers der Verteidigung werden am kommenden Montag, 5. März erwartet. Das Urteil könnte am Dienstag fallen.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat die ehemalige Haushaltshilfe im Mai vergangenen Jahres die 66-Jährige erstochen, um einen mehrfachen Diebstahl von Schmuck und Bargeld zu vertuschen. Einen Tag später soll sie zurückgekehrt sein und das Feuer gelegt haben, um Spuren zu vernichten. Die 61-jährige Angeklagte hat jede Schuld von sich gewiesen. Sie habe das Opfer, bei dem sie jahrelang geputzt hatte, tot in der Wohnung auf ihrem Bett gefunden, als sie eigentlich nur den Wohnungsschlüssel zurückbringen wollte.
Landgericht fällt Urteil im Mordfall Verena Löbnitz: Freispruch für die Angeklagte
06.03.2018 14:13
von Lukas Hiegle
Am heutigen Dienstag fiel am Karlsruher Landgericht das Urteil im Mordprozess Verena Löbnitz. Die 61-Jährige Angeklagte wurde dabei überraschend freigesprochen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die Putzhilfe für den Tod ihrer ehemaligen Arbeitgeberin Verena Löbnitz und den Brand in deren Wohnung, einen Tag später, verantwortlich ist.
Bereits vergangene Woche hielten die Staatsanwaltschaft und der Sohn der Getöteten, der als Nebenkläger im Prozess auftrat, ihre Plädoyers vor dem Richter. Dabei forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Angeklagte Petra F., die Nebenklage eine Verurteilung wegen Totschlags. Die Verteidigung verlas ihr Plädoyer am gestrigen Montag und forderte darin den Freispruch für die 61-Jährige Petra F.
Am heutigen Dienstag fiel am Karlsruher Landgericht das Urteil - mit überraschendem Ergebnis: Die ehemalige Putzhilfe der Ermordeten wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen. Der 61-Jährigen, die seit August vergangenen Jahres in U-Haft saß, war vorgeworfen worden, die damals 66 Jahre alte Verena Löbnitz im Mai 2017 mit 18 Messerstichen getötet und anschließend deren Wohnung in Brand gesteckt zu haben, um so Tatspuren zu vernichten. Der Vorsitzende Richter, Leonhard Schmidt, begründete sein Urteil damit, dass die Indizien letzten Endes nicht für eine Verurteilung ausreichten. Damit folgten die Richter den Forderungen der Verteidigung.
Im Zweifel für den Angeklagten
Pünktlich um 14 Uhr betraten die Richter den Schwurgerichtssaal im Landgericht. Nach Verlesung des Urteils ging ein betretenes Raunen durch den voll besetzten Gerichtssaal. Die Angeklagte Petra F. brach in Tränen aus und musste von ihrem Verteidiger gestützt werden.
In seiner anschließenden, rund einstündigen Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass es letzten Endes keine eindeutig belastenden Beweise gegen die Angeklagte gab, die eine Verurteilung rechtfertigten würden. Schmidt verwies auf den berühmten Satz "In dubio pro reo" - sprich: Im Zweifel für den Angeklagten. Diese Zweifel waren bei den Richtern am Ende doch zu groß, um die Angeklagte wegen Mordes und schwerer Brandstiftung schuldig zu sprechen.