Staatsanwaltschaft Koblenz Tötungsdelikt in Bullay am 04.06.2013
Zweit Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen, Erstmitteilung -2030 Js 35723/13-
Nach intensiven Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier und der Staatanwaltschaft Koblenz wurden am 02.07.2013 ein 39jähriger Deutscher und dessen 28jährige Schwester aus den Landkreisen Cochem-Zell bzw. Mayen-Koblenz wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung festgenommen. Sie sind dringend verdächtig, sich in der Nacht zum 04.6.2013 in das Haus eines 81jährigen Mannes in Bullay Zutritt verschafft zu haben, um ihn zu berauben. Im weiteren Verlauf des Tatgeschehens wurde mit so großer körperlicher Gewalt auf den Rentner eingewirkt, der beiden Beschuldigten aufgrund früherer Besuche bekannt war, dass er letztlich an einem Herzstillstand verstarb. Daraufhin verließen die Beschuldigten den Tatort ohne Beute. Beide Beschuldigte wurden am 03.07.2013 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz dem Haftrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Der 39jährige Beschuldigte räumt im Gegensatz zu seiner Schwester den Tatvorwurf ein. Weitere Einzelheiten zum Tatablauf, insbesondere zu den letztlich für die Tataufklärung maßgeblichen Erkenntnissen, können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit noch nicht bekannt gegeben. Die Ermittlungen dauern an. Deren Ergebnisse werden – soweit ihre Bekanntgabe die Ermittlungen nicht gefährdet – zu gegebener Zeit durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz auf der website http://www.mjv.rlp.de veröffentlicht.
gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Über die Bluttat von Bullay muss möglicherweise noch einmal verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen die Urteile der Peiniger des Rentners Ruprecht Drathen Revision eingelegt.
Vor knapp drei Wochen hatte die Schwurgerichtskammer Peter B. (40, Foto) und seine Schwester Corinna H. (28) zu 13,5 beziehungsweise 6,5 Jahren Haft verurteilt. Die Richter folgten im Fall des Angeklagten der Forderung der Staatsanwaltschaft. Bei Corinna H. blieben sie unter dem geforderten Strafmaß von acht Jahren. Für Peter B., der zuletzt in Müden wohnte, ordnete das Gericht aufgrund seiner Drogensucht nach fünf Jahren Haft die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Wenn der 40-Jährige diese »erfolgreich« hinter sich bringen würde, könnte er anschließend auf Bewährung freigelassen werden. Die Staatsanwaltschaft hat nun, so WochenSpiegel-Informationen, gegen beide Urteile Revision eingelegt, »weil die von dem Schwurgericht verhängten Rechtsfolgen jeweils von dem Antrag der Staatsanwaltschaft abweichen«, so Oberstaatsanwalt Rolf Wissen auf Anfrage.
BGH muss entscheiden Über die Revision muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Dieser könnte die Urteile aufheben und das Verfahren müsste neu aufgerollt werden. Im Juni 2013 war das Geschwisterpaar in das Haus von Ruprecht Drathen in Bullay eingebrochen, weil sie es auf den Tresor des Rentners abgesehen hatten. Mit einem Messer an der Kehle des 81-Jährigen wollte Peter B. die Herausgabe des Tresorcodes erzwingen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Moselaner und der fünffachen Mutter aus dem Maifeld Mord vorgeworfen. Das Gericht sprach B. jedoch lediglich wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge schuldig, seine Schwester wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung. Die Mord-Vorwürfe könnten im Falle einer erfolgreichen Revision erneut zum Tragen kommen.