Wie ein 36-Jähriger seine Exfreundin in die Falle lockte
Kurtulus M. wollte seine frühere Partnerin zurück – und wurde gewalttätig. Jetzt ist der 36-Jährige wegen Körperverletzung angeklagt.
Vor einer Moabiter Strafkammer hat ein Prozess gegen einen 36-jährigen Mann begonnen, der seine ehemalige Lebensgefährtin schwer verletzte.
Kurtulus M. gab zu Prozessbeginn zu, seine Lebensgefährtin Nadin D. am 30. Juni dieses Jahres zu einem Treffpunkt an der Friedrichstraße gelockt zu haben. Zuvor habe er sie über das Internet angeschrieben und dabei einen anderen Namen verwendet, weil sie seines Erachtens ansonsten nicht gekommen wäre.
Als sie erschien, habe er das Gespräch gesucht. Die Situation sei jedoch eskaliert, als die Frau wieder gehen wollte und sich auch nicht von einem vorgehaltenen Foto der beiden gemeinsamen Kinder habe beeindrucken lassen. Kurtulus M. erklärte, er habe Nadin D. mit einem Phasenprüfer, einem Schraubenzieher, den er zufällig bei sich trug, gestochen und sie in seiner Wut auch verprügelt.
Als Grund gab der türkischstämmig Angeklagte das Verhalten seiner Lebensgefährtin an. Sie habe ihn und die beiden Kinder verlassen, nachdem er Anfang 2015 im Gefängnis eingesperrt worden sei. Es habe Nadin D. auch nicht beeindruckt, dass er in dieser Sache einen Freispruch erhielt, also unschuldig im Gefängnis gesessen habe.
Fünf Menschen schützen die Frau
Der Streit zwischen Kurtulus M. und Nadin D. war von mehreren Passanten beobachtet worden. Einige junge Männer hatten schließlich beherzt eingegriffen. Sie beschrieben vor Gericht, dass Kurtulus M. seine Lebensgefährtin an den Haaren zerrte und sie sogar noch mit beiden Fäusten attackierte, als sie schon am Boden lag.
Es habe auch nicht geholfen, dass fünf Zeugen zwischen dem stark erregten Angeklagten und der Frau eine Art Mauer bildeten. Kurtulus M. sei es trotzdem noch zweimal gelungen, zu Nadin D. durchzubrechen und sie erneut zu schlagen. Ein Zeuge wurde dabei von Kurtulus M. mit dem Phasenprüfer an der Hand verletzt und erlitt eine blutende Wunde.
Nadin D. wird voraussichtlich nicht als Zeugin erscheinen. Es heißt, sie sei nicht auffindbar. Die beiden gemeinsamen Kinder leben jetzt bei den Eltern des Angeklagten Kurtulus M. Ihn selbst erwartet wegen der gefährlichen Körperverletzung eine mehrjährige Haftstrafe.
Strafverschärfend kommt hinzu, dass er Nadin D. bei der Auseinandersetzung ein Handy wegnahm. Das wird als schwerer Raub gewertet. Außerdem hat Kurtulus M. aus einem anderen Verfahren noch eine zehnmonatige Strafe offen, die zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden war.