Erneuter Vorfall Horror-Clown lauert Kindern auf Spielplatz auf dpa, 06.05.2017 - 12:39 Uhr
Ein Horror-Clown hat im niederbayerischen Siegenburg (Landkreis Kelheim) auf einem Spielplatz sein Unwesen getrieben und dabei drei Kinder mächtig erschreckt.
Siegenburg – Die Kinder hatten am Freitag auf dem Spielplatz gespielt, als der Maskierte plötzlich auftauchte und auf sie zuging. Daraufhin flüchteten die Kinder, nach seinem Auftritt suchte auch der Horror-Clown das Weite. Die Suche nach dem Täter blieb zunächst ohne Erfolg.
Scherze sind Auftritte von Horror-Clowns nicht: Nach einer Tat von Horror-Clowns in Güntersleben bei Würzburg wurden zwei junge Frauen jüngst wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Das Opfer, bei dem die Clowns nachts geklingelt hatten, leidet bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Horror-Clown im Westpark Macheten-Angriff erfunden: Obdachloser (20) verurteilt AZ/ms, 15.05.2017 - 09:02 Uhr , aktualisiert am 15.05.2017 - 09:35 Uhr
Ein 20 Jahre alter Wohnungsloser hatte Anfang November den Angriff eines Horror-Clows im Westpark erfunden. Schon einige Wochen zuvor fiel er der Polizei unangenehm auf. Mitte März verurteilte ihn das Münchner Jugendgericht.
München - Wegen Sachbeschädigung und Vortäuschens einer Straftat verurteilte das Jugendgericht München einen 20-Jährigen zu insgesamt 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie vier Tagen Kurzarrest. Der junge Mann lebt in einer Unterkunft für Wohnungslose – gelegentlich tritt er als Feuerspucker auf. Container aus Liebeskummer angezündet
Wie das Münchner Amtsgericht mitteilt, zündete der Mann am 17. Oktober in einem Innenhof der Baader Straße den Inhalt eines Altpapiercontainers an – der Sachschaden belief sich auf 260 Euro. Vor Gericht gestand er die Tat. "Mich hat meine Freundin verlassen, da habe ich mich volllaufen lassen, ich war das mit der Papiertonne (…) ich bin über den Zaun, bin dahin und habe es angezündet. Die Polizei hat mich dann auf der Toilette an der Tankstelle geschnappt."
Clown-Attacke war nur vorgetäuscht Rund zwei Wochen später hatte der 20-Jährige dann wieder mit der Polizei zu tun. In der Nacht des 1. November gab er bei einer Vernehmung auf der Polizeiwache an, dass er am Vorabend von einem Horror-Clown im Westpark angegriffen worden sei. Der Clown habe ihn mit einem Messer im Gesicht geschnitten – nach der Attacke sei er geflüchtet.
Doch wie sich später herausstellte, war der Angriff nur erfunden! In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München gab er, selbst für die Verletzung verantwortlich zu sein: "Die Machete war von einem Kumpel... Ich habe auf einen Baum geschlagen, dann kam mir die Machete entgegen und ist mir im Kopf stecken geblieben."
Damals bemerkte ein Busfahrer den blutenden Mann und verständigte daraufhin die Polizei. Die Beamten brachten ihn zunächst zur Versorgung ins Krankenhaus – danach sollte der Vorfall auf der Polizeiwache aufgenommen werden. "Die Polizei sagte, ich solle eine Story erzählen. Sie haben mich aus dem Krankenhaus genötigt. Ich habe eine Narbe in der Fresse. Ich stehe jetzt vor Gericht wegen der Scheiße", so der Angeklagte während der Verhandlung. Damals war die Polizei in großer Alarmbereitschaft – etliche Streifen wurden zur Unterstützung gerufen, um nach dem vermeintlichen Horror-Clown zu suchen. Eine Streife ist mit dem 20-Jährigen sogar zurück zum Westpark gefahren, um sich nochmal genau den Tatort anzuschauen. Im Herbst des letzten Jahres häuften sich die Vorfälle mit Horror-Clowns im gesamten Land, auch in München gab es deswegen etliche Polizeieinsätze. Reifeverzögerungen beim Verurteilten?
Die Richterin verurteilte den Wohnungslosen nach Jugendstrafrecht – Reifeverzögerungen könne sie bei ihm nicht ausschließen. "Um dem Angeklagten das Unrecht der Tat vor Augen zu führen, war zweierlei erforderlich: Zum einen wurde der Angeklagte angewiesen, 20x4 Stunden gemeinnützige Arbeit zu tätigen, um auf diese Weise zum einen Tagesstruktur zu gewinnen und zum anderen auch noch einmal den Unwertgehalt der beiden Taten zu erkennen. Um dem Angeklagten ein Nachdenken, insbesondere über den polizeilichen Großeinsatz aus dem zweiten Tatkomplex zu ermöglichen, hat das Gericht gegen ihn ferner einen viertägigen Kurzarrest verhängt. Diese vier Tage erscheinen erforderlich, aber auch ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass er durch die Tat erheblich sich selbst verletzt hat", so das Urteil.
Horror-Clowns vor Gericht „Ich habe den blanken Horror erlebt“ 24.05.17, 15:37 Uhr
Datteln - Mit schaurig-schrägen „Horrorclown“-Masken soll ein Paar im Ruhrgebiet mehrere Autofahrer erschreckt haben.
Der Vorfall ereignete sich neun Tage vor Halloween auf der Bundesstraße 235 in Datteln. Seit Mittwoch müssen sich die 35-jährige Frau und ihr 29 Jahre alter Freund vor dem Amtsgericht in Recklinghausen verantworten. Die Anklage wirft ihnen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Mindestens eine Autofahrerin habe ein riskantes Ausweichmanöver fahren müssen, um einen Zusammenstoß mit den „Horrorclowns“ zu verhindern, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten selbst schwiegen vor Gericht.
Mehrere Augenzeugen schilderten im Prozess chaotische Szenen. Die Menschen mit den Clownmasken seien „wie die Irren“ auf die Straße gelaufen und hätten dabei auf die Motorhauben haltender Fahrzeuge eingeschlagen. Ein Zeuge sagte: „Ich habe den blanken Horror erlebt.“
Nachdem die „Horrorclowns“ schließlich in einem Mehrfamilienhaus in der Nähe verschwunden waren, hatte ein Passant die Polizei alarmiert. Die Beamten fanden später in der Wohnung des Paares tatsächlich eine Maske.
Welcher der beiden Angeklagten diese getragen haben soll, ist aber noch unklar. Vor einem Urteil will das Gericht weitere Zeugen und Polizeibeamte befragen. Der Prozess wird im Juni fortgesetzt. (dpa)
ERSTES URTEIL GEFÄLLT: HAFTSTRAFE FÜR HORROR-CLOWN!
Recklinghausen - Ende des Spuks: In einem der ersten Strafprozesse gegen sogenannte Horrorclowns ist am Freitag eine Freiheitsstrafe verhängt worden.
Angeklagt war am Freitag ein Paar aus dem nordrhein-westfälischen Datteln. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde eine 35-jährige Frau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, ihr 29 Jahre alter Freund muss 1000 Euro Geldstrafe zahlen.
Laut Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom Freitag waren die Angeklagten im Oktober 2016, neun Tage vor dem Gruselfest Halloween, mit einer Clownsmaske und einer Totenkopfmaske auf eine Straße bei Datteln gesprungen. Dabei wurden mehrere Autofahrer zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen.
Die Richterin sprach von einem "gefährlichen Schauspiel". Die Angeklagten seien mehrfach hektisch auf die Straße gesprungen und hätten dabei mit den Händen herumgefuchtelt. Teilweise sollen sie auch auf Motorhauben geschlagen haben. Zeugen hatten im Prozess berichtet, dass sich die Maskierten "wie die Irren" aufgeführt hätten. Einer sprach davon, dass er den "blanken Horror" erlebt habe.
Die Angeklagten hatten zu den Vorwürfen geschwiegen. Bei der Polizei hatte der 29-Jährige zuvor ausgesagt: "Es war nicht unsere Absicht, eine Panik auszulösen. Die Sache ist uns unangenehm und tut uns leid." Dass die Frau deutlich härter bestraft wurde, liegt an ihren Vorstrafen. Zudem war sie laut Urteil die treibende Kraft.
Rund um Halloween hatten Horrorclowns 2016 ihr Unwesen getrieben. Immer wieder lauerten Maskierte Passanten auf und erschreckten diese. Einige waren bewaffnet und verletzten ihre Opfer. Anfang Mai wurden in Würzburg zwei junge Frauen für solch einen Spuk zu Schmerzensgeld und Jugendarrest beziehungsweise Sozialstunden verurteilt.
Bünder Polizei greift konsequent gegen Grusel-Clown durch 0 In Bünde hat sich ein junger Mann als Grusel-Clown verkleidet und Passanten erschreckt. Foto: dpaIn Bünde hat sich ein junger Mann als Grusel-Clown verkleidet und Passanten erschreckt. Foto: dpa
ngr/pm Bünde. Grusel-Clowns haben im Herbst des vergangenen Jahres deutschlandweit Menschen erschreckt und bedroht. Im ostwestfälischen Bünde trieb in der Nacht von Samstag auf Sonntag erneut ein mit einer Grusel-Clown-Maske verkleideter junger Mann sein Unwesen.
„In der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 0.15 Uhr wollte ein 21-jähriger Bünder lustig sein“, schreibt die Polizei in ihrer Mitteilung über den Einsatz am Wochenende. Verkleidet mit einer Grusel-Clown-Maske erschreckte der junge Mann in Bünde Passanten. Die Polizei fand das allerdings gar nicht lustig und schritt konsequent ein: Die Beamten stellten die Maske sicher. Zudem erhielt der Mann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Belästigung der Allgemeinheit. (Lesen Sie auch: Rechtsexperte warnt: Horror-Clowns kann Strafe drohen)
Dieses harte Durchgreifen hat einen Grund: Im Herbst des vergangenen Jahres hatten Grusel-Clowns ihre Hochzeit. Aus den USA schwappte das Phänomen nach Deutschland, überall erschreckten mit Grusel-Clown-Masken verkleidete Menschen, bedrohten sie teilweise sogar mit Messern. An einem Wochenende wurden in NRW sogar 86 Vorfälle gemeldet. Doch so schnell wie die Grusel-Clowns in Deutschland auftauchten, so schnell waren sie auch wieder verschwunden. (Lesen Sie auch: Karte des Grauens – Hier treiben Clowns ihr Unwesen)
In Bünde war es laut einem Polizeisprecher seitdem der erste Vorfall mit einem Grusel-Clown. Um zu verhindern, dass dieser Nachahmer findet und das Phänomen erneut hochkommt, beließen es die Polizisten nicht nur bei einer Ermahnung. „Wer werden auch weiter so verfahren wie dieses Mal“, sagt ein Sprecher auf Nachfrage unserer Redaktion.
Urteil in Berlin Nach 12 Bier und einer Flasche Weinbrand – Horror-Clown prügelt Mann ins Koma Das Phänomen der Horror-Clowns breitet sich in Deutschland aus - am Freitag hat der "Trend" Berlin erreicht Im Horror-Clown-Kostüm tickte der Pankower richtig aus (Symbolfoto) Foto: REUTERS Anne Losensky 10. Januar 2020 08:26 Bereich:
Menschen vor Gericht
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Verkleidet als Horror-Clown wurde ein Pankower richtig böse: In kurzer Zeit verletzte er vier Menschen. Am Donnerstag stand er vor Gericht.
Erst schlug er im Auto während der Fahrt seine Freundin, die am Steuer saß. Dann schlug er auf einen Kneipenwirt und dessen Ehefrau ein, die der Frau zur Hilfe eilten. Und stürzte schließlich einen Mann ins Koma, der schlichten wollte.
Amtsgericht Tiergarten. Strafsache 254 Ds 121/19. Angeklagt: Christopher K. (27). Ex-Flugbegleiter von Air Berlin, heute Angestellter.
„Ich kam von einer Halloween-Party in Köpenick“, erinnert er sich an die Nacht vom 3. November 2018. Als schwarz-weißer Horror-Clown kostümiert habe er viel getrunken: „Zwölf Bier und eine Flasche Goldkrone.“ Auf der Heimfahrt Hunger bekommen: „Mir brannten die Sicherungen durch.“
Freundin Silvia F. (25) saß als Fahrerin stocknüchtern am Steuer des Kleinwagens. Die Kita-Angestellte: „Ich hielt bei McDonalds. Er bestellte für über hundert Euro Essen, bezahlte mit Karte. Als ich sagte, dass er das niemals aufisst, wurde er sauer. Er versetzte mir von der Rückbank aus einen Schlag gegen den Hals. Riss meine Kopfstütze aus der Sitzlehne und schlug sie mir von oben auf den Kopf. Alles während der Fahrt. Mir wurde schwarz vor Augen.“
In der Binzstraße brachte sie das Auto zum Stehen vor einem Lokal. Wirt Stefan S. (51) stand auf der Straße, weil er einen Gast zum Taxi gebracht hatte. „Der Mann stieg tobend aus und trat gegen den Rückspiegel, die Frau schrie“, erinnert er sich. „Der war vielleicht besoffen!“
Als versierter „Schattenboxer“ sei er dem Horror-Clown ausgewichen, als dieser auf ihn losgegangen sei. „Aber nicht meine Frau, der gab er drei bis vier Schläge auf Kopf und Nieren.“
Ein Stammgast sei dazwischen gegangen. „Der Horror-Clown gab ihm sofort eins auf die Nase, mein Gast fiel hin wie ein Baum und blieb liegen.“ Der Clown habe sein Kostüm ausgezogen und den Reglosen auf dem Asphalt damit zugedeckt.
Barry W. (50) hat nur noch Erinnerungsfetzen an die Pankower Horror-Nacht. Zwar stand er nach dem Schlag wieder auf, fiel aber kurze Zeit später auf der Toilette im Lokal ins Koma: „Es fehlte nicht viel und ich wäre nicht wieder aufgewacht.“ Diverse Hirnblutungen, akute Lebensgefahr.
Der Horror-Clown kommt billig weg. Er wird für gefährliche Körperverletzung verurteilt: 15 Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Dazu muss er 1200 Euro an die Opferhilfe Berlin e.V. zahlen.
Zum Zeitpunkt der Taten hatte er 2,27 Promille intus. Die Freundin hat sich mittlerweile von ihm getrennt.