POL-FB: Verkehrsunfall erweist sich als versuchtes Tötungsdelikt 05.11.2016 – 17:16 Friedberg (ots) - Gemeinsame Presseerklärung vom 05.11.2016
Reichelsheim: Verkehrsunfall erweist sich als versuchtes Tötungsdelikt
Wie bereits berichtet, ereignete sich am gestrigen Nachmittag gegen 14 Uhr auf der L 3186 ein schwerer Unfall zwischen Beienheim und Weckesheim. Es kam zu einer Kollision im Begegnungsverkehr.
Dabei wurde eine 50 Jahre alte Frau aus Echzell in ihrem Fahrzeug eingeklemmt und schwer verletzt. Sie musste notoperiert werden, befindet sich aber aktuell außer Lebensgefahr. Der Fahrer des unfallgegnerischen Pkws, ein 48 Jähriger aus Hungen, wurde hingegen nur leicht verletzt.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden die Fahrzeuge sichergestellt und ein Sachverständiger hinzugezogen. Die Unfallursache blieb zunächst unklar. Kurz vor der Operation im Krankenhaus teilte die Geschädigte jedoch mit, dass es sich bei dem Unfallgegner um ihren Ex-Freund handeln würde, der offenbar die erst kürzlich erfolgte Trennung nicht verkraftet habe. Da die bislang am Unfallort festgestellte Spurenlage mit der Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung in Einklang zu bringen war, wurde der Hungener durch die Polizei Friedberg gestern Abend festgenommen.
Am heutigen Tag beantragte die Staatsanwaltschaft Gießen Haftbefehl gegen den 48 Jährigen, der den Tatvorwurf bislang bestreitet. Das Amtsgericht Friedberg erließ indes antragsgemäß Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der gefährlichen Körperverletzung. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen zu den genauen Tathintergründen und dem exakten Unfallhergang dauern weiterhin an.
Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei in Friedberg.
Weitere Presseauskünfte erfolgen - allerdings nicht vor kommenden Montag - ausschließlich über die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Gießen.
hello Eine lange Haftstrafe und Führerschein Entzug auf Lebenszeit. Dazu die Kostenübernahme plus Schmerzensgeld. Wäre angemessen. Sodenn sich der Tatvorwurf als zutreffend erweißt. lg eugene
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