Das hat das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Dienstag entschieden.
ZitatNur auf Basis neuer Beweise können freigesprochene Verdächtige demnach nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Die Ende 2021 in Kraft getretene Reform der Strafprozessordnung sei verfassungswidrig und nichtig, entschied das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe.
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ZitatDer Verdacht fällt schnell auf den Ehemann Jürgen O. Als die Wirtin am nächsten Morgen nicht im Vereinsheim ist, obwohl ein großer Umzug für das Blütenfest stattfindet, fragt der Ehemann nicht nach ihr. Als die Polizei ihn dringend sprechen will, weil seiner Frau etwas zugestoßen sei, läßt er sich viel Zeit. Auch als er dann vom Tod seiner Frau erfährt, gibt er keinen trauernden Witwer ab: Jürgen feiert Geburtstage, hat schnelle Abenteuer. Umstände, die ihn schwer belasten. Außerdem sei von einem Zeugen in der Nähe des Tatorts ein Mann gesehen worden, der in Statur und Gang Jürgen O. glich. In den Vernehmungen beteuert Jürgen O. seine Unschuld und verweist auf eine Alibi- Zeugin. Auch wurden unter den Fingernägeln des Opfers Hautpartikel gefunden, die sich nicht Jürgen O. zuordnen ließen.
ZitatKot- und Brombeerspuren vom Tatort klebten an seinen Schuhen, ein Blutspritzer an Claudias Unterhemd könnte von ihm stammen, kurz nach der Tat wurde ein Mann gesehen, der ihm gleicht.
Nach Bestürzung oder Trauer hat es jedenfalls damals nicht ausgesehen. Ausserdem wurde er als eifersüchtiger Tyrann beschrieben.
ZitatDer Verteidiger hingegen plädiert auf Freispruch. Er widerlegt die "Mosaiksteinchen", die aufgrund fehlerhafter Spurensicherung ein falsches Bild zusammenfügen und präsentiert dem Gericht gleich einen anderen Täter. Zum Tatzeitpunkt war ein ehemaliger Polizist in Röthenbach wegen Sexualstraftaten aufgefallen und später auch verurteilt worden. Es gäbe Indizien, dass diese Person auch im Fall Claudia als Täter in Frage kommt.
Und dann ist ja folgendes auch noch offen:
Zitat1). Wer kennt einen libanesischen Händler aus Nürnberg-Langwasser? Wer hat einen Mann beobachtet, der bei einer Kleintierzuchtschau eine Uhr bei dem Händler gekauft hat und einen Bezug nach Röthenbach hat?
2). Auf wen passt die Beschreibung des bulligen Mannes, ca. 180cm groß, mit der Gehbehinderung? 3). Und gesucht werden auch noch heute Freunde und Bekannte von Claudia O. oder auch Gäste ihrer Kneipe.
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Vermutlich hat dieser Täter immer noch seinen Ankerpunkt in dieser Region.
Sehr wahrscheinlich hatte er auch damals nur den Status eines Kleinkriminellen und könnte dadurch eventuell nicht in den entsprechenden Fokus eines Gewalttäters geraten sein.