51-Jährige in Ahlener Wohnung tot aufgefunden Ehemann steht im Verdacht, Frau erwürgt zu haben Mann vorläufig festgenommen
Kurz nach Mitternacht hatte sich am Neujahrstag ein 52-jähriger Ahlener bei der Polizei in Warendorf gemeldet und gesagt, seine Ehefrau liege tot in der Wohnung.
Frau lebte von ihrem Ehemann getrennt
"Der hinzugerufene Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen", sagte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. Der Ehemann steht nach ersten vorläufigen Ermittlungen im Verdacht, seine Frau erwürgt zu haben. Sie habe etwa seit einem halben Jahr getrennt von dem Mann gelebt. Offensichtlich ist ein Streit zwischen den Eheleuten eskaliert.
Mordkommission hat Ermittlungen übernommen
Zur genauen Klärung der Tatumstände und der Tatbeteiligung hat eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Münster die Ermittlungen übernommen. Der tatverdächtige Ehemann wurde am Sonntag (01.01.2017) vorläufig festgenommen, er wird nach der ersten Vernehmung einem Haftrichter vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft hat zur Klärung der Todesursache die Obduktion der getöteten Frau beantragt.
Ahlen/Münster (at) - Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen den 52-jährigen Ahlener, der in der Silvesternacht seine Frau (51) getötet hatte, Anklage wegen Totschlags erhoben. Ihm wird vorgeworfen, kurz nach Mitternacht seine Ehefrau nach einem verbalen Beziehungsstreit erwürgt zu haben.
Anklage wegen Totschlags erhebt die Staatsanwaltschaft Münster gegen einen 52-jährigen Ahlener, der seine Frau in der Silvesternacht erwürgt hatte.
Der angeklagten Tat war eine vorübergehende Trennung der Eheleute im Frühjahr 2016 vorausgegangen. Diese Trennung hatten der Angeschuldigte und seine Ehefrau schon ein halbes Jahr später wieder beendet und für das Jahr 2017 einen Neuanfang geplant. Der Angeschuldigte lebte bereits überwiegend in die Wohnung der Getöteten an der Selma-Englisch-Straße.
Nach den Ermittlungen soll die Ehefrau gegen Ende des Streits in der Tatnacht vermutlich aus Eifersucht wegen einer lockeren Bekanntschaft des Angeschuldigten zu einer anderen Frau erklärt haben, den Neustart der Ehe nicht mehr zu wollen. Der Angeschuldigte, der nach der angeklagten Tat selbst die Polizei gerufen hatte, hat im Ermittlungsverfahren die Tötung seiner Ehefrau eingeräumt. Er hat allerdings auch angegeben, nicht damit gerechnet zu haben, dass seine Frau sterben könnte.
Das Landgericht Münster hat über die Zulassung der Anklageschrift zu entscheiden.
Totschlag in Ahlen an Silvester? Gebürtiger Hammer vor Gericht 26.06.17 13:00
Hamm/Ahlen - Ein schreckliches Ende nahm die Silvesternacht 2016/17 für eine 51-jährige Ahlenerin. Ihr 52 Jahre alter Ehemann erwürgte sie nach einem Streit um 0.45 Uhr am Neujahrstag in der gemeinsamen Ahlener Wohnung.
Jetzt muss sich der in Heessen geborene Mann für diese Tat vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster verantworten. Gegenstand des Streits zwischen den Eheleuten soll laut Anklage der Kontakt des Angeklagten zu einer anderen Frau über Facebook gewesen sein. Allerdings soll dabei keine intime Beziehung bestanden haben. Nachdem die verbale Auseinandersetzung eskaliert war, soll der Mann zunächst mit einem dicken hölzernen Küchenbrett mehrfach auf Kopf und Körper seiner Frau eingeschlagen haben. Dann würgte er sie bis zum Eintritt des Todes.
Schluchzend saß der 52-Jährige zu Prozessbeginn auf der Anklagebank, forderte anschließend aber die Absetzung seines Pflichtverteidigers. Der Anwalt räumte ein, dass auf dieser Basis keine Verteidigung möglich sei. Das Gericht folgte dieser Auffassung und entließ ihn. Daraufhin übernahm ein kurzfristig hinzu gerufener Rechtsanwalt die Verteidigung. Er wird mit dem Angeklagten zunächst in der U-Haft in der JVA Bielefeld sprechen, bevor am 5. Juli erste Zeugen vor Gericht erscheinen. - mam
teilen Prozess um Totschlag in Silvesternacht geht weiter
am Donnerstag, 06.07.2017 Lokalnachrichten
Weil er seine Frau in der Silvesternacht erwürgt haben soll, steht ein Ahlener seit dem vergangenen Monat vor dem Landgericht Münster. Die Anklage lautet auf Totschlag, gestern war zweiter Verhandlungstag im Prozess gegen den 52-jährigen . Er will sich an die Tat nicht mehr erinnern können. Den Blackout wollte ihm die Staatsanwaltschaft aber gestern nicht abnehmen. Im Gerichtssaal wurde deswegen der Mitschnitt des Notrufs abgespielt, den der Ahlener damals aus der Selma-Englisch-Straße abgesetzt hatte: Darin sagt er klar und deutlich: „Ich glaube, ich habe meine Frau umgebracht. Ich habe sie erwürgt“. In der Silvesternacht hatte es Streit wegen der ständigen Eifersucht seiner Frau gegeben, sagte der Angeklagte aus. Er räumte auch ein, seiner Frau in der Vergangenheit mehrmals untreu gewesen zu sein. Der Prozess wird in knapp zwei Wochen fortgesetzt.
Im Fall des Ahleners, der in der Silvesternacht seine Frau erwürgt haben soll, fordert der Staatsanwalt zwölf Jahre Haft wegen Totschlags. Vor dem Landgericht Münster sind gestern die Plädoyers vorgetragen worden. Der Staatsanwalt unterstellte dem Angeklagten eine direkte Tötungsabsicht. Er habe während der Tat eine anhaltende Brutalität an den Tag gelegt. Die Verteidigung verzichtete darauf, für ein bestimmtes Strafmaß zu plädieren. Wegen der Erinnerungslücke des Angeklagten lasse sich nicht endgültig klären, wie es zu der Tat gekommen sei. Dieses Blackout nahm der Staatsanwalt dem Angeklagten nicht ab. Das Urteil soll am 11. August gesprochen werden.
52-Jähriger muss zehn Jahre in Haft Auch zur Urteilsverkündung ließ sich der Angeklagte von einem Strafverteidiger begleiten. Der 52-Jährige befindet sich seit Neujahr in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils bestehen.
Auch zur Urteilsverkündung ließ sich der Angeklagte von einem Strafverteidiger begleiten. Der 52-Jährige befindet sich seit Neujahr in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils bestehen. Foto: Klaus Möllers
Ahlen?/?Münster - Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren hat das Landgericht Münster am Freitag den 52-jährigen Ahlener verurteilt, der in der Silvesternacht seine Frau geschlagen und gewürgt hatte. Sie hatte den Angriff nicht überlebt.
Von Klaus Möllers
Zu zehn Jahren Gefängnis hat das Landgericht in Münster am Freitag den 52 Jahre alten Ahlener verurteilt, der in der Silvesternacht seine Ehefrau geschlagen und dann erwürgt haben soll. Die Vorsitzende Richterin sprach von einer „brutalen Tatausführung“. Der Mann habe es anscheinend nicht ertragen können, dass die 51-Jährige ihn mit seinem Hang, fremdzugehen, konfrontierte.
Die Altenpflegerin sei an Ersticken und Bluteinatmung gestorben und vorher „mindestens fünf Minuten lang gewürgt“ worden, schilderte die Richterin. Dabei nahm sie Bezug auf ein Gutachten jenes Arztes, der die Obduktion an der Leiche der Frau vorgenommen hatte.
Ihr Mann habe sie „mit deutlicher Kraft“ mit einem Holzbrettchen geschlagen, so dass sich sogar das Muster ihres Oberteils auf die Haut durchgedrückt habe. Das Opfer erlitt laut dem Mediziner Verletzungen und Brüche im Bereich von Gesicht, Hals und Schulter. Dass er seine Frau dann so lange gewürgt habe, „lässt keinen anderen Schluss zu, als dass er ihren Tod beabsichtigte“, so die Richterin weiter.
Paar wollte Neuanfang Wie sich während der Verhandlung herausgestellt hatte, wollte das Paar nach einer mehrmonatigen Trennung einen Neuanfang probieren. Obwohl schon die erste Ehe des Ahleners gescheitert war, weil er mit der Nachbarin eine Liaison hatte, ging er später auch seiner zweiten Frau – bei einem Montageeinsatz – fremd.
Am Silvesterabend war seine Neigung, sexuelle Kontakte über das Internet zu suchen, offenbar wieder Thema, weil er mit einer Frau aus Ahlen per Handy chattete. Während des Feuerwerks soll er seine Frau zwar gebeten haben, „alles Vergangene zu vergessen und gemeinsam neu anzufangen“. Doch sie habe ihm anscheinend nicht mehr geglaubt: „Sie hat angesichts seiner vorgespielten Zuverlässigkeit seiner Treue nicht mehr getraut“, formulierte es die Vorsitzende.
Als es dann zu einem Telefonat zwischen der Bekannten aus Ahlen und seiner Frau gekommen sei und die 51-Jährige ihm dann erneut vorwarf, sich nicht von dieser Bekanntschaft fernzuhalten, habe er wohl „eine Mischung aus Demütigung, Wut und Hilflosigkeit“ empfunden. Und sei aggressiv geworden. Er habe sein Handy auf den Tisch geknallt und gesagt: „Das liegt doch alles an Deiner Spioniererei“.
Zurechnungsfähig trotz "Erinnerungslücke" In seinem Teilgeständnis hatte der Ahlener angegeben, sich an die Minuten der Tat nicht mehr erinnern zu können. Für den psychiatrischen Gutachter im Prozess war solch eine „Erinnerungslücke“, sofern sie denn bestanden habe, kein Beleg für eine „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“, die seine Zurechnungsfähigkeit infrage stellen könnte. Zudem war der 52-Jährige – wie auch seine Frau – nüchtern.
Merkmale eines Mordes sah die Strafkammer juristisch nicht, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Der Strafrahmen für „Totschlag“ liegt bei fünf bis 15 Jahren Haft. Zugute hielt das Gericht dem Täter, dass er geständig gewesen, die Polizei gerufen und nicht vorbestraft gewesen sei.
„Ihm fehlt die Bereitschaft, Ursachen für Konflikte bei sich zu suchen und nicht nur bei anderen.“