Angeklagt ist diesmal nur der 47-jährige Geschäftspartner des Enkels der Getöteten. Außer dem Mord wird noch eine weitere Straftat verhandelt.
Düsseldorf. Kommenden Donnerstag, 20. August, beginnt vor dem Düsseldorfer Landgericht die Hauptverhandlung im zweiten Prozess zum Mord an dem Wuppertaler Unternehmerpaar Springmann. Angeklagt ist diesmal nur der 47-jährige Geschäftspartner des Enkels der Getöteten. Außer dem Mord wird noch eine weitere Straftat verhandelt. Den Enkel (29) des Paares hatte das Landgericht Wuppertal im November 2018 wegen Totschlags an seinem Großvater und wegen Mordes an seiner Großmutter zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Urteil ist rechtskräftig. Den mit dem Enkel angeklagten Geschäftspartner hatte das Landgericht Wuppertal freigesprochen, diesen Freispruch hob der Bundesgerichtshof im Januar auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Düsseldorf.
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal wirft dem 47-Jährigen vor, zusammen mit dem Enkel am Sonntag, 19. März 2017, gegen 16.30 Uhr, das Ehepaar getötet zu haben. Nach Darstellung in der Anklageschrift sei es in dem Haus der Getöteten zu einem Streit zwischen dem Enkel und seinem Großvater gekommen, weil der Großvater mit dem Lebenswandel seines Enkels unzufrieden gewesen sei. Der von seinem Großvater als Erbe eingesetzte Enkel habe sich dann entschlossen, den Großvater zu töten, damit er ihn nicht enterbe.
Großvater auf den Kopf geschlagen und anschließend erdrosselt
Der Enkel oder der Geschäftspartner, den der Enkel in das Haus eingelassen habe, sollen den Großvater in dessen Schlafzimmer mit einem harten Gegenstand auf den Kopf geschlagen und ihn anschließend erdrosselt haben.
Einer oder beide sollen dann in das Zimmer der Großmutter gegangen sein, ihren Kopf auf den hinter ihr stehenden Sekretär geschlagen haben, um sie zu töten und um zu verhindern, dass sie sie als Täter erkennt. Dann sollen sie das Wohnzimmer durchwühlt haben, um einen Einbruch vorzutäuschen. Als sie nach 20 bis 30 Minuten merkten, dass die Großmutter noch lebte, soll einer von beiden sie erdrosselt haben. Die Polizei hatte im Schlafzimmer von Enno Springmann DNA-Material des 47-Jährigen gefunden.
Das Landgericht Wuppertal hat in seinem Urteil vom 13. November 2018 festgestellt, dass der Enkel seine Großeltern getötet hat. Der Geschäftspartner habe sich zwar zur Tatzeit in dem Haus des Unternehmerehepaars aufgehalten. Gleichwohl konnte das Landgericht Wuppertal keine Überzeugung davon gewinnen, dass der Geschäftspartner an der Tötung der Eheleute beteiligt war. Der Bundesgerichtshof hat am 9. Januar 2020 diesen Freispruch des Landgerichts Wuppertal wegen Mängeln in der Beweiswürdigung aufgehoben.
Weitere Anklage wegen zwei Waffen und Munition
Mit einer weiteren – zunächst bei dem Amtsgericht Leverkusen erhobenen – Anklage wird dem 47-Jährigen vorgeworfen, am 29. April 2017 in Leverkusen zwei halbautomatische Kurzwaffen und jeweils 30 Patronen gekauft zu haben. Der Bundesgerichtshof hat dieses Strafverfahren mit dem nun vor dem Landgericht Düsseldorf zu verhandelnden Verfahren verbunden.
Ermittler hatten im Mai, einige Wochen nach der Tötung der Springmanns, beobachtet, wie der 47-Jährige mit einem Mittäter Waffen und Munition kaufte und die beiden auf der Leverkusener Stadtautobahn gestellt. Der 47-Jährige wurde dabei schwer verletzt.
Für den Prozess in Düsseldorf sind zunächst 36 Hauptverhandlungstermine bis zum 22. Januar 2021 angesetzt. red
29.10.2020 18:40 209 Mord an Unternehmerpaar: Angeklagter erneut freigesprochen
Düsseldorf – Ein wegen Mordes am Wuppertaler Unternehmerehepaar Springmann angeklagter 47-Jähriger ist bei der Neuauflage des Prozesses erneut freigesprochen worden.
Allerdings wurde der Wuppertaler am Donnerstag wegen des unerlaubten Erwerbs zweier Schusswaffen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts.
Die Schwurgerichtskammer habe zwar festgestellt, dass sich der Angeklagte am Tattag unbefugt in dem Haus der Eheleute aufhielt. Das Gericht habe jedoch nicht klären können, ob der Angeklagte an der Tötung der Eheleute mitgewirkt oder ob er das Haus erst nach der Tat betreten habe, erläuterte die Gerichtssprecherin.
Christa (88) und Enno Springmann (91) waren am 19. März 2017 in ihrer Villa getötet worden. Nach Überzeugung des Wuppertaler Landgerichts tötete der Enkel seine Großeltern aus Habgier.
Er hatte als Zeuge in der Neuauflage des Prozesses gegen seinen damaligen Geschäftspartner, bei dem es nur um den 47-Jährigen ging, vor einigen Wochen erneut seine Unschuld beteuert.
Die Revision des durch das Landgericht Wuppertal zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Enkels des Ehepaares hatte der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen.
Der BGH hatte hingegen den Freispruch des Wuppertaler Landgerichts für den 47-Jährigen aufgehoben und die Neuauflage am Düsseldorfer Landgericht angeordnet.Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger sowie der Angeklagte können dagegen Revision beim BGH einlegen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Bundesgerichtshof bestätigt erneuten Freispruch vom Vorwurf des Mordes an einem Wuppertaler Unternehmerehepaar
Beschluss vom 26. Juli 2022 – 3 StR 321/21
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf verworfen, mit dem der Angeklagte unter anderem von dem Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden ist. Ihm war zur Last gelegt worden, als Mittäter eines bereits rechtskräftig wegen dieser Taten Verurteilten dessen Großeltern aus Habgier und – die Großmutter zudem – heimtückisch getötet zu haben. Soweit das Landgericht den Angeklagten zugleich in einem anderen Anklagepunkt des vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs und Besitzes zweier halbautomatischer Kurzladewaffen schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten belegt hat, hat die Staatsanwaltschaft die Entscheidung nicht angefochten.
Der Angeklagte war bereits mit Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 13. November 2018 von dem Mordvorwurf freigesprochen worden. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der 3. Strafsenat durch Urteil vom 9. Januar 2020 den Freispruch aufgehoben und das Verfahren zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen (s. Pressemitteilung Nr. 4/2020).
Nunmehr hat das Landgericht festgestellt, dass sich der rechtskräftig Verurteilte am Nachmittag des 19. März 2017 zu seinen Großeltern in deren Wohnhaus begab, um mit ihnen Kaffee zu trinken. Anlässlich dieses Besuchs tötete er mit hoher Wahrscheinlichkeit das Unternehmerehepaar, zunächst im Laufe eines Streitgesprächs seinen Großvater in dessen Schlafzimmer und anschließend seine Großmutter im Arbeitszimmer. Die Schwurgerichtskammer hat sich nicht davon zu überzeugen vermocht, dass der Angeklagte an den Tötungen beteiligt war. Sie hat zwar die Überzeugung gewonnen, dass er sich zwischen dem Nachmittag des Tattages und dem Morgen des Folgetages eine nicht näher bestimmbare Zeitspanne in dem Wohnhaus und dort im Schlafzimmer des Großvaters aufhielt. Sie hat jedoch nicht mit hinreichender Gewissheit ausschließen können, dass der Angeklagte das Gebäude erst betrat, als die Eheleute bereits tot waren. Es komme in Betracht, dass sich seine Mitwirkung allein auf die Manipulation des Tatorts – namentlich die Vornahme von ein Einbruchgeschehen vortäuschenden Verwüstungen – beschränkte, nachdem ihn der rechtskräftig Verurteilte nach der Tatausführung darum ersucht hatte.
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision mit zwei Verfahrensbeanstandungen und der Sachrüge begründet. Die vom 3. Strafsenat vorgenommene revisionsrechtliche Prüfung hat jedoch keinen Verfahrensmangel oder sachlichrechtlichen Fehler des freisprechenden Erkenntnisses ergeben. Deshalb hat er das Rechtsmittel auf Antrag des Generalbundesanwalts durch Beschluss verworfen. Hiermit ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf insoweit (teil-)rechtskräftig.
Soweit der Angeklagte wegen des Waffendelikts verurteilt worden ist, hat er das Urteil mit seiner auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision im Strafausspruch angefochten. Über dieses weiterhin beim Bundesgerichtshof anhängige Rechtsmittel wird der 3. Strafsenat voraussichtlich in einer noch anzuberaumenden Hauptverhandlung zu befinden haben.
Vorinstanz:
LG Düsseldorf - 1 Ks 2/20 45 Js 23/17 - Urteil vom 29. Oktober 2020
Karlsruhe, den 8. August 2022
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle