Streit um laute Partys eskaliert Mann gesteht Axt-Mord an Mitbewohner
Der tagelange Lärm seines Mitbewohners raubt einem Mann aus dem Münsterland den Schlaf. Dann brennen ihm "die Sicherungen durch" und er greift zu einer Axt.
Ein 41-Jähriger aus dem münsterländischen Coesfeld hat vor Gericht gestanden, im Juni 2013 einen Mitbewohner mit einer Axt erschlagen zu haben.
Die in einen Plastiksack gewickelte Leiche des 38-Jährigen wurde erst vier Monate später in einem Waldstück entdeckt. Hintergrund der Tat sei ein Streit um zu laute Partymusik gewesen. "Mir sind die Sicherungen durchgebrannt", sagte der Angeklagte vor dem Schwurgericht Münster.
Täter und Opfer lebten demnach damals mit sechs weiteren Menschen, darunter die Ehefrau des Täters, in einer Wohngemeinschaft auf einem Bauernhof. Nach Angaben des 41-Jährigen wurde dabei manchmal tagelang mit lauter Techno-Musik und Drogen gefeiert. In der Nacht zum 24. Juni 2013 habe er jedoch endlich einmal schlafen wollen.
Die Polizei hatte den Angeklagten zwar schon kurz nach dem Leichenfund als möglichen Täter im Visier, seine Festnahme erfolgte jedoch erst 2016 - nach einer Aussage seiner Ehefrau, die offenbar in die Tat eingeweiht war.
Ein Urteil in dem Prozess soll im kommenden Februar fallen.
Totschlags-Prozess Nach tödlicher Axt-Attacke: Zehn Jahre Freiheitsstrafe für Coesfelder
Totschlags-Prozess : Nach tödlicher Axt-Attacke: Zehn Jahre Freiheitsstrafe für Coesfelder Das Landgericht Münster sah es erwiesen an, dass der 41-jährige Angeklagte (M.) im Sommer 2013 seinen Mitbewohner mit einer Axt erschlagen und die Leiche anschließend im Wald versteckt hat. Foto: dpa
Coesfeld/Münster - Nach vier Verhandlungstagen sprach die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Münster am Dienstag einen 41-Jährigen nach einer tödlichen Axt-Attacke auf seinen Mitbewohner schuldig. Der Coesfelder wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Urteilsbegründung:
Von Mirko Ludwig
Der Vorsitzende Richter folgte mit seinem Urteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die für dieses Strafmaß plädiert hatte. In der Urteilsbegründung wurde festgehalten, dass der Coesfelder am 24. Juni 2013 seinen Mitbewohner mit einer Axt erschlagen und dessen Leiche anschließend in einem Waldstück in Coesfeld-Höven versteckt hatte.
Zur Vorgeschichte:
In der Wohngemeinschaft des 41-Jährigen in Coesfeld gab es laufend Spannungen zwischen dem 41-Jährigen und seinem Opfer. Streitpunkte waren die Lautstärke, in der das Opfer in der Wohngemeinschaft Musik hörte, sowie der Umstand, dass dieses sein eigenes Zimmer mit Gegenständen von einem Wertstoffhof "zumüllte". Ständige Reibereien zwischen beiden Männern prägten das Zusammenleben.
Wie das Gericht weiter ausführte, versuchte das spätere Opfer mit seinem Verhalten, den 41-Jährigen aus der Wohngemeinschaft heraus zu mobben. Das Motiv hierfür war, dass der damals 38-Jährige das Zimmer des Coesfelders übernehmen wollte. Das Opfer verhielt sich dem 41-Jährigen gegenüber feindselig, heißt es in der Urteilsbegründung.
Wortgefecht eskalierte In der Tatnacht lauerte der Coesfelder seinem Opfer in einem Waldstück auf, nachdem dieses von einem Besuch des Wertstoffhofes zurückkehrte. Der 41-Jährige führte eine Axt bei sich und hatte die Absicht, hiermit den Mitbewohner zu beeindrucken, ihm zu drohen und zur Rede zu stellen.
Mitbewohner-mit-Axt-erschlagen_image_630_420f_wn Drei Jahre waren nach der tödlichen Attacke bereits vergangen, bis der Täter verurteilt wurde. Foto: dpa
Es entwickelte sich eine verbale Auseinandersetzung, in der das spätere Opfer dem Täter Widerworte gab und beleidigte. Die Provokationen führten schließlich zum Gewaltausbruch: Der 41-Jährige schlug vier Mal massiv auf den Mitbewohner ein und verletzte diesen im Brust-, Kopf- und Schulterbereich. Das Opfer wehrte sich vergeblich.
Der Mann verstarb noch am Tatort an seinen inneren Blutungen. Anschließend hatte der Angeklagte die Leiche in eine Zeltplane gewickelt und in einem nahegelegenen Waldstück versteckt, wo sie im Oktober 2013 zufällig aufgefunden wurde.
Der 41-Jährige war 2013 nach der Tat sofort in Verdacht geraten. Doch die Beweise reichten nicht aus. Im Sommer 2016 aber offenbarte sich seine Frau einer Bekannten. Kurz darauf war auch die Polizei informiert und es wurde erneut gegen ihn ermittelt.
Angeklagter war voll schuldfähig Da der Leichnam erst später in bereits verwestem Zustand entdeckt worden war, konnten die Verletzungen nur teilweise bei der Obduktion genauer diagnostiziert werden. Festgestellt wurde hierbei, dass eine Elle gebrochen war - was als Beweis für Abwehrbewegungen des Opfers angesehen wird -, eine Schulter komplett sowie der Schädel zum Teil zertrümmert worden war.
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Bei der Urteilsfindung wurde dem 41-Jährigen zugute gehalten, dass er grundsätzlich geständig war, obwohl er Erinnerungslücken anführte. Ein Gutachter hatte beim Coesfelder zwar eine Persönlichkeitsstörung festgestellt, dennoch wurde der 41-Jährige als voll schuldfähig eingestuft.
Negativ ausgelegt wurde insbesondere die Brutalität, mit der der Täter mit der Axt auf sein Opfer eingeschlagen hatte. Außerdem war der 41-Jährige zum Zeitpunkt der Tat erneut straffällig geworden, da er nach zwei anderen Vergehen, für die er im Vorfeld verurteilt worden war, unter Bewährung stand.