Mord verjährt nie (8): Der brutale Mord an Maria Schmid veröffentlicht von da Hogn | 24.04.2017 | kein Kommentar
Passau-Hacklberg. Im Rahmen unserer Serie „Mord verjährt nie“ tun sich – Teil für Teil – immer tiefere menschliche Abgründe auf. All die spektakulären Kriminalfälle, die sich rund um Passau ereignet haben, hat Autor Franz Hartl in seinem Buch „Wie können Menschen nur sowas tun?“ niedergeschrieben. Eine Frage, die man sich auch bei der Tat von Alfred Gruber stellt, der seine Geliebte Maria Schmid mit einem Zimmermannsbeil erschlagen hat…
„Gellende Hilferufe einer Frau rissen am Abend des 6. April 1952 gegen 22.30 Uhr den kaufmännischen Angestellten Max Eichinger aus dem Schlaf. Kurz darauf trommelte jemand gegen die Fenster der Wohnung des Maurers Josef Binder am Hacklberger Klausenweg.
Der Sohn des Maurers eilte an das Fenster und erkannte in dem Klopfenden den 31-jährigen früheren Stadtpolizisten Alfred Gruber, der ihm zurief: „Da ist jemand verwundet worden.“ Binder fragte zurück: „Wer denn?“. Und Gruber antwortete: „S’Breinbauer Marerl – aufi g’haut hab ich ihr oane!“ Daraufhin rannte der junge Binder sofort zum nächsten Telefon, wo er Eichinger antraf, der bereits die Polizei verständigte.
„Gruber, was hast Du gemacht?“ – „Red doch keinen Zwiefi!“
Inzwischen war der Vater, Josef Binder, auf die Straße geeilt und hatte dort Maria Schmid (geborene Breinbauer) in einer Blutlache liegend vorgefunden. Sie war bereits tot. Der Kopf der Ermordeten war durch Beilhiebe in grauenhafter Weise verstümmelt worden. Neben ihr kniete der Mörder und hielt ihre leblose Hand. Die Mordwaffe, ein Zimmermannsbeil, lag im Straßengraben. Entsetzt schrie Binder auf: „Ja Gruber, was hast Du da gemacht?“ Woraufhin dieser antwortete: „Red doch keinen Zwiefi!“ Nur mit Mühe konnte Binder Gruber davon zurückhalten, noch einmal auf die Mordwaffe loszustürzen. Daraufhin blieb der Mörder in einem apathischen Zustand bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort.
Er wollte nicht wahrhaben, dass seine frühere Geliebte tot sei und äußerte unter anderem, er sei beim Heimgehen hinter ihr zurückgeblieben, habe dann plötzlich Schreie gehört und dann sei die Tat wohl geschehen. Im Scheinwerferlicht der Landespolizei stand der schmächtige, an Mantel und Händen mit Blut beschmierte Alfred Gruber. Die Beamten mussten den Täter noch einmal gewaltsam zurückhalten, als er plötzlich ausrief: „Lasst mich zu ihr, ich möchte ihr noch einen Kuss geben!“
Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass Gruber am Nachmittag des 6. April bei Maria Schmid in der Wohnung erschien, in der er selbst bis vor Kurzem noch gewohnt hatte. Er forderte sie auf, mit ihm ins Kino zu gehen. Maria lehnte jedoch ab und ging stattdessen mit ihrer Schwester Adelheid Breinbauer. Auf dem Weg nach Hause trennten sich die beiden, weil die Schwester ihren Verlobten vom Bahnhof abholen wollte. Maria Schmid war also allein, als ihr im stockdunklen Klausenweg ihr früherer Geliebter Alfred Gruber auflauerte. Er hatte sie offensichtlich zunächst mit einem Hieb eines Gummiknüppels bewusstlos geschlagen und ihr dann mit mindestens fünf Beilhieben den Kopf zertrümmert.
Maria Schmid war in erster Ehe mit einem in Italien gefallenen Leutnant verheiratet, in zweiter Ehe mit einem früheren Kraftfahrer des Landratsamtes Passau namens Kaulich. Dieser ist wegen Bigamie, er hatte nämlich bereits in der damaligen Ostzone eine Familie, und Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Zuchthausstrafe verurteilt worden. Ihr dritter Mann sollte dann Alfred Gruber werden. Aber nach dem Gutachten eines Nervenarztes über dessen Gesundheitszustand kam sie von diesem Plan ab. Das sei ihr offensichtlich nicht leicht gefallen, weil er immerhin der Vater ihres dritten Kindes war.
Alfred Gruber leugnete bis zuletzt die Tat…
„Ich weiß nicht, wie das gekommen ist“, diese Worte waren auch bei den Vernehmungen im Landgerichtsgefängnis unmittelbar nach der Tat die Reaktion des Mörders. Diese wiederholte sich in dieser Gleichförmigkeit während der monatelangen Beobachtung in der Heil- und Pflegeanstalt Mainkofen mit nur unbedeutenden Veränderungen. Nach dem Gutachten des Anstaltarztes sei bereits sein Vater nervenkrank gewesen und seine Schwester vor ihm in einer Heilanstalt verstorben.
Die große Strafkammer des Landgerichtes Passau verfügte am 1. September 1952 wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit Grubers die Einweisung in die Heil- und Pflegeanstalt Mainkofen bis zur Besserung seines Gesundheitszustandes. Er leugnete bis zuletzt die Tat.“