Versuchter Mord in Dinslaken! Polizei fahndet mit Foto nach diesem Mann (27) am 01.03.2017 um 17:19 Uh
Dinslaken. Am Dienstag wurde ein Mann (51) im Bereich Grabenstraße/Dorotheenstraße in Dinslaken schwer verletzt er wurde gegen 22 Uhr von einem Mann mit einem Messer niedergestochen. Tatverdächtig ist sein Nachbar Murat D. (27). Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Foto des Dinslakeners veröffentlicht.
Er ist 1,78 Meter groß und schlank. Er hat schwarze längere Haare zum Zopf gebunden, trägt einen Bart und hat braune Augen. Zur Tatzeit war er dunkel bekleidet.
Hast du Murat D. irgendwo gesehen? Weißt du, wo er sich aufhält? Dann melde dich bitte bei der Polizei Duisburg unter der Telefonnummer 0203 280-0. (lin)
Nach versuchtem Mord in Dinslaken: Gesuchter Messerangreifer (27) festgenommen am 02.03.2017 um 08:32 Uhr
Dinslaken.
Nach Zeugenhinweisen konnte die Polizei am Donnerstagabend gegen 23 Uhr den gesuchten 27 Jahre alten Messerangreifer auf der Hünxer Straße in Dinslaken festnehmen.
8. März 2017 | 15.40 Uhr Große Suche in Dinslaken Nach Tötungsdelikt - Polizei findet Messer in Teich
Dinslaken. Ein mutmaßlicher Messerstecher aus Dinslaken hat der Polizei verraten, wo er die Tatwaffe versteckt hat. Die Polizei fand nun ein Messer in einem Teich.
Wie die Polizei mitteilte, war der Teich am Mittwochmorgen abgesucht worden. Das Technische Hilfswerk unterstützte die Polizisten dabei. Mit 15 Helfern des Ortsverbands rückten die Helfer an und pumpten das Wasser aus. Gefunden wurde letztlich ein Messer. Ob das Messer bei einem Tötungsdelikt in Dinslaken verwendet wurde, muss nun untersucht werden.
Ein 27-jähriger Mann, der bereits wegen zweifachen versuchten Mordes in Untersuchungshaft sitzt, steht im Verdacht seinen Nachbarn getötet zu haben. In seiner Vernehmung zeigte er sich geständig und machte Angaben, wo er das Messer entsorgt hatte.
Der 27-Jährige hatte Ende Februar einen Nachbarn (51) mit einem Messer verletzt. Nach der öffentlichen Fahndung konnte er kurz darauf festgenommen werden. Am 1. März war Haftbefehl erlassen worden. In Untersuchungshaft attackierte er einen Mithäftling ebenfalls mit einem Messer.
Mord und zweifacher Mordversuch: Psychisch kranker Mann vor Gericht 30.08.17 11:27
[Update: 11.27 Uhr] Duisburg - Unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen hat in Duisburg am Mittwoch der Mordprozess gegen einen psychisch kranken Mann aus Dinslaken begonnen.
Der 27-Jährige gilt als so gefährlich, dass er während der Verhandlung an die Holzbank gekettet wurde, auf der er Platz nehmen musste. Außerdem musste er Fußfesseln tragen.
Der Angeklagte soll im Februar zunächst einen Nachbarn erstochen und anschließend einen weiteren Mann in eine Seitenstraße gelockt und dort mit einem Messer attackiert haben.
Die Klinge war im Kopf des Opfers stecken geblieben.
Der Mann hat schwer verletzt überlebt. Später soll der 27-Jährige im Gefängnis auch noch auf einen Mitgefangenen eingestochen und einem Bediensteten den Daumen gebrochen haben.
Zum Prozessauftakt äußerte sich der Mann nicht zu den Vorwürfen. Er gilt als schuldunfähig. Im Prozess geht es um seine Einweisung in die Psychiatrie auf unbestimmte Zeit. - dpa
Dinslaken/Duisburg: Murat D. bleibt in psychiatrischer Klinik Dinslaken/Duisburg Das Duisburger Landgericht befand den 27-jähringen Mann aus Dinslaken wegen einer schizophrenen Psychose für schuldunfähig, ordnete allerdings Sicherungsverwahrung für unbestimmte Zeit an.
Von Florian Langhoff Der wegen Mord, versuchtem Mord, versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung angeklagte Murat D. aus Dinslaken verbleibt in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Dies war das abschließende Urteil im Prozess am Duisburger Landgericht. Der 27-jährige Mann aus LOhberg hatte im Februar einen seiner Nachbarn mit einem Messer umgebracht. Einige Wochen später war er, wiederum mit einem Messer, auf einen anderen Nachbarn losgegangen und hatte diesen schwer verletzt. Während seines Aufenthaltes in Gefängnis hatte er sowohl Justizvollzugsbeamte attackiert als auch einen Mithäftling mit einem Frühstücksmesser angegriffen und schwer verwundet.
"Es geht hier nicht um eine Frage von Schuld und Sühne", erklärte der Vorsitzende Richter am Landgericht in der Urteilsbegründung. "Die Frage ist eher, ob es sich eine Gesellschaft leisten kann, einen Menschen draußen rumlaufen zu lassen, der ein hohes Gefahrenpotenzial darstellt." Die Antwort des Gerichts auf diese Frage war klar: Murat D. wird in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik verbleiben. Das Gericht befand, dass der Angeklagte aufgrund einer schizophrenen Psychose während seiner verschiedenen Taten im juristischen Sinne nicht schuldfähig gewesen ist.
"Seine Steuerungsfähigkeit war aufgehoben und deshalb handelte er ohne Schuld", stellte der Vorsitzende Richter fest. Daher kann der Angeklagte für seine Taten auch nicht verurteilt werden. Es kam für ihn aus diesem Grund nur die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Sicherungsverwahrung in Frage, die das Gericht am Ende auch anordnete.