Die Zweifel am angeblichen Drogentod eines 17-Jährigen in Vösendorf (Bezirk Mödling) werden immer größer. Die Mutter des Burschen ist überzeugt, dass ihr Sohn gewaltsam zu Tode gebracht wurde. Sie spricht von Mord.
Zunächst hatte es geheißen, dass der Jugendliche, der in der Nacht auf den 12. Februar 2017 leblos vor einer Diskothek in Vösendorf (Bezirk Mödling) aufgefunden wurde, vermutlich an einer Überdosis gestorben ist. Im vorläufigen Obduktionsbefund war von einer Suchtmittelintoxikation als Todesursache die Rede.
Angehörige des Burschen hielten das für ausgeschlossen - der Jugendliche sei kein Junkie, sondern Boxer und Kraftsportler gewesen. Zudem will ein Taxifahrer eine Rauferei vor dem Lokal beobachtet haben - mehr dazu in Zweifel an Drogentod vor Diskothek (noe.ORF.at; 23.2.2017).
19-Jähriger schlug auf 17-Jährigen ein Inzwischen steht fest, dass der Bursch auf dem Weg von der Disco zur Bushaltestelle eine Auseinandersetzung mit anderen Jugendlichen hatte und dabei von einem 1,95 Meter großen, kräftigen Kontrahenten niedergeschlagen wurde. Die Polizei konnte den Verdächtigen ausforschen. Bereits am 1. März hat dieser - ein 19 Jahre alter Lehrling - zu Protokoll gegeben, ihm wären „die Sicherungen durchgebrannt“, weil der 17-Jährige seine Freundin beschimpft und nach seinem jüngeren Bruder getreten hätte.
Er habe dem Jugendlichen deshalb „mit meiner rechten Faust einen Schlag in sein Gesicht“ verpasst, so der Lehrling in seiner polizeilichen Einvernahme, die der APA vorliegt. Augenzeugen zufolge fiel der Jüngere „wie ein Stück Holz um“. Auf die Frage, weshalb er sich nicht gleich nach dem Vorfall gemeldet hätte, erwiderte er: „Weil ich Angst davor hatte und mir von Freunden gesagt wurde, dass ich in U-Haft gehen würde.“
Ermittlungen gegen unbekannte Täter Sechs Wochen nach diesen Angaben dürfte der zuständigen Anklagebehörde diese Aussage noch immer nicht bekannt sein. Bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt laufen die Ermittlungen in Richtung Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, wobei sich diese gegen unbekannte Täter richten, wie Behördensprecher Markus Bauer am Freitag auf APA-Anfrage erklärte. „Der Abschlussbericht der Polizei liegt derzeit noch nicht vor“, sagte Bauer. Das hänge mit der „recht umfangreichen Ermittlungstätigkeit“ zusammen. Zudem sei noch das endgültige Obduktionsgutachten ausständig. Es bleibe abzuwarten, ob sich dann der Tatverdacht konkretisieren lasse.
Die Mutter des 17-jährigen Burschen ist überzeugt, dass ihr Sohn gewaltsam zu Tode gebracht wurde. Die 32-jährige Frau hat über ihren Anwalt Philipp Wolm bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eine Sachverhaltsdarstellung wegen Mordverdachts eingebracht.
Vösendorf Toter 17-Jähriger: Kein Strafprozess nach Faustschlag? Der Tod eines 17-Jährigen, der in der Nacht auf den 12. Februar 2017 leblos vor einer Diskothek in Vösendorf (Bezirk Mödling) aufgefunden wurde, wird vermutlich nicht strafgerichtlich aufgearbeitet. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat einem 19 Jahre alten Burschen, der dem um zwei Jahre Jüngeren einen Faustschlag verpasst hatte, eine diversionelle Erledigung angeboten.
Ursprünglich war gegen den Lehrling wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (Paragraf 86 StGB) ermittelt worden. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten klärte jedoch in weiterer Folge, dass der Faustschlag nicht kausal für den Todeseintritt war. Demnach starb der 17-Jährige an einem akuten Atemnotanfall, der zu Atem- und Kreislaufversagen führte. Der Jugendliche litt seit längerem an chronischem Asthma, außerdem war er zum Todeszeitpunkt stark alkoholisiert.
"Aufgrund der Ermittlungsergebnisse war zuletzt nur mehr von einfacher Körperverletzung im Sinne des Paragrafen 83 StGB auszugehen", erklärte Markus Bauer, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, am Montag. Der Sachverhalt sei hinreichend geklärt, der Verdächtige habe den Faustschlag zugegeben und damit Verantwortung übernommen, weshalb ihm eine Diversion angeboten wurde, sagte Bauer.
Hinterbliebene empört Falls der Lehrling 350 Euro bezahlt - die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Summe bemisst sich an seinem Einkommen, als Tagsatz wurden vier Euro angenommen -, erspart er sich einen Prozess, eine allfällige Verurteilung und eine Vorstrafe.
Bei den Hinterbliebenen sorgt das Vorgehen der Anklagebehörde für Empörung. "Die Diversions-Voraussetzungen liegen nicht vor, da das Strafverfahren bis zuletzt wegen Paragraf 86 StGB geführt wurde. Aus dem Akt geht nicht hervor, dass die in diese Richtung laufenden Ermittlungen eingestellt wurden. Abgesehen davon ist der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt. Damit ist keine Diversion möglich", meinte Philipp Wolm, der Rechtsvertreter der Angehörigen. "Wir werden dieses Vorgehen auf jeden Fall von der Oberstaatsanwaltschaft Wien überprüfen lassen", kündigte der Anwalt im Gespräch mit der APA an.
19-Jähriger: "Sicherungen durchgebrannt" Der 17-Jährige war am Weg von der Disco zur Bushaltestelle in eine Auseinandersetzung mit anderen Jugendlichen geraten. Er wurde von einem 1,95 Meter großen, kräftigen 19-Jährigen niedergeschlagen, nachdem er dessen Freundin beschimpft und nach dessen Bruder getreten hätte. Die Polizei, die ursprünglich von einem Drogentod ausgegangen war, konnte den Verdächtigen ausforschen. Ihm wären "die Sicherungen durchgebrannt", gab der 19-Jährige in seiner polizeilichen Einvernahme zu Protokoll. Wie ein Zeuge schilderte, war der 17-Jährige auf den Schlag hin "wie ein Stück Holz" umgefallen.
Eine chemische Untersuchung der Leiche ergab, dass der 17-Jährige vor seinem Ableben den Wirkstoff Salbutamol - ein Spray, der bei Asthma Bronchiale oder chronischer Bronchitis verschrieben wird - und geringe Mengen an Suchtmitteln konsumiert hatte. Der vom Gerichtsmediziner beigezogene Chemiker ging davon aus, dass der 17-Jährige zeitnahe eine Konsumeinheit MDMA - sprich: eine Ecstacsy-Tablette - eingenommen und einige Zeit davor Cannabis geraucht hatte. Diese Substanzen dürften bei dem Burschen allerdings keine große Wirkung entfaltet haben. Von einer THC-bedingten Beeinträchtigung sei "nicht zwingend auszugehen", legte der Chemiker dar.
Demgegenüber war der Bursch stark alkoholisiert. Im Blut ließ sich noch ein Wert von 1,81 Promille nachweisen. Ausschlaggebend für den unmittelbaren Todeseintritt war laut Gerichtsmediziner ein akuter Atemnotanfall "bei vorbestehenden, asthmatisch-entzündlichen Veränderungen der Atemwege". Ein "Erregungszustand im Rahmen der tätlichen Auseinandersetzung" könne "das Auftreten eines Atemnotanfalls begünstigt und die Kreislaufbelastung nach Einnahme zentral stimulierender Medikamente weiter gesteigert, somit zum Todeseintritt beigetragen haben".