Sicherungsverfahren am Landgericht Prozess um versuchten Totschlag in Leipziger Psychiatrie
Wollte ein 34-jähriger Leipziger in der geschlossenen Psychiatrie einen Mitpatienten umbringen? Die Staatsanwaltschaft wirft Markus R. vor, am 25. Dezember 2015 im Krankenhaus Altscherbitz auf einen anderen Patienten losgegangen zu sein.
| Artikel veröffentlicht: 16. März 2017 13:58 Uhr
Leipzig. Wollte ein 34-jähriger Leipziger in der geschlossenen Psychiatrie einen Mitpatienten umbringen? Diese Frage beschäftigt aktuell die 1. Strafkammer des Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft wirft Markus R. vor, am 25. Dezember 2015 im Krankenhaus Altscherbitz auf einen anderen Patienten losgegangen zu sein. Der Behörde zufolge soll ein Streit um Geld fürs gemeinsame Kochen auf der Station eskaliert sein. Demnach habe Markus R. zunächst mit einem Faustschlag Sebastian H. (37) niedergestreckt und sich dann mit seinem gesamten Gewicht von 146 Kilogramm auf den am Boden liegenden Kontrahenten gelegt. Allein dadurch habe das Opfer Atemnot bekommen, sagte Staatsanwalt Torsten Naumann. Zudem soll der Beschuldigte mit einer Hand bei Sebastian H. Mund und Nase zugehalten und ihn mit der anderen Hand gewürgt haben. Es sei ihm bewusst gewesen, dass dies zum Tod des Mannes hätte führen können, erklärte der Staatsanwalt. Allein das Eingreifen des Pflegepersonals habe verhindert, dass Sebastian H. erstickt. Die Anklagebehörde wirft Markus R. deshalb versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.
Allerdings kann der Mann nicht für seine Tat verurteilt werden. Der an paranoider Schizophrenie leidende Markus R. war bereits im Februar 2015 in einem anderen Verfahren vom Landgericht in die Psychiatrie eingewiesen worden und ist aufgrund seiner Erkrankung schuldunfähig. In einem sogenannten Sicherungsverfahren soll nun entschieden werden, ob er weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit ist und er deshalb dauerhaft in die Psychiatrie, in den Maßregelvollzug, eingewiesen werden muss.
Zum Prozessauftakt gab Verteidiger Christian Avenarius für seinen Mandanten eine Erklärung ab. Den Aussagen des Beschuldigten zufolge habe Sebastian H. angefangen, ihn zu schubsen und an den Hals zu fassen. „Ich musste mich wehren“, so Markus R., er habe aber zu keinem Zeitpunkt vorgehabt, ihn zu töten. So habe er seinen Griff zeitweise gelockert, die ganze Zeit sei Sebastian H. bei Bewusstsein gewesen. Das Opfer selbst sagte vor Gericht aus: „Ich war kurz vor der Bewusstlosigkeit.“ Einen Antrag der Verteidigung, einen Rechtsmediziner als Sachverständigen zu laden, um zu beweisen, dass das Opfer zu keinem Zeitpunkt in Lebensgefahr gewesen sei, wies das Gericht zurück.