Prozess um Mord an Flüchtlingshelferin beginnt Eingang des Landgerichts Münster.
Münster (dpa/lnw) - Vor dem Landgericht Münster beginnt heute der Prozess um den gewaltsamen Tod einer Flüchtlingshelferin aus Ahaus. Angeklagt ist ein 28-Jähriger aus Nigeria, der die 22 Jahre alte Frau im Februar 2017 erstochen haben soll.
Laut Anklage beanspruchte er die Frau, mit der er eine kurze Beziehung gehabt haben soll, für sich. Die 22-Jährige musste demnach sterben, weil der Angeklagte die Vorstellung nicht ertragen habe, dass sie sich einem anderen Mann zuwenden könnte.
Der 28-Jährige war in der Schweiz festgenommen worden.
ord an Flüchtlingshelferin Mutter der getöteten Studentin erstmals anwesend
Ahaus/Münster - Zum letzten Mal habe er seine Schwester gesehen, als er einen Film im Fernsehen schaute. Im Prozess um den Mord an einer Flüchtlingshelferin aus Ahaus sagte am Dienstag ihr 19-jähriger Bruder als Zeuge vor dem Landgericht Münster aus. Der Angeklagte selbst schweigt weiterhin. Von Klaus Möllers
„Sie hat gefragt, warum ich sie nicht zum Mitgucken gerufen habe“, erinnerte sich der Bruder des Mordopfers am Dienstag. Kurz darauf, um viertel vor zwölf in der Nacht vom 10. auf den 11. Februar, habe die Schwester noch einmal das Haus verlassen. Etwa um drei Uhr sei er wieder wach geworden: Der Familie wurde mitgeteilt, dass seiner Schwester etwas passiert ist. Er habe versucht, sie auf ihrem Handy zu erreichen, was aber ausgestellt war.
Mutter zum ersten Mal beim Prozess dabei
Während der Bruder am Zeugentisch aussagte, fing die Mutter auf der Nebenklagebank laut an zu weinen und wurde von ihren Angehörigen aus dem Saal gebracht. Die Mutter war, im Gegensatz zum Vater und dem Bruder des Opfers, zum ersten Mal beim Prozess anwesend. Schließlich schleuderte der junge Mann eine Flasche zu Boden und fluchte in Richtung des Angeklagten, bevor den Saal verließ.
Mutter erstmal dabei Während der Bruder am Zeugentisch aussagte, fing die Mutter auf der Nebenklagebank laut an zu weinen und wurde von ihren Angehörigen aus dem Saal gebracht. Die Mutter war, im Gegensatz zum Vater und dem Bruder des Opfers, zum ersten Mal beim Prozess anwesend. Schließlich schleuderte der junge Mann eine Flasche zu Boden und fluchte in Richtung des Angeklagten, bevor den Saal verließ.
Angeklagter schweigt Auch am vierten Verhandlungstag blieb der mutmaßliche Täter, ein 28 Jahre alter abgelehnter Asylbewerber aus Nigeria, dabei, nichts zur Tat sagen zu wollen, wie sein Anwalt erklärte. Mehr Aufschluss über die Vorgeschichte gab allerdings sein ehemaliger Mitbewohner (20) in der Flüchtlingsunterkunft Am Kalkbruch. Die 22-Jährige sei für ihn selbst „eine Freundin“ gewesen. Mit dem Angeklagten hingegen habe sie ein „sexuelles Verhältnis“ gehabt. Dass wisse er, weil er „es gesehen“ habe, als sie in dem Doppelzimmer der beiden Männer „mal die Tür nicht zugemacht haben“. Studentin war Praktikantin im Wohnheim Offenbar sah die Studentin, die ein Praktikum in der Einrichtung absolvierte, in dem Angeklagten letztlich „nur einen Freund“, wie der 20-Jährige darlegte. Die Frau habe dann ein sexuelles Verhältnis mit einem Bekannten des Zeugen angefangen, den er ihr auf einer Zugfahrt vorgestellt habe. Der Mann (32) wiederum erklärte im Zeugenstand, dass er zu der Zeit von seiner Frau und seinen Kindern getrennt gelebt habe. Eine feste Beziehung hätten weder die Studentin noch er selbst im Sinn gehabt. Von dem Verhältnis der 22-Jährigen zum Angeklagten habe er erst nach ihrem Tod erfahren. „Ich wusste nichts von ihm. So wie er wohl nichts von mir.“ Sie habe lediglich einmal erzählt, dass ein Bewohner der Unterkunft „handgreiflich“ geworden sei. Er habe ihr geraten, die Polizei einzuschalten. Was sie aber wohl nicht getan habe. Studentin der Sozialen Arbeit in Enschede Die junge Frau war Studentin der Sozialen Arbeit in Enschede und lebte mit ihrer Familie seit sieben Jahren in Ahaus. Am Tag des Verbrechens arbeitete sie morgens für ihr Praktikum und am frühen Abend erstmalig in einem neuen Nebenjob in einer Pizzeria, wo sie Anrufe für Bestellungen entgegennahm.
Angeklagter flüchtete in die Schweiz Eine Mitarbeiterin des Flüchtlingswohnheims hatte der Polizei nach der Tat den Hinweis gegeben, dass sich Blutspuren in dem Haus befänden, vor allem vor der Tür des Nigerianers, erklärte der Leiter der Mordkommission in dem Fall am Dienstag bei Gericht. Der Angeklagte hatte sich bereits in Richtung Schweiz abgesetzt. „Er hat auf dem Vorplatz des Baseler Hauptbahnhofes Polizisten angesprochen, weil er einen neuen Asylantrag stellen wollte“, sagte der Kriminalist. Dabei nannte er seine richtige Identität und wurde er wegen eines bereits existierenden internationalen Haftbefehls für den Schengen-Raum festgenommen.
Das Schwurgericht Münster hat im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Flüchtlingshelferin aus Ahaus ein Urteil gesprochen gesprochen worden: Der Angeklagte muss 13 Jahre in haft. Der 28-Jährige soll die Studentin im Februar aus Eifersucht erstochen haben.
Flüchtlingshelferin erstochen: 13 Jahre Haft Jörn Hartwich 12.10.2017 - 01:11 Uhr
MÜNSTER. Nach dem gewaltsamen Tod einer Flüchtlingshelferin aus Ahaus im Münsterland ist ein 28-jähriger Mann wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Schwurgericht Münster sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Asylbewerber aus Nigeria im Februar 2017 auf offener Straße 21 Mal auf die 22 Jahre alte Studentin eingestochen hat. Mit dem Urteil blieben sie unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft wegen Mordes beantragt hatte. Nach dem gewaltsamen Tod einer Flüchtlingshelferin aus Ahaus im Münsterland ist ein 28-jähriger Mann wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Schwurgericht Münster sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Asylbewerber aus Nigeria im Februar 2017 auf offener Straße 21 Mal auf die 22 Jahre alte Studentin eingestochen hat. Mit dem Urteil blieben sie unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft wegen Mordes beantragt hatte.
Der Nigerianer war 2015 nach Deutschland eingereist. In einer Flüchtlingsunterkunft in Ahaus hatte er die junge Frau kennengelernt. Zwischen beiden hatte es im September 2017 auch eine kurze intime Beziehung gegeben, die aber schnell wieder beendet war. Laut Urteil hatte der Angeklagte bis zur Tat vergeblich versucht, die Studentin für sich zurückzugewinnen. „Er spionierte ihr nach und tauchte an Orten auf, an denen auch sie war“, sagte Richterin Gabriele Böhner. Dadurch habe sich die 22-Jährige massiv bedrängt und verängstigt gefühlt.
Nach den Feststellungen des Gerichts war der Angeklagte schließlich mit einem Messer und einem großen Rollkoffer vor dem Haus der Flüchtlingshelferin aufgetaucht und hatte immer wieder auf sie eingestochen - in den Kopf, in den Hals und in den Körper. „Er hat sich auch von den flehentlichen Hilferufen des Opfers nicht abhalten lassen“, so Böhner. Anschließend habe er versucht, die stark blutende Frau in den mitgebrachten Koffer zu drücken.
Erst als mehrere Anwohner aufgetaucht seien, habe er die Flucht ergriffen. Der 28-Jährige war schließlich in Basel festgenommen worden. Dort hatte er versucht, unter seinem richtigen Namen erneut Asyl zu beantragen. Zu diesem Zeitpunkt war er allerdings schon per europäischem Haftbefehl gesucht worden.
Im Prozess hatte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert. An seiner Täterschaft gibt es laut Gericht allerdings keinen Zweifel. Der 28-Jährige hatte seine blutverschmierte Kleidung in der Flüchtlingsunterkunft zurückgelassen, bevor er sich auf den Weg in die Schweiz gemacht hatte.