Justizausschuss diskutiert über Fall Niklas Pöhler
Bonn. Der Justizausschuss des Landtags in Düsseldorf beschäftigt sich mit einer Aussage von Roman W.. Dieser hatte Walid S. nach dessen Freispruch schwer belastet. Es geht dabei um die Attacke auf Niklas Pöhler in Bad Godesberg vor drei Jahren.
Von Reinhard Kowalewsky, Ayla Jacob, 17.06.2019
Es ist bereits drei Jahre her, dass der damals 17-jährige Niklas Pöhler in Bad Godesberg so brutal attackiert wurde, dass er an den Folgen des Angriffs starb. Als Hauptangeklagter stand damals Walid S. vor Gericht. Der 23-Jährige wurde aus Mangel an Beweisen im Mai 2017 freigesprochen, die Ermittlungen sind mittlerweile eingestellt. Dennoch wird der Fall am Mittwoch im Justizausschuss des Landtags diskutiert.
Dabei geht es um die Zeugenaussage des als Mittäter bei der Schlägerei zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Roman W.. Dieser belastete Walid S. nach dessen Freispruch schwer und bezeichnete ihn in seiner Aussage im Jahr 2018 als Haupttäter.
Doch eine Wiederaufnahme des Verfahrens allein aufgrund dieser Aussage war und ist laut Oberstaatsanwalt Robin Faßbender aus rechtlichen Gründen kaum möglich. Denn ein Freispruch könne nur aufgehoben und das Verfahren nur dann wieder aufgenommen werden, wenn „der Angeklagte ein glaubhaftes Geständnis ablegt“, so Faßbender.
Oder wenn ein Zeuge der Falschaussage überführt wird. Roman W. hatte im Prozess aber die Aussage verweigert. Nach seiner eigenen Verurteilung war das nicht mehr möglich. Die Folge: Der 23-Jährige musste den Ermittlern in dem damals noch nicht abgeschlossenen Fall Rede und Antwort zu dem Geschehen in der Nacht des 7. Mai 2016 stehen.
Roman W. wurde nach der Tat in Tatortnähe gesehen
Die Ermittler betrachteten die Zeugenaussage allerdings schon im Mai 2018 mit Skepsis. Der Grund: Roman W. sei bewusst gewesen, dass seine Aussage keine Konsequenzen für Walid S. haben würde.
Und so soll er gegenüber den Ermittlern behauptet haben: Nur er und Walid S. seien an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen, und es sei Walid gewesen, der dem 17-jährigen Schüler gegen den Kopf geschlagen und getreten habe.
Es hätten zwar noch drei andere Personen in der Nähe „herumgelungert“, aber die habe er nicht gekannt. Tatsächlich war Roman W. nach der Tat mit anderen Personen in Tatortnähe gesehen worden – unter ihnen auch sein im Fall Niklas ebenfalls als tatverdächtig geltender Freund Hakim D., der schon häufig durch Gewalttaten auffiel.
So war die Zeugenaussage eine Möglichkeit, Letzterem zu helfen: „Wenn er nun einen Kumpel als Haupttäter beschuldigt, den man sowieso nicht mehr vor Gericht bringen kann, ist das ein bequemer Ausweg, um die anderen zu entlasten“, sagte ein Justizexperte am Montag.
Bonn. Der 24-jährige Walid S. muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat einen Revisionsantrag der Verteidigung abgelehnt. Walid S. wurde unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Brutaler Tritt vor den Kopf Jetzt ist es fix: Sechs Jahre Knast für Bonner Walid S.
30.01.20, 14:29 Uhr
Sechs Jahre Haft. Das letzte Urteil des Bonner Schwurgerichts-Vorsitzenden Josef Janßen am 25. Juli 2019 sorgte noch einmal für großen Wirbel im Fall des Intensivtäters Walid S. (23). Denn das Schicksal des Italieners wird stets mit dem immer noch nicht aufgeklärten Tod des 17-jährigen Schülers Niklas P. verbunden bleiben. Und das, obwohl Walid S. als Hauptbeschuldigter im Niklas-Prozess rechtskräftig freigesprochen wurde (hier lesen Sie mehr).
Aber zwei Jahre später stand Walid S. erneut vor Gericht. Der mittlerweile einschlägig vorbestrafte junge Mann hatte einem am Boden liegenden Menschen zweimal mit dem Fuß gegen den Kopf getreten.
Für die Bonner Kammer stand am Ende fest: „Wer so agiert, der weiß, was er anrichten kann“. Der nehme den Tod eines Menschen billigend in Kauf. Walid S. wurde unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für schuldig gesprochen (hier lesen Sie mehr).
Sechs Monate später hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Bonner Urteil jetzt bestätigt, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich mitteilte. Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig – Walid S. muss sechs Jahre in Haft. Sein Verteidiger Martin Kretschmer hatte Revision gegen das Urteil eingelegt: „Ein Tötungsdelikt war das nicht“, ist der Jurist heute noch sicher. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Angriffs auf Polizeibeamte und Beleidigung hatte er drei Jahre Haft gefordert.
Bonner Intensivtäter Walid S.: Wehrloses Opfer gegen den Kopf getreten
Walid S. hatte am 10. Februar 2019 einem 26-Jährigen, der bereits zusammengeschlagen auf dem Bürgersteig lag, zweimal mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Das betrunkene und wehrlose Opfer hat schwerste Verletzungen erlitten – unter anderem einen doppelten Unterkieferbruch und eine Fraktur des Jochbeins. Der 26-Jährige lag eine Woche im Krankenhaus.
„Ein solcher Tritt“, so hatte es ein Sachverständiger im Prozess erklärt, sei vergleichbar mit „einem Auto, das mit 36 km/h einen Menschen anfährt, der dann mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe knallt.“
Auch wenn Walid S. keine Schuld am Tod von Niklas P. trifft, so hieß es im Urteil von Janßen, so wisse er, wie gefährlich und tödlich Tritte oder Schläge gegen den Kopf sein können. Bonner Intensivtäter Walid: Verteidiger spricht von „Feld-, Wald- und Wiesenfall“
Für Verteidiger Kretschmer ist das Urteil eher „eine politische Entscheidung“ des zuständigen BGH-Senats. Denn ohne den Tod von Niklas P., in den sein Mandant schicksalhaft verwickelt wurde, sei der Fall nicht weiter spektakulär. „Ein Feld-, Wald- und Wiesen-Fall, wie es ihn hundert Mal dramatischer gibt, als das, wofür Walid jetzt verurteilt wurde.“ Auch wenn Kretschmer einräumt: Nach dem Niklas-Verfahren sei jeder Tritt, jeder Schlag von Walid S. einer zu viel gewesen. (ucs)