Leipzig - Wenige Tage nach dem sexuellen Missbrauch einer Zehnjährigen in Leipzig/Mockau auf ihrem Schulweg ist der Täter trotz Öffentlichkeitsfahndung noch nicht gefasst. Die Polizei veröffentlichte nach Beschreibung des Mädchens ein Phantombild.
Nun hat die Grundschule, auf die das Mädchen geht, alle Eltern der rund 300 Schüler der 66. Grundschule in der Rosenowstraße gewarnt. Wie die „Leipziger Volkszeitung (LVZ)“ berichtet, empfiehlt die Schulleitung in einem Informationsschreiben, die Kinder möglichst nicht allein zur Schule zu schicken, lieber Frahrgemeinschaften zu nutzen.
Sexueller Übergriff auf Zehnjährige in Leipzig: Schule warnt Eltern
„Wir bitten Sie wachsam zu sein, die Angelegenheit sensibel zu betrachten und beruhigend auf Ihre Kinder einzuwirken“, zitiert die LVZ die Schulleiterin. Das Mädchen war am Donnerstagmorgen auf dem Weg zur Schule von einem bislang unbekannten Mann - zwischen 30 und 40 Jahre alt, schwarze Wollmütze, Stopplebart, blaues Fahrrad - zunächst angefahren. Wenig später verging sich der Mann an dem Kind.
Personenbeschreibung des Täters:
Alter: 30 – 40 Jahre Größe: 1,80 – 1,85 m groß kurze, braune Haare schlanke Gestalt Bartstoppeln im Gesicht Bekleidung: schwarze Jeans, schwarze Jacke, schwarze Wollmütze vorn mit weißer Aufschrift, schwarze fusselige Handschuhe, schwarzer Rucksack/evtl. „Jack Wolfskin“ mitgeführtes Fahrrad mit blau-weißem Rahmen (hinten blau, vorn weiß), weiße Aufschrift.
Hinweise nimmt die Leipziger Kripo unter der Telefonnummer: (0341) 966 4 6666, und/oder unter der Adresse Dimitroffstraße 1, in 04107 Leipzig bzw. jede sonstige Polizeidienststelle entgegen. (mz/ibo)
Sachsens schlimmster Kinderschänder legt erschütterndes Geständnis ab
Von Alexander Bischoff
Leipzig - Wenigstens hat er seinen Opfern den Auftritt vor Gericht erspart. Sachsens schlimmster Kinderschänder, der wegen 67-fachen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagte Andy S. (33), legte gestern ein umfangreiches Geständnis ab. Mit erschütternden Details!
Das Abscheuliche selbst in Worte zu fassen, dazu fehlte dem Angeklagten der Mut. So überließ es Andy S. seinem Anwalt Dr. Malte Heise, zu erläutern, wie er insgesamt fünf Kinder auf widerlichste Weise missbrauchte.
Der Fall Fiona*: Im Oktober 2016 fing der vorbestrafte Kinderschänder die damals Zehnjährige auf dem Schulweg ab, zerrte sie in ein Gebüsch und verging sich an ihr. Er habe sich nach der Trennung von seiner Freundin „hilflos und völlig allein“ gefühlt, ließ S. erklären. Fiona habe er zufällig auf dem Weg zur Arbeit gesehen und plötzlich einen „Tunnelblick“ bekommen ...
Der Fall Felix* (9): S. gestand, den Sohn einer Bekannten insgesamt acht Mal schwerst missbraucht zu haben. Weil er eigentlich auf kleine Mädchen steht, musste sich Felix auf Geheiß seines Peinigers Mädchensachen anziehen und Windeln tragen. S. räumte zudem ein, den Jungen beim Sex auch gefesselt und geknebelt zu haben. Besonders pervers: Das Kind musste sich einmal sogar einen Gürtel mit Kunstpenis anlegen und damit das Sex-Monster anal befriedigen.
Die Fälle Laura* (9), Dora* (6) und Jenny* (8): S. gestand, die Töchter seiner Ex-Partnerinnen in insgesamt 39 Fällen missbraucht zu haben, teilweise im Bett neben der schlafenden Mutter.
Durch das umfangreiche Geständnis konnte das Gericht auf die Vernehmung aller Kinder verzichten. Ein Urteil wird nächste Woche erwartet. Andy S. drohen eine lange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung.
In Leipzig ist das Urteil im Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gefallen. Das Landgericht verurteilte einen 33-Jährigen zu neun Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Ingesamt wurden ihm 47 Fälle von sexuellem Missbrauch und eine Vergewaltigung nachgewiesen. Der Angeklagte hatte zahlreiche Vergehen an Kindern gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm insgesamt mehr als 60 Fälle vorgeworfen. Die Kinder waren zwischen fünf und zehn Jahre alt.
Der Mann war wegen schweren Kindesmissbrauchs bereits vorbestraft. 2008 hatte ihn das Landgericht Zwickau zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Kritik an der Fahndung
Die Ermittler kamen dem Angeklagten durch einen Abgleich in der DNA-Datenbank auf die Spur. Sein Profil war dort wegen vielfachen Kindesmissbrauchs gespeichert worden. Die Fahndungsarbeit steht dennoch in der Kritik. Nachdem im Herbst 2016 eine Zehnjährige in Leipzig-Mockau überfallen und missbraucht worden ist, veröffentlichte die Polizei ein Phantombild des Täters - allerdings nicht im Internet. Als er dann gefasst wurde, hatte er sich bereits an drei weiteren Kindern vergangen.
Opferverbände kritisieren deshalb die richterliche Anordnung zum Veröffentlichungsverbot im Netz. Volker Pfitzner vom Weißen Ring sagte MDR SACHSEN, es seien nicht alle Chancen genutzt worden, um den Täter schnellstmöglich zu ermitteln. Und das sei wie ein K.O.-Schlag für das Opfer gewesen. Katharina Geyer von der Polizeidirektion Leipzig rechtfertigte die richterliche Verfügung. Es käme ansonsten schnell dazu, "dass ein Täter an den Pranger gestellt oder sogar Selbstjustiz geübt wird". Und das müsse in solch brisanten Fällen verhindert werden.
Sicherungsverwahrung! Dieser Typ tut keinem Kind mehr weh
Von Alexander Bischoff
Leipzig - Dieser Mann wird vermutlich nie wieder einem Kind weh tun! Gegen Sachsens schlimmsten Kinderschänder hat das Landgericht Leipzig gestern Sicherungsverwahrung verhängt. Zuvor muss Andy S. (33) noch neun Jahre Strafhaft absitzen.
Schwerer sexueller Missbrauch von Kinden in 47 Fällen, Vergewaltigung, Nötigung und Körperverletzung - so lautet der Schuldspruch der 3. Strafkammer. Und Andy S., der fünf Kindern im Alter von fünf bis zehn Jahren großes Leid zufügte (TAG24 berichtete), kann froh sein, dass er in Deutschland und nicht etwa in Amerika lebt. Denn würde man alle vom Gericht festgesetzten Tat-Einzelstrafen addieren, käme für die schweren Verbrechen von S. eine Gesamtfreiheitsstrafe von 105 Jahren heraus!
Im deutschen Recht gilt jedoch das Asperationsprinzip - so muss eine Gesamtstrafe gebildet werden, die sich an der höchsten Einzelstrafe zu orientieren hat. Mit neun Jahren blieb das Gericht ein Jahr unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Die Richter werteten das umfangreiche Geständnis von S. strafmildernd.
Für den Vorsitzenden Richter Norbert Göbel ist Andy S., der wegen Sexualstraftaten an Kindern schon über sechs Jahre im Gefängnis saß, zudem ein "klarer Fall für Sicherungsverwahrung“. Gerichtspsychiater Dr. Matthias Lammel hatte dem Angeklagten, der sich nach eigenem Bekunden schon an Kinderkleidung und -bettwäsche sexuell erregte und beim Onanieren gern Mädchensachen trug, pädophile Störungen in Kombination mit Fetischismus und Transvestitismus attestiert.
S. habe einen Hang zu Sexualstraftaten und sei fortdauernd gefährlich, so Lammels Expertise.