Mord-Theorie verdichtet sich Leiche im Müll hat schwere Halsverletzungen
Nach dem Fund einer Leiche in einem Grazer Entsorgungsbetrieb ist die Obduktion abgeschlossen. Wie es aussieht, dürfte der Mann gewaltsam umgekommen sein. Auch seine Identität ist mittlerweile geklärt.
Bei dem Toten handelt es sich, wie bereits vermutet, um einen 58-jährigen Obdachlosen aus der Slowakei, der in Wien lebte. Er wurde laut Polizei durch massive Gewalteinwirkung schwer am Hals verletzt, bevor er starb.
Ermittler suchten mehrere Schlafstellen und Betreuungseinrichtungen in der Bundeshauptstadt ab; mehrere Menschen erkannten dort das Opfer anhand eines Fotos. Allerdings ist noch nicht klar, wo es sich in den letzten Tagen oder Wochen aufgehalten hat.
Außerdem sucht die Polizei nun nach jenem Müllwagen, der die Leiche unwissentlich von Wien nach Graz transportiert hat - man erhofft sich, so weitere Hinweise zu finden.
Leiche in Grazer Müll: Prozessauftakt Im vergangenen Frühling haben Mitarbeiter eines Grazer Müllentsorgungsbetriebs die Leiche eines 58 Jahre alten Slowaken gefunden. Ab Dienstag müssen sich vier Landsleute des Toten wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Die Tat soll sich in einem Wiener Hotel ereignet haben, daher geht der Prozess ab Dienstag auch in der Bundeshauptstadt über die Bühne. Aufgetaucht war die Leiche des Opfers im März des Vorjahres dann aber in Graz - mehr dazu in Leiche in Müll weist schwere Halsverletzung auf (23.3.2017) und Leiche in Müll: Vier Verdächtige in Haft (29.6.2017).
Mord im Streit, Leiche in Müllcontainer entsorgt Das Opfer und seine Landsleute waren obdachlos; sie gingen betteln und mieteten sich mit dem erhaltenen Geld häufig gemeinsam ein Hotelzimmer - so auch am 17. März des Vorjahres. Damals hatten sie in einem Hotel im 15. Wiener Gemeindebezirk eingecheckt - es wurde Alkohol konsumiert, und dann kam es zum Streit.
Bei dieser Auseinandersetzung sollen die vier Slowaken den 58 Jährigen getötet haben - der Gerichtsmediziner stellte später schwere Verletzungen am Hals fest. Im Hotelzimmer konnten alle offensichtlichen Spuren beseitigt werden, das Reinigungspersonal bemerkte nichts. Der Leichnam wurde in einem Müllcontainer entsorgt.
Angeklagte belasten sich gegenseitig Fünf Tage später machten Mitarbeiter einer Grazer Müllentsorgungsfirma den grausamen Fund. Die Ermittlungen brachten die Grazer Polizisten dann nach Wien: Über Notschlafstellen, wo das Mordopfer häufig übernachtete, kamen die Beamten auf ein slowakisches Paar.
Bei den Befragungen kamen zahlreiche Ungereimtheiten zu Tage, auch eine Fülle von Spuren und Indizien führte schließlich zu einem europäischen Haftbefehl gegen die beiden - sie konnten von Zielfahndern in ihrer Heimat festgenommen werden, ebenso die beiden Mittäter. Seither belasten sich die vier Angeklagten gegenseitig. Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt.
Prozess um Leiche im Müll: Schuldsprüche für alle Angeklagten Der 55-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
MORDPROZESS GEGEN VIER SLOWAKEN Schuldsprüche für alle Angeklagten – APA/HANS PUNZ 0 Kommentare 17.01.2018 um 19:28
Der Prozess gegen vier Obdachlose, die einen Kumpanen im März 2017 zu Tode gequält und die Leiche in einem Müllcontainer abgelegt haben sollen, ist Mittwochabend mit vier Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Die Beschuldigten wurden zu 15 Monaten bis 20 Jahren Haft verurteilt. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.
Der 55-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen stimmten mit 5 zu 3 Stimmen für Mord. Der Angeklagte meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Seine Lebensgefährtin wurde einstimmig wegen schwerer Körperverletzung verurteilt - sie muss für drei Jahre in Haft. Bei der Beschuldigten wurde die besondere Grausamkeit der Tat - das Ausdrücken von brennenden Zigaretten am Penis - erschwerend gewertet.
Der Straßenmusiker muss ebenfalls wegen schwerer Körperverletzung in Haft. Er erhielt zweieinhalb Jahre. Sein 17-jähriger Sohn erhielt 15 Monate wegen schwerer Körperverletzung. Die drei nahmen ihr Urteil an, jedoch gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.