Vergewaltigungsprozess - Mädchen über soziale Medien kontaktiert
Wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen steht ein 29-Jähriger aus Brandenburg in Dresden vor dem Landgericht. Der Mann aus Finsterwalde soll im Juni und August des vergangenen Jahres zwei 14-Jährige über soziale Medien kennengelernt und später zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.
Dresden. Wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen steht ein 29-Jähriger aus Brandenburg in Dresden vor dem Landgericht. Der Mann aus Finsterwalde soll im Juni und August des vergangenen Jahres zwei 14-Jährige über soziale Medien kennengelernt und später zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Tatorte waren demnach Allstedt in Sachsen-Anhalt und Radebeul bei Dresden.
Mit dem ersten Opfer hat der 29-Jährige laut Anklage über Instagram Kontakt aufgenommen, über WhatsApp sexuelle Fantasien sowie freizügige Bilder ausgetauscht und 100 Euro für Sex geboten.
Als die 14-Jährige beim Treffen in Allstedt einen Rückzieher machen wollte, habe er sie im Auto festgebunden und sei mehrfach brutal über sie hergefallen, so der Vorwurf. Die zweite Jugendliche soll der Angeklagte wenig später mit Bildern, die sie ihm zuvor über das Netz geschickt hatte, erpresst und ebenfalls missbraucht haben.
Der Produktionsarbeiter ist in Untersuchungshaft. Für den Prozess vor der Jugendkammer sind insgesamt vier Verhandlungstage eingeplant, das Urteil wird am 10. März erwartet.
14-Jährige mit Hundehalsband gefesselt Haftstrafe für Vergewaltiger aus Finsterwalde 10.03.17, 15:52 Uhr
Dresden - Wegen Vergewaltigung und Nötigung zweier 14-Jähriger hat das Landgericht Dresden am Freitag einen Mann aus Finsterwalde (Brandenburg) zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Jugendschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige die Teenager aus Allstedt (Sachsen-Anhalt) und Radebeul nacheinander über Instagram kontaktiert und zum Geschlechtsverkehr gezwungen hat.
Dabei soll er sie auch mit einer Art Hundehalsband gefesselt und die Taten gefilmt haben. Er habe sich ganz gezielt junge unerfahrene Mädchen ausgesucht und das ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter, Andreas Ziegel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kammer folgte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Laut Anklage hatte der Mann mit den 14-Jährigen erst über das Internet sexuelle Fantasien und freizügige Bilder ausgetauscht, dann Geld gegen Sex geboten und Treffen vereinbart. Als die Erste dabei im Juni 2016 einen Rückzieher machen wollte, band er sie im Auto fest und fiel mehrfach brutal über sie her. Die Andere erpresste er danach im August mit deren Bildern. Die mit den Taten verbundene „erhebliche“ Erniedrigung wertete die Kammer strafverschärfend.
Der früher in der Solarbranche Beschäftigte, der in Untersuchungshaft ist, hatte in der weitgehend nichtöffentlichen Verhandlung behauptet, dass die Mädchen einverstanden und das Geschehen abgesprochen war. (dpa)