LANDGERICHT LÜBECK Mord an Ex-Freundin: Sven S. zu lebenslager Haft verurteilt
Es ist das zweite Urteil gegen den 37-Jährigen in diesem Fall. Bis zum Schluss beteuert er: Die tödlichen Schüsse waren ein Unfall.
Bargteheide/Lübeck. Das Landgericht Lübeck hat den Todesschützen von Bargteheide am Donnerstag wegen Mordes erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch die Beweisaufnahme im neu aufgerollten Prozess habe zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte seine Ex-Freundin im August 2016 in einen Hinterhalt gelockt und mit drei Schüssen getötet habe, sagte der Vorsitzende Richter Kai Schröder. Mit dem Urteil folgte die III. Große Strafkammer den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags oder fahrlässiger Tötung gefordert. Sie kündigte am Donnerstag erneut Revision an.
Der heute 37 Jahre alte Angeklagte war wegen der Tötung seiner Ex-Freundin von einer anderen Kammer des Lübecker Landgerichts bereits 2017 zu lebenslanger Haft wegen heimtückischen Mordes verurteilt worden. Dieses Urteil war jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH) wegen eines Formfehlers aufgehoben worden. Der BGH sah einen Widerspruch zwischen dem Protokoll der Hauptverhandlung und der schriftlichen Urteilsgründung.