Mo 07.05.17 (berichtet in der WAZ vom 09.05.17) : Zwei Frauen beobachten, wie ein junger Mann sich mehrerer Schichten Kleider, noch mit Preisschildern dran, entledigt und in ein Kfz verladet. Die herbeigerufene Polizei nimmt den Mann fest, die Kleidung wird sichergestellt. Der 18 jhrg. Rumäne ohne festen Wohnsitz in D wird nach Zahlung einer Kaution freigelassen.......... Soweit so schlecht. Ein Auto und Kautionssumme hatte er ja offensichtlich. Warum wird solchen Straftätern nicht gleich der Führerschein weggenommen, da sie diesen nutzen, um mobil weitere Taten zu begehen ? Fahren ohne Führerschein wird im Wiederholungsfalle hart bestraft. Warum werden solche Täter nicht einem Schnellrichter zugeführt , verurteilt und nach Teil-Verbüßung der Haft des Landes verwiesen, am besten für immer ? Wenn andere Staaten solche Individuen ebenfalls nicht ins eigene Land lassen würden, wäre das für redliche Bürger sicherlich nicht die schlechteste Option. Wie denkt die Leserschaft darüber ?
Zitat von eugene1975Wurde das Kfz sichergestellt? Es ist ja ein Tatmittel und gehört somit eingezogen.
lg eugene
Stand nichts von in der Zeitung. Wäre interessant zu erfahren. Manchmal werden Täter auch mehrfach an einem Tag tätig und immer wieder "entlassen". Seit in BO erwischte Ladendiebe am gleichen Tag verurteilt werden, ist Bochum " ladendiebstahl-arm" und die Täter werden in den Nachbarstädten verstärkt tätig.......
Beschleunigtes Verfahren bezeichnet im deutschen Recht eine besondere Form des Strafverfahrens.
Es dient dazu, Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen „auf dem Fuße“ folgen.
Wenn sich die Sache zur Verhandlung in diesem Verfahren eignet, muss das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens entsprechen (§ 419 Abs. 1 StPO).