Prozessbeginn: Sohn soll 88 Jahre alte Mutter ermordet haben
KÖLN (DPA/LNW) Er soll seiner 88 Jahre alten Mutter mit beiden Händen Mund und Nase zugedrückt haben, so dass sie qualvoll erstickte. Wegen Mordes steht ein 60-Jähriger aus Leverkusen jetzt vor Gericht.
Ein 60-Jähriger soll in Leverkusen seine Mutter heimtückisch ermordet haben. Heute beginnt vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen den Mann. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die 88-Jährige im vergangenen Juni in ihrem Haus erstickt zu haben.
Laut Anklage soll der Sohn der wehrlosen Frau mit beiden Händen Mund und Nase zugedrückt und sie gewürgt haben, bis die 88-Jährige schließlich qualvoll starb. Bei seiner Vernehmung hatte der Mann die Tat gestanden und angegeben, er habe dem Opfer eine schwere Operation und damit Leid ersparen wollen. Für den Prozess sind 14 Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt.
Knast für Mutter-Killer Kölner Richter: „Sie machen sich zum Herrn über Leben und Tod“ Von Hendrik Pusch 11.05.17, 17:35 Uhr EMAIL FACEBOOK TWITTER MESSENGER Mord Prozess Mutter erwürgt Wolfgang N. (60) beim Prozessauftakt. Er sitzt in U-Haft, wurde daher von einem Wachtmeister vorgeführt.
Foto: Hendrik Pusch Köln - Und für einen Moment entglitten dem sonst so emotionslosen Mutter-Killer die Gesichtszüge. Wolfgang N. (60) schluckte, als der Richter am Donnerstag im Landgericht sein Urteil verkündete – achteinhalb Jahre Knast wegen Totschlags.
Anwalt wollte milde Strafe Der Speditionskaufmann hatte offenbar auf eine milde Strafe gehofft. Drei Jahre Haft hatte die Verteidiger Markus Keubke in seinem Plädoyer lediglich gefordert. Zu wenig für eine so barbarische Tat. Der Richter folgte in voller Höhe dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Grausam habe Wolfgang N. gehandelt, so der Vorsitzende Richter Peter Koerfers. Der Angeklagte hatte seiner Mutter (88) zunächst Mund und Nase zugehalten. Mehrfach dachte er, die Seniorin sei tot, doch immer wieder schnappte sie nach Luft. Da setzte er sich auf den Brustkorb der alten Dame und würgte sie mit seinem Unterarm am Hals – bis sie starb.
Aus Mitleid gehandelt? Der Angeklagte hatte argumentiert, aus Mitleid gehandelt zu haben. Er habe seiner Mutter eine mögliche Brust-Amputation ersparen wollen – dabei war eine Krebs-Diagnose noch gar nicht gestellt. Ein Arzttermin stand noch aus.
„Sie machen sich zum Herrn über Leben und Tod, das hat mit Sterbehilfe nichts zu tun“, sagte Richter Peter Koerfers dem Angeklagten ins Gesicht.
Durch Alkohol enthemmt Alkohol hatte den Killer enthemmt, er hatte 2,78 Promille im Blut. Ein Umstand, der im Urteil strafmildernd angerechnet wurde. Ursprünglich hatte sogar lebenslänglich Gefängnis wegen Mordes gedroht.
Das Urteil von achteinhalb Jahren Haft ist noch nicht rechtskräftig. Der Richter erklärte dem Verurteilten, dass er die Entscheidung beim Bundesgerichtshof überprüfen lassen könne. Da nickte Wolfgang N. entschlossen.