Eingang einer Strafanzeige des Ministeriums des Innern und für Sport im Zusammenhang mit dem Verkauf des Geschäftsanteils des Flughafens Frankfurt-Hahn
Bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist heute in elektronischer Form eine Strafanzeige des Ministeriums des Innern und für Sport im Zusammenhang mit dem Verkauf des Geschäftsanteils des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) eingegangen. Sie richtet sich gegen die Verantwortlichen des Käufers, einer Gesellschaft mit Sitz in Shanghai, insbesondere wegen des Vorwurfs gefälschte Bankbestätigungen vorgelegt zu haben. Das anzeigende Ministerium hat angekündigt, die Strafanzeige auch in schriftlicher Form einzureichen. Die Generalstaatsanwaltschaft wird die Unterlagen darauf prüfen, welche Staatsanwaltschaft in ihrem Bezirk (Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Trier) sie mit der Führung des Verfahrens beauftragt. Hierzu ist sie nach § 145 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) befugt. Sofern die Beurteilung wirtschaftsstrafrechtlicher Zusammenhänge eine maßgebliche Rolle spielt, wird sie das Verfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz zu weiteren Bearbeitung vorlegen. Diese Prüfung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Das Ergebnis wird den Medien mittels Newsmailer bekanntgegeben. Ergänzender Hinweis: § 145 Abs. 1 GVG lautet: Die ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten sind befugt, bei allen Gerichten ihres Bezirks die Amtsverrichtungen der Staatsanwaltschaft selbst zu übernehmen oder mit ihrer Wahrnehmung einen anderen als den zunächst zuständigen Beamten zu beauftragen.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle