AUGSBURG Leiche lag in Wohnung: Verblutete Frau nach einer Vergewaltigung?
Bei der Zwangsräumung eines Apartments in der Jakobervorstadt entdecken Beamte eine Frauenleiche. Der 56-jährige Mieter behauptet, er habe den Tod der Freundin nicht bemerkt. Von Jörg Heinzle und Peter Richter
Dass diese Zwangsräumung unangenehm werden könnte, hatte die Gerichtsvollzieherin schon befürchtet. Deshalb hatte sie sich auch Verstärkung von der Polizei geholt, als sie am 15. Februar ein Ein-Zimmer-Apartment in einem Mietshaus in der Jakobvorstadt aufsuchte. Rainer M. (Name geändert), 56, ein polizeibekannter Trinker, sollte an diesem Tag aus der Wohnung raus. Doch was die Gerichtsvollzieherin und die Polizeibeamten in dem kleinen Apartment im dritten Stock erwartete, das überstieg auch ihre Vorstellungskraft.
Bei der Räumung finden die Beamten eine Frauenleiche
Rainer M. war an diesem Vormittag zuhause. Er öffnete den Besuchern die Tür, als sie gegen neun Uhr klingelten. In der völlig vermüllten Wohnung entdeckten die Gerichtsvollzieherin und die Beamten eine leblose Frau. Sie lag auf einer Matratze am Boden. Offensichtlich tot. Das viele Blut deutete darauf hin, dass sie verblutet sein könnte. Die Polizisten alarmierten sofort den Notarzt. Doch der konnte nichts mehr tun. Er stellte den Tod der Frau fest. Die Beamten nahmen Rainer M. sofort fest.
Die Pressestelle der Polizei meldete den Fall nicht. Es war zunächst offenbar nicht klar, was sich in dem Apartment abgespielt hatte. Zunächst gingen die Ermittler demnach von einem Fall von unterlassener Hilfeleistung aus. Die Obduktion der toten Frau in der Rechtsmedizin in München hatte ergeben, dass die 46-Jährige durch Sexpraktiken schwer verletzt worden ist und an den Folgen dieser Verletzungen starb. Doch war der Sex einvernehmlich? Und hatte der Mann überhaupt bemerkt, wie stark die Frau verletzt war? Er war betrunken, bei seiner Festnahme hatte er mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut. Inzwischen gehen die Ermittler davon aus, dass Rainer M. die Frau in der Wohnung vergewaltigt hat. Sie soll eine Freundin von ihm gewesen sein und ihn hin und wieder besucht haben. Womöglich, so der Verdacht, nutzte er es aus, dass auch die Frau betrunken war.
War die Frau schwanger?
Die 46-Jährige, eine gebürtige Kenianerin, galt ebenfalls als Trinkerin. Sie lebte in Augsburg bei ihrer Schwester. Sie soll den Ermittlungen zufolge in der Wohnung verblutet sein – in den Stunden, bevor die Gerichtsvollzieherin mit der Polizei anrückte. Rainer M. sitzt inzwischen wegen des Verdachts der Vergewaltigung mit Todesfolge in einer Zelle des Gablinger Gefängnisses in Untersuchungshaft. Anfangs soll er behauptet haben, die Freundin habe schon seit einiger Zeit Blut gespuckt. Er habe ihr deshalb geraten, zu einem Arzt zu gehen. Zudem soll er angegeben haben, die 46-jährige Frau sei schwanger gewesen und habe eine Fehlgeburt erlitten. Erkenntnisse, dass die Frau tatsächlich schwanger war, haben die Ermittler aber offensichtlich nicht.
Rainer M. war wohl in der Wohnung, als die Frau starb. Das Apartment ist klein. Es gibt neben einem Zimmer nur ein kleines Bad und einen Balkon. Als die Gerichtsvollzieherin und die beiden Polizisten die Wohnung betraten und auf die Tote stießen, lagen viele blutverschmierte Lappen und Papiertücher herum. Das deutet darauf hin, dass dem 56-jährigen die Verletzungen eigentlich nicht entgangen sein konnten, er aber keine Hilfe holte.
Der Täter muss mit mindestens zehn Jahren Haft rechnen
Rainer M. hatte den Beamten zunächst gesagt, er habe noch am Morgen, gegen 7.30 Uhr, mit der Freundin gesprochen. Ihr sei kalt gewesen, deshalb habe er der bis dahin nackten Frau ihre Kleidung angezogen. Danach habe er sich wieder schlafen gelegt. Er habe nicht gemerkt, dass sie gestorben ist. Kommt es wie erwartet zu einem Prozess, dann wird eine Frage sein, ob der 56-jährige Suchtkranke, der unter Betreuung steht, bei der Tat schuldfähig war. Ein Sachverständiger wird dazu seine Einschätzung abgeben. Gilt ein Täter als schuldfähig, so muss er in solchen Fällen mit mindestens zehn Jahren Haft rechnen. Sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe kann bei einer Vergewaltigung mit Todesfolge von den Gerichten verhängt werden.
An der hölzernen Wohnungstür in dem Haus in der Paracelsusstraße kleben auch zwei Monate nach der Tat noch die inzwischen zerrissenen Verschlusssiegel der Kripo. Die vermüllte Wohnung wurde komplett ausgeräumt, die Böden herausgerissen. Ein Maler ist damit beschäftigt, das Apartment wieder herzurichten. Über 150 Menschen leben in dem Wohnkomplex, in dem es vor allem kleinere Apartments gibt. Eine ältere Frau sagt, sie habe von dem Fall zwar gehört – aber bislang nur Gerüchte. Es gehe hier mitunter sehr anonym zu. Viele Bewohner kenne sie gar nicht.
30.11.2017 Tödliche "Spielchen"? 57-Jähriger steht wegen Vergewaltigung mit Todesfolge vor dem Augsburger Amtsgericht
Wegen Vergewaltigung mit Todesfolge muss sich ein Rentner seit Donnerstag vor der 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg verantworten. Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser ersparte ihm unangenehme Fragen nicht. Immer wieder bohrte sie nach, wollte Details wissen, "damit wir Ihr Verhalten besser nachvollziehen können". Der 57-Jährige machte auf der Anklagebank einen völlig zerknirschten Eindruck. Seine Antworten kamen nur leise und zaghaft. Immer wieder musste ihn das Gericht auffordern, "sprechen Sie lauter, man kann Sie kaum verstehen". Das zeigte nur kurz Wirkung, der Frührentner verfiel schnell wieder in seinen Trott.
Zitat Da konnte ihn auch Staatsanwalt Michael Nißl nicht herausholen, der sehr schwere Vorwürfe erhob. Demnach habe der Angeklagte seine Freundin zu Sexspielen gezwungen, bei denen mehrere Dildos unterschiedlicher Größe zum Einsatz kamen. Mit diesen Gegenständen und einem großen Ring am Finger habe er die Frau im Intim- und Afterbereich so schwer verletzt, dass sie schließlich verblutete und in der Wohnung in der Jakober Vorstadt verstarb. "Mit Ihrem Handeln haben Sie leichtfertig den Tod verursacht", betonte Nißl. Wenn der Notarzt rechtzeitig informiert worden wäre, hätte die Frau wohl gerettet werden können. Der Frührentner, der gelegentlich einem Minijob nachgeht, räumte die Vorwürfe ein. Allerdings bestritt er, dass er die Frau zum Sex gezwungen habe. "Die Spielchen hat sie nicht gegen ihren Willen mitgemacht". Im Gegenteil, sie habe ihn sogar dazu aufgefordert. Gleich zu Beginn seiner Aussage stellt er jedoch klar: "An die Nacht kann ich mich nur schemenhaft erinnern." "Ich weiß, dass ich schuld an ihrem Tod bin. Ich hätte den Notarzt rufen müssen. Aber ich habe das gar nicht mehr geschnallt", räumte er ein.
ZitatWeil der 57-Jährige horrende Mietschulden hatte - die Rede war von mehreren Tausend Euro - sollte die Wohnung am nächsten Tag zwangsgeräumt werden. "Sie waren immer betrunken und machten ständig Lärm", sagte ein Kripobeamter aus. Wegen Alkoholsucht und psychiatrischer Probleme steht der 57-Jährige unter Betreuungsaufsicht.
Am 4. Dezember geht der Prozess weiter. Insgesamt hat die Kammer fünf Verhandlungstage angesetzt.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
14.12.2017 Vergewaltigung mit Todesfolge in Augsburg: „Hätte ich bloß den Notarzt geholt“ STAZ -------------------------------------------------------------
Augsburg-Innenstadt | Rubrik: Blaulicht 15.12.2017 Urteil im Fall "Vergewaltigung mit Todesfolge" in Augsburg: Zwei Jahre und sechs Monate Haft für 57-Jährigen
Der 57-jährige Angeklagte muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Der Vorwurf der „Vergewaltigung mit Todesfolge“ sei nicht haltbar gewesen. Die 8. Strafkammer am Landgericht Augsburg hat den Angeklagten deshalb „nur“ wegen „fahrlässiger Tötung“ verurteilt, sagte gestern bei der Urteilsverkündung die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser. Zwei Jahre und sechs Monate muss der 57-Jährige hinter Gitter.
In der verhängnisvollen Nacht im Februar waren der Angeklagte und seine 46-jährige Partnerin stark betrunken. Beim Geschlechtsverkehr kamen verschiedene Spielzeuge zum Einsatz und vor allem ein scharfkantiger Fingerring. Die Frau aus Kenia wurde dadurch derart schwer verletzt, dass sie verblutete und in der Wohnung des Angeklagten in der Jakobervorstadt verstarb. Seiher sitzt er in der JVA Gablingen in Untersuchungshaft.
ZitatNach vier Verhandlungstagen kam die Kammer zum Ergebnis, dass eine Vergewaltigung nicht zu beweisen ist. Der 57-Jährige habe zwar den Tod der Frau schuldhaft verursacht, aber der Sex sei einvernehmlich gewesen. Wie die Vorsitzende Richterin betonte, sei der Angeklagte chronisch schizophren. Weil er zudem erheblich betrunken war, sei seine Steuerungsfähigkeit „erheblich vermindert“ gewesen.
Angeklagter realisierte möglicherweise nicht, welche Verletzungen er angerichtet hatte
Zitat„Die Kammer hat die Aussagen des Angeklagten geglaubt“, erklärte Riedel-Mitterwieser. Weiter hielt ihm das Gericht zugute, dass er geständig war. „Sie standen jeder Zeit für Fragen des Gerichts zur Verfügung. Dadurch erhielten wir guten Einblick in Ihr Innenleben“, betonte die Vorsitzende. Das Gericht sei nicht sicher, ob er überhaupt realisierte, welche Verletzungen er angerichtet habe. Die Kammer rechne ihm hoch an, dass er nicht nur geständig, sondern auch reuig war. „Jeder konnte verfolgen, dass es Ihnen unendlich leidtut, was passiert ist“, hob die Vorsitzende hervor und ergänzte, es gebe eine konkrete Aussicht auf Besserung. "Hoffe, Sie kommen aus dem Sumpf heraus"Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwalt Michael Nißl. Auch die Verteidigung war nicht unzufrieden. Marco Müller betonte bereits in seinem Plädoyer, „ich würde ihn auch gerne in einer Therapieeinrichtung sehen“. Noch im Gerichtssaal wurde das Urteil vom Rechtsanwalt und seinem Mandanten angenommen, das die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beinhaltet. „Sie haben jetzt die Chance rauszukommen aus dem Sumpf. Ich hoffe, Sie nutzen Sie“, schloss die Richterin.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*