Einbrecher legt Feuer Raubopfer entrinnt knapp dem Tod
(XY-Sendung vom 17. Mai 2017) Ein Einbrecher kommt nachts durch die aufgebrochene Terrassentür eines Hauses in Lebach, durchsucht mehrere Räume, entfacht ein Feuer im Keller und flüchtet. Die giftigen Rauchgase lassen den Hausbesitzer bewusstlos zusammenbrechen. Während der Mann am Boden liegt, frisst sich das Feuer immer weiter vor.
XY-Szenenfoto Freitag, 26. August 2016. Tatort: ein Haus in Lebach. Die Polizei geht von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Der Täter – es können auch mehrere gewesen sein – weiß vermutlich, dass sich der Hausbesitzer im Schlafzimmer befindet. Er nimmt den Tod des älteren Mannes in Kauf. Beute findet der Einbrecher vor allem im Keller, unter anderem in einem kleinen Würfeltresor. Das Motiv für die Brandlegung: Vermutlich will er Spuren vernichten. Nachbarn alarmieren Polizei und Feuerwehr, die schließlich das Leben des Hausbesitzers retten. Spuren belegen: Benzin oder einen ähnlichen Brandbeschleuniger hat der Einbrecher mitgebracht.
Fahrtweg des Taxis Rätselhafte Taxifahrt Während des Feuerwehreinsatzes bestellt ein unbekannter Mann ein Taxi in die Straße, in der auch der Tatort liegt. Alles spricht dafür, dass er etwas mit der Brandstiftung zu tun hat. Der Unbekannte lässt sich die wenigen Kilometer zum Bahnhof in Lebach bringen, obwohl um diese Zeit – gegen 3 Uhr nachts – gar kein Zug fährt. Die Taxifahrerin sieht noch, wie er den Bahnsteig betritt. Hier wird er von einer Überwachungskamera gefilmt. Der Mann wird dringend von der Polizei gesucht.
Wer kennt diesen Mann? Personenbeschreibung: Der Gesuchte ist etwa 20 bis 25 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 m groß, sonnengebräuntes Gesicht. Er spricht ortsüblichen Dialekt. Seine Kleidung: schwarze Jogginghose, Kapuzenpullover mit Aufschrift „Racing“, Kappe mit weißem Schriftzug in der Mitte.
Teile der Beute: feingliedrige Kette und 2 Uhren von „Eden“. Geraubte Gegenstände: Unter anderem wurden ein Würfeltresor, eine feingliedrige Kette und zwei Uhren der Marke „Eden“ mit Zirkonia geraubt.
Belohnung: Für Hinweise, die zur Aufklärung des Verbrechens führen, ist eine Belohnung von 1.500 Euro ausgesetzt.