Lebenslange Haft für ehemalige Pfleger in Lambrechter Seniorenheim
Drei ehemalige Mitarbeiter eines Seniorenheims in Lambrecht (Kreis Bad Dürkheim) müssen wegen zweifachen Mordes lebenslang hinter Gitter - so das Urteil des Frankenthaler Landgerichts. Die Verteidigung will in Revision gehen.
Das Gericht verurteilte eine 27-jährige Altenpflegerin und zwei Pflegehelfer im Alter von 25 und 49 Jahren wegen zwei Morden, Körperverletzung, sexuellen Missbrauchs und weiterer Vergehen an Heimbewohnerinnen in unterschiedlicher Beteiligung. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest.
Dokumentiert wurden die Taten des Trios in einer gemeinsamen Chatgruppe, die sie "Panzerknacker" genannt hatten. Dort schickten die Beschuldigten sich laut Staatsanwaltschaft via Smartphone Videos, auf denen sie Bewohner quälten - und sie sollen sich angefeuert haben, als sie zwei Seniorinnen töteten.
Urteil mit Fassung aufgenommen
Die drei Angeklagten nahmen das Urteil am Dienstag äußerlich gefasst auf. Sie müssen mindestens 15 Jahre ins Gefängnis. Erst dann wird frühestens eine Haftentlassung geprüft. Das Gericht verurteilte alle drei wegen Mordes - obwohl beim ersten Mord an einer Heimbewohnerin im Dezember 2015 nur einer der Angeklagten die Tat auch wirklich ausführte: Der 25-jährige Pfleger. Der Mord sollte die Gruppe zusammenschweißen, so der Plan des Trios.
"Jetzt klebt Blut an unseren Händen"
Nach der Tat tauschten sie Handynachrichten aus und schrieben sich: "Jetzt klebt Blut an unseren Händen, das verbindet uns mehr als zuvor." Trotzdem konnte der Anwalt der 27-jährigen Angeklagten die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht nachvollziehen. Er hatte eine Verurteilung seiner Mandantin wegen Beihilfe zu einem Tötungsdelikt und maximal sieben Jahre Haft gefordert. Die Frau habe nur unterstützt, aber eben nicht aktiv gehandelt. Beim ersten Mord plante das Trio, eine Heimbewohnerin mit einer Überdosis Insulin zu töten.
Wie "live dabei"
Die Tat führte der 25-Jährige in dem Heim aus, die anderen Angeklagten waren schon zu Hause und feuerten ihren Komplizen per Handychat an. "Beinahe live mit dabei" seien die beiden anderen Angeklagten gewesen. Vor allem die junge Frau habe sich stark eingebracht. Sie habe auf eine Nachricht des jungen Pflegers bestanden, sobald die Seniorin tot sei.
"Gefühllos und geltungssüchtig"
Als die Frau durch das Insulin nicht starb, schlug die Altenpflegerin vor, sie mit einem Kissen zu ersticken. Für das Gericht eine klare Mittäterschaft. "Unser erster Mord!" - verkündete sie später im gemeinsamen Chat. Gefühllos und geltungssüchtig seien die Täter, außerdem habe die Gruppendynamik eine Rolle gespielt. Sie demütigten die Heimbewohner, zwangen eine Frau beispielsweise, Urin zu trinken oder bewarfen eine andere mit hartem Gebäck im Gesicht, bis diese blutete. Sie legten demenzkranken Senioren Käse-und Schinkenscheiben auf den Kopf, um sie damit zu fotografieren.
"Herren über Leben und Tod"
Die Angeklagten wollten dem Urteil zufolge ihre "narzisstischen Machtgefühle" ausleben, sich in dem Lambrechter Pflegeheim zu "Herren über Leben und Tod aufspielen" und sie hatten es genossen, "Macht über das Schicksal anderer" zu haben.
Überforderung kein Motiv
Arbeitsbelastung oder Überforderung sah das Gericht nicht als Motiv. Denn offenbar hätten die drei noch genug Zeit gehabt, während ihrer Arbeit im Heim Senioren zu demütigen und während der Dienste zu chatten.
Verteidiger prüfen Revision
Wegen des hohen Strafmaßes kündigten die Verteidiger aller drei Angeklagten an, eine Revision zu prüfen. Der Anwalt der 27-Jährigen etwa bezweifelte, dass für seine Mandantin eine Mittäterschaft bei der Ermordung der 85-Jährigen festgestellt werden kann, wenn sie während der Tat zu Hause im Bett lag.
Zudem kritisierten die Verteidiger des 49-Jährigen, dass sich die Anklage größtenteils auf die Chats als Beweismittel stütze - bei diesen Unterhaltungen habe es sich nach ihrer Ansicht zum Teil aber um Fantasien oder Rollenspiele gehandelt.
Urteil in Frankenthaler Mordprozess: Drei Ex-Pflegekräfte zu lebenslanger Haft verurteilt
LAMBRECHT AWO begrüßt Urteil Seniorenmorde Die Verantwortlichen des AWO-Seniorenheimes in Lambrecht zeigen sich erleichtet über das Urteil des Landgerichtes Frankenthal. Drei ehemalige Pflegedienstmitarbeiter sind wegen Mordes an zwei Heimbewohnern zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.
Der Geschäftsführer der AWO Pfalz sagte, es sei wichtig, dass die Täter nun keinem pflegebedürftigen Menschen mehr schaden können. Trotz der Taten habe keine Familie dort betreute Angehörige woanders untergebracht. Ein Gutachter hatte zuvor herausgefunden, dass die AWO Pfalz keine Mitverantwortung für die Straftaten hat. Als Konsequenz aus den Taten hatte die AWO Schulungsprogramme für die Mitarbeiter erarbeitet. Beschäftigte müssen beispielsweise die Station, in der sie eingesetzt sind, nun monatlich wechseln, damit eingefahrene Prozesse aus einem anderen Blickwinkel betrachtet werden können. Und die Beschäftigten der AWO dürfen zudem während
Urteil gegen ehemalige Altenpfleger aus Lambrecht rechtskräftig. Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilungen wegen Mordes und anderer Straftaten
Beschluss vom 5. September 2019 – 4 StR 611/18
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hatte drei Angeklagte wegen Mordes in einem bzw. zwei Fällen, Beihilfe zum Mord sowie einer Vielzahl weiterer Straftaten (Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Diebstahl u.a.) jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und festgestellt, dass ihre Schuld besonders schwer wiegt. Alle ausgeurteilten Straftaten wurden von den Angeklagten im Zusammenhang mit ihrer altenpflegerischen Tätigkeit in einem Seniorenheim in Lambrecht begangen. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der Angeklagten das Urteil in einigen Randpunkten korrigiert. Die Verurteilungen wegen der Tötungsdelikte hatten jedoch jeweils Bestand. Nach den hierzu getroffenen Feststellungen hatten zwei der Angeklagten gemeinsam eine Heimbewohnerin getötet, indem sie ihr eine Überdosis Insulin verabreichten und sie später mit einem Kissen erstickten. Der dritte Angeklagte bestärkte sie in ihrem Vorhaben und leistete dadurch Beihilfe. Eine zweite Heimbewohnerin wurde von zwei der Angeklagten durch Insulininjektionen getötet. Da sich das erstinstanzliche Urteil insoweit als rechtsfehlerfrei erwiesen hat, ist es bei allen drei Angeklagten bei den vom Landgericht verhängten lebenslangen Freiheitsstrafen und der Feststellung der besonderen Schuldschwere verblieben. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Vorinstanz:
Landgericht Frankenthal (Pfalz) - Urteil vom 26. Juni 2018 – 1 KLs 5220 Js 43075/16
Karlsruhe, den 21. Oktober 2019
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