Versuchter Mord: Viel Alkohol war im Spiel Tuttlingen: Messerstiche in den Hals
Tuttlingen ajs Vor dem Landgericht in Rottweil wird derzeit gegen eine 57-Jährigen wegen versuchten Mordes verhandelt. Er soll im Juli vergangenen Jahres zwei Männern mit einem Messer in den Hals gestochen haben.
Insgesamt sind für die Hauptverhandlung sechs Prozesstage veranschlagt. Inzwischen ist Halbzeit und laut Richter Daniel Scholze ist die Kammer auch nicht im Verzug: „Ich gehe davon aus, dass wir im Mai eine Entscheidung fällen werden.“ Und diese Entscheidung könnte für den Angeklagten weitreichende Folgen haben. Schließlich steht auch bei einem versuchten Mord eine lebenslange Haftstrafe als Strafmaß im Raum.
Der Vorwurf der Anklage lautet, dass der 57-Jährige am 21. Juli 2016 in der Wohnung eines Freundes in Tuttlingen zunächst einem 38-Jährigen und später einem 60-Jährigen mit einem Messer in den Hals gestochen haben soll, nachdem er mit diesen in Streit geraten sei. Der erste Stich soll dabei zu einer Verletzung geführt haben, die intensivmedizinisch versorgt werden musste, so Scholze.
Der Angeklagte habe zwar über seinen Verteidiger eine Erklärung mit Angaben zur Sache verlesen lassen, wonach das alles unabsichtlich passiert sei. Allerdings könne er sich nicht mehr genau erinnern, so Scholze. „Das ist immer wieder Gegenstand der Verhandlung, dass die Gruppe Männer massiv Alkohol konsumiert hat.“ Daher gehe es bei den Zeugenbefragungen auch darum, wer sich an was erinnern könne.
Bislang seien schon eine Vielzahl der insgesamt 23 Zeugen, darunter Polizeibeamte und Rettungskräfte, die am Tatort gewesen waren, vernommen worden. Allerdings stünde noch die Vernehmung der beiden Sachverständigen, ein Rechtsmediziner und ein Psychiater aus, die noch wichtige Erkenntnisse bringen könnten. Außerdem habe der Angeklagte bereits zugesagt, dass er weitere Fragen der Kammer beantworten werde. „Wie umfangreich das wird, können wir nicht abschätzen.“
Bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes steht eine lebenslang Freiheitsstrafe als Strafmaß im Raum. Allerdings, so Scholze, gebe es verschiedene Milderungsmöglichkeiten, die auch zu einer zeitlich befristeten Haftstrafe führen könnten.
Der Prozess wird am 8., 9. und 10. Mai (Beginn jeweils 9 Uhr) am Landgericht Rottweil, Saal 201, fortgesetzt.