Ehemann verhaftet Frau (34) in Bronschhofen SG tot aufgefunden
BRONSCHHOFEN SG
Die Polizei fand heute Mittag eine tote Russin. Gemäss derzeitigen Erkenntnissen geht die Polizei von einem Gewaltverbrechen aus.
In einem Mehrfamilienhaus an der Hauptstrasse von Bronschhofen SG fand die Polizei gestern Mittag die Leiche einer 34-jährigen Russin.
Eine Nachbarin hatte die Rettungskräfte alarmiert, nachdem der Ehemann der Verstorbenen sie auf seine Frau aufmerksam gemacht hatte.
Die eingetroffenen Sanitäter konnten vor Ort jedoch nur noch den Tod der Frau feststellen. Laut Kantonspolizei St. Gallen handelt es sich bei der Verstorbenen um eine 34-jährige Russin, die sich gemeinsam mit ihrem Mann und ihrer Tochter als Asylbewerberin in der Schweiz aufhielt. Das Institut für Rechtsmedizin klärt derzeit die genauen Todesumstände ab. Der 43-jährige russische Ehemann wurde festgenommen. Bis weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen, gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Am Mittwochmittag (26.10.2016), kurz vor 12 Uhr, ist in einem Mehrfamilienhaus an der Hauptstrasse eine 34-jährige Russin tot aufgefunden worden. Gemäss derzeitigen Erkenntnissen muss von einem Gewaltverbrechen ausgegangen werden.
Der Ehemann der Verstorbenen machte eine Nachbarin auf seine Frau aufmerksam. Die Nachbarin verständigte darauf die Rettungskräfte. Die eingetroffenen Rettungssanitäter konnten vor Ort jedoch nur noch den Tod der Frau feststellen. Bei der Verstorbenen handelt es sich um eine 34-jährige Russin, die sich gemeinsam mit ihrem Mann und ihrer Tochter als Asylbewerberin in der Schweiz aufhielt. Das Institut für Rechtsmedizin klärt derzeit die genauen Todesumstände ab. Der 43-jährige russische Ehemann wurde festgenommen. Bis weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen, gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Im Oktober 2016 wurde eine 34-jährige Russin tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erhebt nun Anklage gegen den Ehemann wegen Mordes. Er soll 15 Jahre hinter Gitter. Bronschhofen: Asylbewerberin getötet Russische Asylbewerberin in Bronschhofen tot aufgefunden
Ein 43-jähriger Russe steht in Verdacht, am Morgen des 26. Oktober 2016 seine schlafende 34-jährige russische Ehefrau in einem Mehrfamilienhaus an der Hauptstrasse in Bronschhofen aus Eifersucht und Verlustängsten erwürgt zu haben. Es handelt sich dabei um eine russische Familie, die sich als Asylsuchende in der Schweiz aufhielten.
Die Untersuchung der Kantonspolizei St.Gallen und der Rechtsmedizin ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erhebt beim Kreisgericht Wil Anklage wegen Mordes und beantragt eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Ferner soll der Beschuldigte im Anschluss an die Verbüssung der Freiheitsstrafe des Landes verwiesen werden. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 26. Oktober 2016 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen beantragt zeitgleich mit der Anklageerhebung beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft für den 43-jährigen Russen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Vor einem Jahr wurde in Bronschhofen SG eine 34-jährige Russin tot in ihrem Bett aufgefunden. Nun ist ihr Mann erstinstanzlich wegen Mordes verurteilt worden.
Das Kreisgericht Wil hat am Freitagnachmittag einen Russen zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt, weil er nach Ansicht des Richters seine Ehefrau ermordet hat. Der 44-jährige Asylbewerber bestreitet die Tat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach der Verbüssung der Strafe wird der Mann, der sein Asylgesuch vor einigen Monaten zurückzog, während 15 Jahren aus der Schweiz weggewiesen.
Die 34-jährige Ehefrau des Beschuldigten wurde am 26. Oktober 2016 in der gemeinsamen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bronschhofen SG tot im Bett gefunden. Ihr Ehemann wurde festgenommen.
Egoistisches Motiv
Wie die Staatsanwältin in dem Indizienprozess am Freitag sagte, hat der Beschuldigte seine Ehefrau erwürgt, weil sie ihn verlassen wollte. Die Frau, ebenfalls Asylbewerberin, wollte nach knapp einem Jahr in der Schweiz mit der gemeinsamen Tochter nach Inguschetien zurückkehren, weil ihre Mutter im Sterben lag. Ihr Mann hätte sie nicht begleiten können, da er gemäss seinen Angaben in der Heimat politisch verfolgt wurde und bei einer Rückkehr um sein Leben hätte fürchten müssen.
Laut Anklageschrift habe seine Frau grundlos und kaltblütig getötet, wobei er die Arg- und Wehrlosigkeit seiner schlafenden Frau bewusst ausnutzte. «Der Tötungsakt dauerte bei ununterbrochener Strangulation mindestens drei Minuten», so die Anklage.
Der Beschuldigte habe nicht ohne Frau und Tochter leben wollen. Deshalb tötete er laut Anklage seine Frau nach dem egoistischen Grundsatz: «Wenn ich nicht mit ihr leben kann, muss sie gar nicht mehr leben.» Wegen Mordes verlangte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
Kein anderer Täter
Er sitze unschuldig im Gefängnis, sagte der Beschuldigte am Freitagmorgen vor Gericht und verlangte mangels Beweisen einen Freispruch. «Wir wissen nicht, was an dem Morgen passiert ist und wer die Frau getötet hat», sagte sein Verteidiger. Stichhaltige Beweise fehlten.
Zwar fand die Polizei DNA-Spuren des Beschuldigten am Hals des Opfers, und an den Fingernägeln des Beschuldigten wurden DNA-Spuren des Opfers sichergestellt. Diese Spuren könnten jedoch auch von Zärtlichkeiten zwischen den Eheleuten stammen, sagte der Verteidiger.
Wie der Richter bei der Urteilseröffnung sagte, komme kein anderer Täter als der Ehemann in Frage. Die Version des Beschuldigten sei undenkbar. Er hatte angegeben, im gemeinsamen Schlafzimmer geschlafen zu haben, während ein Unbekannter in die Wohnung eindrang und die Frau im Nebenbett erwürgte.
Mutter und Vater verloren
Das Motiv bleibt laut dem Gericht unklar. Obwohl der Beschuldigte angegeben hatte, er habe seine Frau aus Eifersucht überwacht, glaubte das Gericht nicht an einen Eifersuchtsmord. Vielmehr habe der Mann wohl aus einer diffusen Verlustangst gehandelt, was mit der relativ tiefen Strafe berücksichtigt worden sei, sagte der Richter.
Der sechsjährigen Tochter, die bei Verwandten in Russland lebt, sprach das Gericht Schadenersatz in der Höhe von 850'000 Rubel (rund 13'600 Franken) und eine Genugtuung von 20'000 Franken zu. Das Mädchen habe nicht nur ihre Mutter verloren, sondern auch den Vater, sagte die Opfervertreterin.