Vermutlich Messer-Angriff War es der Ehemann? 37-Jährige in Wardenburger Wohnung getötet 17.05.17
In der Nacht zu Mittwoch, 17. Mai, wurde in einer Wohnung eine 37 Jahre alte Frau, vermutlich durch deren Ehemann, getötet. Dies teilte die Polizei am Mittwochmorgen mit.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei soll ein Streit vorausgegangen sein, in dessen Verlauf der 37-Jährige seine Frau mutmaßlich mit einem Messer angriff. Dabei soll er sie so schwer verletzt haben, dass sie ihren Verletzungen noch an Ort und Stelle erlag.
Der Tatverdächtige wurde von den eingesetzten Polizeikräften vorläufig festgenommen. Die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft Oldenburg zum Tatgeschehen dauern an. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg beabsichtigt, den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls gegen den Tatverdächtigen zu beantragen. Zudem soll der Leichnam der Verstorbenen noch am heutigen Tage obduziert werden. Zu den weiteren Hintergründen der Tat können derzeit noch keine weiteren Angaben gemacht werden.
POLIZEIINSPEKTION DELMENHORST / OLDENBURG - LAND / WESERMARSCH
POL-DEL: Landkreis Oldenburg: Nachtrag Tötungsdelikt Wardenburg 17.05.2017 – 16:19 Delmenhorst (ots) - Wardenburg. Wie bereits berichtet ist in der Nacht zu heute in Wardenburg eine 37 Jahre alte Frau getötet worden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat inzwischen Antrag auf Erlass eines Haftbefehles wegen dringenden Tatverdachts des heimtückischen Mordes gestellt. Bisherige Ermittlungen haben ergeben, dass der Tatverdächtige mutmaßlich auf seine schlafende Ehefrau eingestochen hat. Eine Haftvorführung wird voraussichtlich am Donnerstag stattfinden.
FRAU IN WARDENBURG ERSTOCHEN Haftbefehl wegen heimtückischen Mordes Anke Brockmeyer
Gegen den 37-jährigen Ehemann besteht dringender Tatverdacht. Inzwischen liegt auch das vorläufige Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung vor.
WARDENBURG Gegen den 37-Jährigen, der am Mittwoch in Wardenburg seine Ehefrau erstochen haben soll, ist am Donnerstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg Haftbefehl erlassen worden. Der Mann steht in dringendem Tatverdacht, seine gleichaltrige Frau heimtückisch getötet zu haben.
Inzwischen liegt auch das vorläufige Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung vor. Danach soll die Frau an den Folgen mehrerer Stichverletzungen verstorben sein. Die Ermittlungen dauern noch an.
Die Straße, in der am Mittwoch Notarzt, Polizei und Spurensicherung unter Hochdruck gearbeitet haben, liegt heute wieder ruhig da. Hinter dem Haus stehen Kinderfahrräder wie nur kurz abgestellt. Alles wirkt normal vor dem kleinen Einfamilienhaus am Schulweg, in dem vermutlich ein Mord geschehen ist.
Die Kinder, die derzeit bei Verwandten untergebracht sind, gingen in Wardenburg zur Grundschule und zur IGS. An beiden Schulen wurde in den betroffenen Klassen der Fall thematisiert. „Aber die Situation ist relativ ruhig. Natürlich sind einige Kinder, die mit dem Mitschüler befreundet waren, besonders betroffen. Wir gehen sehr bewusst und behutsam mit dem Thema um“, sagt Anke Fricke, Leiterin der Grundschule. Insgesamt aber sei die Stimmung an der Schule ruhig und keineswegs von Hysterie getragen.
An der IGS wird derzeit ein Konzept entwickelt, wie die Kinder am besten aufgefangen werden können. „Wir sind mit den entsprechenden Stellen vernetzt und arbeiten zusammen“, sagt Harry Vogel, didaktischer Leiter der IGS. Es habe Anfragen von Eltern gegeben, auf die man sofort reagiert habe.
Angeklagter gesteht Tötung seiner Ehefrau in Wardenburg
Geständnis zum Prozessauftakt: Er habe wie von Sinnen auf seine Frau eingestochen, so der 37-Jährige.
Oldenburg - Im Prozess um den Mord an einer fünffachen Mutter vor dem Landgericht Oldenburg hat der angeklagte Ehemann am Freitag die Tat eingeräumt. Über seinen Anwalt erklärte er, er habe wie von Sinnen auf seine Frau eingestochen, wie eine Gerichtssprecherin zum Prozessauftakt sagte. Der 37-jährige Angeklagte habe angegeben, keine Erinnerung mehr daran zu haben, wie es zu der Tat im gemeinsamen Haus in Wardenburg (Kreis Oldenburg) gekommen sei. Er habe vor der Tat Alkohol getrunken. Laut Anklage soll der Iraker im Mai dieses Jahres seine gleichaltrige Frau aus niedrigen Beweggründen mit mindestens neun Messerstichen ermordet haben. Demnach wollte der Mann die „Familienehre“ wiederherstellen, nachdem seine Frau eine Affäre mit einem anderen Mann gehabt haben soll.
Eine Nachbarin sagte vor Gericht aus, sie sei in der Tatnacht von anhaltenden Frauenschreien aufgewacht. Durch ein Fenster habe sie den Angeklagten mit blutbeflecktem Hemd gesehen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, auf seine auf dem Sofa schlafende Ehefrau mit einem Küchenmesser eingestochen zu haben. Das Opfer sei daraufhin aufgewacht und ins Obergeschoss geflüchtet. Ihr Mann sei ihr hinterhergelaufen und habe weiter auf sie eingestochen. Die Frau starb noch am Tatort.
Totschlag: Mehr als 13 Jahre Haft für Familienvater 12.12.17
+ Wardenburg/Oldenburg - Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts hat am Dienstag einen irakischen Familienvater wegen Totschlags in Wardenburg zu einer Gefängnisstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Der 37-Jährige hatte seine Ehefrau am 17. Mai dieses Jahres mit neun Messerstichen in Hals und Oberkörper im gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus getötet. Besonders strafverschärfend wertete die Kammer den Umstand, dass der Angeklagte die Tat in Anwesenheit der fünf gemeinsamen Kinder verübt hatte.
Das Gericht wertete das Vorgehen des Manns als Totschlag. Den ursprünglichen Anklagevorwurf des Mordes ließen die Juristen fallen, weil dazu die rechtlichen Voraussetzungen fehlten. Auch der Oberstaatsanwalt hatte auf Totschlag plädiert, dafür allerdings die Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis gefordert. Einzig der Nebenklägervertreter wertete die Tat nach wie vor als Mord. Das müsse mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden.
Gericht: Mann tötete aus Eifersucht - trotzdem kein Mord Vor Gericht ging es vor allem um das Motiv für den tödlichen Angriff. „In der Tatnacht endete gegen 3 Uhr eine Ehe, die zu diesem Zeitpunkt schon keine mehr war“, sagte der Richter. Die Frau des Angeklagten hatte ein Verhältnis mit ihrem Schwager gehabt. Nach jesidischen Recht war es zu einer Trennung gekommen. Doch dann waren die Eheleute doch noch einmal zusammen gekommen – mit fatalen Folgen, so der Vorsitzende. Der Angeklagte hätte nicht aus verletzten Ehre getötet, sondern aus Eifersucht.
Dieses Motiv stellt in der Regel ein Mordmerkmal dar. Weil der Eifersucht aber ein reales Geschehen zugrunde lag (das Fremdgehen der Frau), musste das Tatmotiv in einer abgeschwächten Form betrachtet werden. Unter anderem deswegen ist der Angeklagte nicht wegen Mordes verurteilt worden.
In seiner Urteilsbegründung erinnerte der Vorsitzende daran, dass die vorliegende Tat mittlerweile die vierte sei, die von Mitgliedern der jesidischen Gemeinde begangen worden sei. Jeder, der Asyl suche, sei willkommen. In Deutschland würden aber deutsche Gesetzte gelten, an die sich jeder zu halten habe, so der Richter.
Die Ereignisse des 17. Mai hatten für einiges Aufsehen in der Gemeinde Wardenburg gesorgt. Anwohner riefen die Polizei. Die Staatsanwaltschaft hatte sofort Haftbefehl gegen den 37-Jährigen beantragt.?- wz