Mord nach misslungener Vergewaltigung 47-Jähriger saß wegen Sexualdelikten insgesamt 20 Jahre ein. Zuvor hatte ein Gericht seine Sicherungsverwahrung abgelehnt.
Essen. Sie sammelte Pfandflaschen auf der Straße, als sie ihrem Mörder in die Arme lief: Sechs Monate nach der Tötung einer geistig behinderten Frau in Essen hat am Montag vor dem Essener Schwurgericht der Prozess begonnen. Der 47-jährige Angeklagte aus Dorsten ist bei der Justiz alles andere als ein Unbekannter. Wegen verschiedener Sexualdelikte hat Volker W. bereits rund 20 Jahre in Gefängnissen oder psychiatrischen Krankenhäusern verbracht.
Karriere des Sexualstraftäters begann bereits mit 14 Jahren
Schon als 14-Jähriger war der Sonderschüler mit zwei Sexualstraftaten aufgefallen. Dabei war er auch einer Lehrerin zu nahe gekommen. Die Verfahren wurden eingestellt. 1989 wurden ihm fünf Vergewaltigungen vorgeworfen. Zwei konnten ihm nachgewiesen werden. Das Urteil: drei Jahre Jugendhaft.
1996 wurde Volker W. in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Ein Jahr zuvor hatte er versucht, eine 56-Jährige zu vergewaltigen. Damals soll er seinem Opfer mit dem Tode gedroht haben. Von dem Vorwurf, auch eine 19-Jährige vergewaltigt zu haben, wird er wegen eines Verfahrensfehlers der Polizei freigesprochen.
Vor zwei Jahren stand er erneut vor Gericht, weil er die Tochter (11) seiner Lebensgefährtin zweimal sexuell missbraucht hatte. Für die Taten wird W. zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Eine von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverwahrung lehnte das Gericht, das durchaus eine Rückfallgefahr sah, ab. Die sei angesichts der Taten unverhältnismäßig. Im März 2012 wurde der 47-Jährige aus der Haft entlassen, nahm dann an Sexualtherapien teil. Im Mai brachte er die behinderte Frau um.
Zum Prozessauftakt legte Volker W. am Montag über seinen Verteidiger ein Geständnis ab. Er habe die 58-jährige Frau in seine Wohnung gelockt und versucht, sie zu vergewaltigen. Als dies misslang, habe er sie erstochen.
Verteidiger will eine Sicherungsverwahrung verhindern
Strafrecht Verwahrung Nachträgliche Sicherungsverwahrung Die Sicherungsverwahrung ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen und hat somit Präventivfunktion. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich unbefristet.
Die Leiche der Frau wurde zwei Wochen nach der Tat im Keller des Mehrparteien-Hauses gefunden. Mehrere Bewohner hatten sich an den Tagen davor über immer schlimmer werdenden Verwesungsgeruch beklagt. Als der Hausmeister schließlich im Keller jeden Winkel überprüfte, machte er die grausige Entdeckung.
Der Verteidiger des Angeklagten geht auch diesmal davon aus, dass auf die Sicherungsverwahrung verzichtet werden könne. „Meine Aufgabe ist es, das in diesem Prozess zu verhindern“, sagte der Rechtsanwalt. lnw/Red
Vermutlich würde dann die volle Härte des Gesetzes gefordert.
Ich wünsche mir hier auch die Three-Strikes-Regel wie in einigen Bundesstaaten der USA. Nach zwei Verbrechen gibt es dann beim dritten Mal automatisch lebenslänglich, da wäre der hier längst aus der Öffentlichkeit verschwunden und die Frau würde noch leben.
Irgendwann sollte es jedem dämmern, dass bei manchen Subjekten keine Resozialisierung möglich ist.