Ungeklärter Mordfall Sigrid Wolf: Hoffnung auf Speicheltest Von Andreas Spiegelhauer
Vor 21 Jahren wurde die 51 Jahre alte Wuppertalerin tot in ihrer Wohnung gefunden. Ihr Mörder ist bis heute nicht gefasst.
Wuppertal.
Den Polizeibeamten bot sich ein furchtbarer Anblick: Als sie am Nachmittag des 2. Januar 1988 die Wohnung an der Wilkhausstraße betraten, hing die Leiche der damals 51 Jahre alten Sigrid Wolf an der Klinke der Badezimmertür. Der Unterkörper der Frau war entkleidet, Bluse und BH zerrissen. Offenbar hatte die kaufmännische Angestellte zuvor verzweifelt um ihr Leben gekämpft. Zahlreiche Blutergüsse fanden sich am Körper der Toten.
Das Opfer wurde mit einem Ledergürtel erhängt Die damalige Obduktion ergab: Die 51-Jährige starb durch Erhängen. Tatwerkzeug war ein Ledergürtel. Zudem fanden die Gerichtsmediziner Würgemale am Hals des Opfers. Wahrscheinlich waren der Frau auch noch Mund und Nase zugehalten worden, als sie um Hilfe schrie. Verletzungen im Genitalbereich ließen auf ein Sexualdelikt schließen. Aufbruchspuren fanden sich weder an der Wohnungs- noch an der Balkontür.
Hat Sigrid Wolf ihren Mörder gekannt und arglos in ihre Wohnung gelassen? Oder stieg der Täter doch über die offen stehende Balkontür ein? Im September 1988 wurde der Mordfall Sigrid Wolf im ZDF-Kriminal-Magazin Aktenzeichen XY ungelöst - damals noch mit Moderator Eduard Zimmermann - rekonstruiert.
1100 Casino-Besucher wurden überprüft - ohne Ergebnis Demnach war die geschiedene Frau, die als Chefeinkäuferin des Paritätischen Wohlfahrtsverbände viele berufliche Kontakte hatte, in der Nacht vor ihrem Mord im Spielcasino Hohensyburg gewesen, hatte 700 D-Mark gewonnen. 1100Casino-Besucher wurden anschließend von der Staatsanwaltschaft überprüft - ergebnislos.
Diverser Schmuck wurde damals per AktenzeichenXY in die deutschen Wohnzimmer gesendet: Stücke, die dem Opfer gestohlen wurden, aber nie wieder auftauchten.
Ebenfalls ungeloestFahndung Am 27. Juni 1997 wurde der Wuppertaler Fabrikant Bernd Brauch zum letzten Mal gesehen. Mittlerweile steht fest: Der damals 58 Jahre alte Gardinen- und Bänderhersteller wurde kurz nach seinem Verschwinden ermordet. Eine Leiche oder einen Tatort haben die Ermittler aber immer noch nicht gefunden - auch nicht auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Scharpenacken. Dort pflügten die Fahnder im Sommer 2008 ein etwa 200 Quadratmeter großes Areal regelrecht um. Fragen über Fragen. Seit 21Jahren sind sie unbeantwortet. Der Täter ist bis heute nicht ermittelt. Der Mordfall Sigrid Wolf ist einer der wenigen ungelösten Fälle in Wuppertal. Doch Mord verjährt nie.
Im Jahr 2008 haben die Fahnder einen erneuten Vorstoß unternommen. Mehr als 200 Speichelproben wurden von Männern, die rund um den Tatort wohnen beziehungsweise gewohnt haben, genommen und mit DNA-Spuren aus der Wohnung des Opfers abgeglichen. Fehlanzeige. "Es gibt keine Übereinstimmung", sagt Chef-Ermittler Wolfgang Heuschen.
"Wir geben nicht auf." Wolfgang Heuschen, Ermittler im Fall Sigrid Wolf
Allerdings gibt es zu etwa zehn der mehr als 200 Testpersonen noch keine Ergebnisse. Darunter sind Männer, die längst aus Wuppertal weggezogen sind und bislang nicht auffindbar waren. Und es gibt auch einige wenige, sich geweigert haben sollen, eine Speichelprobe abzugeben.
Chef-Ermittler Heuschen zur WZ: "Wir geben nicht auf." Hinweise zum Mordfall Sigrid Wolf nimmt die Polizei unter der Rufnummer 2840 entgegen.
Eine Fahndungsaktion ist zum Politikum geworden: Nach einem Mord an einer Wuppertalerin läßt die Justiz die Wohnungen von mehr als 1000 männlichen Spielbankkunden durchsuchen. *
16.05.1988
Rund 700 Mark hatte Sigrid Wolf, 51, beim Roulett gewonnen, als sie gegen zwei Uhr nachts das Spielkasino Dortmund-Hohensyburg verließ - in Begleitung eines Mannes, der nach Zeugenaussagen etwa 55 Jahre alt und "eine gepflegte Erscheinung" war.
Drei Stunden später war Sigrid Wolf, Chefeinkäuferin des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Wuppertal, tot. Polizeibeamte fanden sie, fast nackt und mit Spuren eines offenbar verzweifelten Kampfes, erhängt in ihrer Wuppertaler Wohnung. Das Geld fehlte, ebenso der Schmuck des Opfers.
Vom Mörder keine Spur - bis auf winzige Stoffasern, die Spezialisten der Kripo bei der eingehenden Untersuchung von Frau Wolfs Wohnung entdeckten und die nicht von ihren Kleidern stammen.
Weil in der Handtasche der Getöteten die Eintrittskarte für die Hohensyburger Spielbank gefunden wurde, konnten Sigrid Wolfs letzte Lebensstunden weitgehend rekonstruiert werden. "Aber schon bald", sagt ein Kriminalbeamter, "drehten wir uns im Kreis, nichts brachte uns weiter."
In dieser "wenig hoffnungsvollen Lage" entschloß sich der Wuppertaler Chefankläger Friedhelm Gabriel zu einer Fahndungsaktion, die gleichermaßen außergewöhnlich wie umstritten ist. Er ließ das Gästebuch des Kasinos beschlagnahmen - und leitete, in der westdeutschen Justizgeschichte einmalig, ein Ermittlungsverfahren gegen sämtliche Männer ein, die dort am frühen Morgen des 2. Januar dieses Jahres ihr Glück versucht hatten.
Plötzlich, über Nacht, standen 1037 Personen "in dem Verdacht, der bisher noch unbekannte Begleiter der Geschädigten ... zu sein, der als Täter in Betracht kommt". In allen Fällen ordnete das Amtsgericht Wuppertal "die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten" an und zugleich "die Beschlagnahme evtl. aufgefundener Beweismittel sowie die Anfertigung einer Polaroid-Aufnahme".
Seither werden, der Wuppertaler Beschluß dient als Türöffner, in der halben Republik Wohnungen durchsucht - bei Ärzten und Richtern, Kauf- und Fernsehleuten, Landesbeamten und Finanzberatern.
Polizisten zogen in Aberhunderten von Fällen Fäden aus Kleidungsstücken, suchten in Schubladen nach dem Schmuck der Toten, machten Farbphotos der Mordbeschuldigten. Jeder Spielbankbesucher fand sich in einer Spurenakte wieder.
Die Flächenfahndung stieß umgehend auf Widerspruch. Die Ermittlungen würden "nach Art eines Schrotschusses" geführt, kritisierte der Düsseldorfer Strafverteidiger Hermann Rosenkranz, "ob je eine Kugel überhaupt trifft, ist ungewiß".
Zwar waren bei der Aufklärung schwerer Verbrechen immer wieder mal weitgefächerte
Fahndungsaktionen veranstaltet worden; so wurden nach Frauenmorden, wie 1985 im bayrischen Untergriesbach (SPIEGEL 49/1985) oder Anfang des Jahres im westfälischen Rheine, Tausenden von Verdächtigen Finger- und Handabdrücke abgenommen.
In Wuppertal aber sind die Staatsanwälte einen großen Schritt weitergegangen. Sie überzogen die 1037 Männer mit einem förmlichen Ermittlungsverfahren, obgleich die Fahnder nichts in der Hand haben außer Stoffasern und der gesicherten Erkenntnis, daß Sigrid Wolf mit einem Mann das Kasino verlassen hat und etwa drei Stunden später - rund 30 Kilometer von Dortmund entfernt - getötet worden ist.
Alle jetzt des Mordes Beschuldigten sind demnach in gleichem Maße verdächtig. Genau das aber läßt die Wuppertaler Methode fragwürdig erscheinen, insbesondere das Mittel der Wohnungsdurchsuchung, das, wie das Bundesverfassungsgericht (BVG) urteilte, "schwerwiegend in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen" eingreife.
"Von einem Beschuldigten", argumentierte der Strafrechtler Jürgen von Gerlach, könne erst dann die Rede sein, "wenn einer aus dem Kreise der übrigen Verdächtigten als der voraussichtliche Täter" herausrage und "vom Standpunkt eines objektiven Betrachters vernünftigerweise" als solcher anzusehen sei.
Auch der Strafprozeßordnungs-Kommentar Löwe-Rosenberg verlangt als Voraussetzung für eine Durchsuchung "eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Täterschaft des Betroffenen"; eine "nur statistische Wahrscheinlichkeit" könne lediglich "zusammen mit Umständen genügen, die auf eine bestimmte Person individuell hinweisen". Deshalb sei, resümiert Löwe-Rosenberg, eine "flächendeckende Fahndung gegen Personen, gegen die ein solcher durch Tatsachen konkretisierter ... Verdacht nicht besteht, unzulässig".
So begründe, bespielsweise, "der Umstand, daß an einer Stelle viel gestohlen wird (Kleindiebstähle in Ladengeschäften, Kaufhäusern, Fabriken oder Häfen), noch keinen Verdacht gegen die einzelnen Personen, die sich an solchen Orten aufhalten". Folge, laut Löwe-Rosenberg: Eine "mit einer Durchsuchung verbundene allgemeine polizeiliche Kontrolle an den Ausgängen dieser Räume und Anlagen" sei nicht statthaft.
Dennoch haben die weitaus meisten Mordbeschuldigten Durchsuchung und Ablichtung "im großen und ganzen hilfsbereit" (Leitender Oberstaatsanwalt Gabriel) über sich ergehen lassen. Nicht mehr als sieben haben das Landgericht als Beschwerdeinstanz angerufen. Dessen Dritte Große Strafkammer jedoch hält wegen der "Schwere der Tat" die "angeordneten Maßnahmen" für "verhältnismäßig": "Eine Frau ist ermordet worden, so daß die Interessen des Beschwerdeführers stark zurücktreten."
Bei den Betroffenen handele es sich, so die Richter, zwar "um einen großen", aber "genau bestimmbaren Personenkreis", bei dem der vom Bundesverfassungsgericht geforderte "greifbare Verdacht" vorliege.
Der Zweite BVG-Senat hatte festgelegt, daß bei niemandem "ohne greifbaren Anlaß" eine Hausdurchsuchung stattfinden dürfe. Anlaß zu dieser Entscheidung war ein Fall in der Schweiz gewesen, wo fünf Menschen mit einer Waffe eines Typs getötet worden waren, von dem nachweislich auch ein Deutscher ein Exemplar besaß. Dem Amtsgericht reichte dieser vage Verdacht aus, dem Bundesverfassungsgericht dagegen nicht.
Nordrhein-Westfalens Justizminister Rolf Krumsiek (SPD) hält nach der Wuppertaler Riesenfahndung "im Interesse eines wirksamen Schutzes der Persönlichkeitsrechte" Gesetzeskorrekturen "für erforderlich". Bei seinem Bundes-Kollegen Hans Engelhard (FDP) regte er letzte Woche an, "Eingriffsermächtigungen" für die Staatsgewalt sollten, "soweit sie lediglich einfachen Tatverdacht voraussetzten", vom Bundestag eingeschränkt werden.
Statt dessen müßten, fordert Krumsiek, "bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, daß jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat" begangen habe. Dem Sozialdemokraten erscheint es "nicht vertretbar, gegen Bürger, gegen die nur ein vager Anfangsverdacht besteht, in solch massiver Weise vorzugehen".
NRW plant eine digitale Datenbank für ungeklärte Tötungsdelikte. Wir werfen einen Blick zurück auf einige ungelöste Fälle in der Region.
Von Kristin Dowe
Düsseldorf. Manchmal gelingt es den Tätern, jahrelang unentdeckt zu bleiben und nach außen hin ein bürgerliches Leben zu führen. Würde nicht eine der schwerwiegendsten Straftaten ihr Leben überschatten, die unser Rechtssystem kennt: Mord verjährt bekanntlich nicht — und doch liegen in Nordrhein-Westfalen zu rund 900 ungelösten mutmaßlichen Tötungsdelikten dicke Aktenordner in den Polizeibehörden. „Cold Cases“ („kalte Fälle“) nennen die Ermittler im Englischen solche Fälle, in denen nie ein Täter ausgemacht werden konnte. Die Polizei in NRW will sich nun neue Möglichkeiten in der Ermittlungsarbeit erschließen und plant unter Federführung des Landeskriminalamts (LKA), eine zentrale digitale Datenbank für ungeklärte Fälle einzurichten